Einweisung in Klinik vor dem Aufnahme-Termin der Reha-Klinik

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simit
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Einweisung in Klinik vor dem Aufnahme-Termin der Reha-Klinik

Beitragvon simit » 19.12.2014, 01:53

Hallo .
Habe eine Bewillung für eine Reha erhalten.
Leider keinen Termin seit 3 Monaten von der Reha-Klinik erhalten.
Auf Nachfragen in der Klinik konnte man mir keinen Termin angeben und
ich sollte mich weiterhin gedulden.
Da es mir richtig deppressiv nach Mobbing am Arbeitsplatz geht,
mit Arbeitplatzverlust und grossen Angstzuständen ,
will mein Arzt mich einweisen in eine psychische Klinik.
Nun erhalte ich von der KK ein Schreiben mit dem Titel
"Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung .
Was erwartet mich, wenn ich einweisen lasse mich ?
Kann die KK die Kosten der Klinik ablehnen?
Was passiert ,wenn der Aufnahmetermin der Reha-Klinik während meiner stationären Einweisung-Klinik-Zeit ist ?
Wer sorgt sich um meine Versorgung genau ?

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Beitragvon Czauderna » 19.12.2014, 15:46

Hallo,
das klingt aber nicht danach, dass Du in einer PKV versichert bist.
Gruss
Czauderna

simit
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Beitragvon simit » 19.12.2014, 15:55

Oh nein ,
ist das hier nur für Privat-Versicherte ??
Falls ja, war das keine Absicht von mir ..... Schlimm jetzt ?

in der Überschrift steht
"Das Forum zu Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen"

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Beitragvon Frank » 19.12.2014, 16:14

Habe das Thema zur GKV verschoben.

simit
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Beitragvon simit » 19.12.2014, 16:16

DANKE.

Czauderna
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Re: Einweisung in Klinik vor dem Aufnahme-Termin der Reha-Kl

Beitragvon Czauderna » 19.12.2014, 20:27

simit hat geschrieben:Hallo .
Habe eine Bewillung für eine Reha erhalten.
Leider keinen Termin seit 3 Monaten von der Reha-Klinik erhalten.
Auf Nachfragen in der Klinik konnte man mir keinen Termin angeben und
ich sollte mich weiterhin gedulden.
Da es mir richtig deppressiv nach Mobbing am Arbeitsplatz geht,
mit Arbeitplatzverlust und grossen Angstzuständen ,
will mein Arzt mich einweisen in eine psychische Klinik.
Nun erhalte ich von der KK ein Schreiben mit dem Titel
"Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung .
Was erwartet mich, wenn ich einweisen lasse mich ?
du selbst kannst dich nicht einweisen lassen, das kann nur ein Arzt entscheiden und veranlassen
Kann die KK die Kosten der Klinik ablehnen?
wenn es sich um eine Vertragsklinik handelt - nein !
nein, kann sie nicht, da es sich hier um eine stationäre Behandlung handelt
Was passiert ,wenn der Aufnahmetermin der Reha-Klinik während meiner stationären Einweisung-Klinik-Zeit ist ?
dann wird die Klinik entscheiden müssen ob du Reha-fähig bist und wird dich direkt in die Reha entlassen oder mit der Reha-Klinik einen neuen Termin vereinbaren.
Wer sorgt sich um meine Versorgung genau ?
wie meinst du das ?
Essen, trinken, Unterkunft hast du in jedem Fall - meinst du das Krankengeld ?? - wä
während der stationären behandlung erhältst du weiterhin Krankengeld durch die Krankenkasse, während der Reha. Übergangsgeld durch den Rewntenvertsicherungsträger und wenn die Krankenkasse der Reha-Träger ist, weiterhin Krankengeld
.

Gruss
Czauderna

simit
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Beitragvon simit » 29.12.2014, 08:46

angenommen ich werde nach der Reha arbeitsfähig ,und beginne bei einem neuen Arbeitgeber an zu arbeiten und werde rückfällig/krank wegen gleicher Erkrankung nach einer Woche/Monat.
Wie würde es aussehen, bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung .
Es würde sich um die gleiche Krankengeschichte handeln doch oder ?


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