Hinauszögern oder hat das seine Richtigkeit?

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Cantor
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Hinauszögern oder hat das seine Richtigkeit?

Beitragvon Cantor » 06.07.2015, 13:25

Hallo zusammen,

ich bin selbständig und freiwilliges GKV Mitglied. In den letzten Jahren sind meine Einnahmen sehr stark gesunken. Mittlerweile kann ich nicht mehr davon leben und habe im März einen zusätzlichen Minijob angenommen.

Die GKV wollte meinen Einkommenssteuerbescheid für 2014, aber der liegt noch nicht vor. Die Steuererklärung wurde Ende Mai abgegeben und mein Steuerberater hat der Krankenkasse meine Einnahmen in 2014 schriftlich bestätigt. Ich habe den Minijob angegeben und aus dem Steuerbescheid von 2013 ist erkennbar, dass ich da bereits 0 € Steuern zahlen mußte. Insofern gab es keinen Vorauszahlungsbescheid, den die Krankenkasse nun haben will.

Ich frage mich nun ernsthaft, reicht das nicht? 2013 schon keine Stuern bezahlt, es gab also keinen Vorauszahlungsbescheid, Bestätigung des Steuerberaters und Minijob angetreten.

Die Krankenkasse will nun, dass ich vom Finanzamt eine Bestätigung anfordere, dass ich keine Steuern zahle. Das wird aber dauern, denke ich.

Darf die Krankenkasse so verfahren? Zögert sie es hinaus? Was kann ich tun?

Grüße

Cantor

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.07.2015, 15:14

Hallo,
du schreibst, dass du den Mini-Job zusätzlich aufgenommen hast, demnach giltst du für die Kasse immer noch als hauptberuflich Selbständig, was sich in der Beitragsbemessung natürlich auswirkt. Grundlage für die letzte Beitragsfestsetzung bildet bei dir der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 und meines Wissens nach gilt das bis zur Erteilung des Einkommensteuerbescheids für 2015.
Wurdest du denn bisher schon nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige eingestuft - ich gehe mal davon aus, wenn keine Steuern zu entrichten waren. Ich kenne es so, dass erst bei Vorlage des Bescheids für 2014 auch ggf. eine neue Beitragsfestsetzung erfolgt, von daher verstehe ich die Kasse auch nicht - nur, wenn du nicht mehr als hauptberuflich Selbständig gelten willst, macht das Ansinnen der Kasse auch einen Sinn.
Gruss
Czauderna

Cantor
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Hinauszögern?

Beitragvon Cantor » 06.07.2015, 19:04

Hallo Czauderna,

für die Kasse bin ich nebenberuflich selbständig.

Grüße

Cantor

heinrich
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Beitragvon heinrich » 06.07.2015, 19:38

die KK will nicht Deinen STB 2014.

Sie will nur wissen, ob Du STB 2014.


Wenn Du 2014 nicht hast, sonder 2013 und der KK bestätigst, dass 2013 Dein derzeit letzter vorliegender STB ist, dann ist alles ok.

Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit werden über STBescheid berechnet,
ich BETONE , über VORLIEGENDE StBescheide. Liegt einer noch nicht vor, dann gilt soooo laaaange der letzte vorliegende , also bei Dir STB 2013.

Bei anderen Einnahmen (davon gibt es sehr viele) gelten andere Regelungen.
So ist es bei Beschäftigungen (auch geringfüger Beschäftigung , Minijob) so, dass dies ab dem Zeitpunkt der Aufnahme anzusetzen sind.
So sind die Einnahmen Deines Minijobs, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme beitragsrechtliche dazu zu addieren.

Cantor
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Beitragvon Cantor » 06.07.2015, 20:13

Hallo Heinrich,

ich dachte der Minijob wird NICHT zu den Einnahmen gezählt, sondern spielt nur bei der Pflegeversicherung eine Rolle. Nun bin ich aber sehr verwirrt.

Grüße

Cantor

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.07.2015, 22:26

Cantor hat geschrieben:Hallo Heinrich,

ich dachte der Minijob wird NICHT zu den Einnahmen gezählt, sondern spielt nur bei der Pflegeversicherung eine Rolle. Nun bin ich aber sehr verwirrt.

Grüße

Cantor


Hallo,
ja, das ist richtig, da für den Mini-Job der Arbeitgeber bereits eine Pauschale zur Krankenversicherung entrichtet, muss dafür nicht noch einmal Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden, wohl aber zur Pflegeversicherung - das alles aber unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindestbeitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Cantor » 06.07.2015, 22:34

Danke Czauderna.

Heißt das, wenn ich durch den Minijob die Mindestbeitragsgrenze überschreite (wo liegt die eigentlich?), dann muss ich für den Minjob nochmal Krankenkasse zahlen?

Grüße

Cantor

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Beitragvon heinrich » 09.07.2015, 19:18

wieso nochmal.

Du musste, wenn Du mit dem Minijob über die Mindestbemessungsgrenze kommst, davon ERSTMALS Pflegeversicherungsbeiträge (keine Krankenversicherung) zahlen.

nicht nochmals, nur erstmals.


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