Europäische Krankenversicherung - Fragen

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Winde
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Europäische Krankenversicherung - Fragen

Beitragvon Winde » 21.08.2015, 19:40

Hallo allerseits,

ich hätte da eine oder mehrere Fragen zu der europäischen Krankenversicherung.

Ich habe sie per Zufall vor 2 Tagen gefunden. Die Leistungen an sich sind mir klar, das sie auch keine Altersrückstände oder wie das heißt bilden ist mir auch klar. Das sie auch die Pflegepflichtversicherung nicht inklusiv haben auch.

So auf was will ich hinaus. Ich habe mehrere Anbieter angerufen und gelöchert, sie mit den Aussagen anderer gelöchert usw.

Es macht mich ganz konfus!

Ja es ist mir klar, das man nur als nicht versicherter aufgenommen wird. Aber es gibt auch Wege wechselwillige reinzubekommen.

Ok das steht jetzt aber weniger zur Diskussion.

Hier wurde ja auch schon von der Option zur europäischen Krankenversicherung geschrieben.

Mir gehts darum, es wird zwar behauptet, nene wenn du dann wieder in die gesetzliche bzw. private wieder reinkommst (wir gehen von dem Szenario aus). Wollen die ja wissen wo man vorher versichert war, nehmen wir an man war 2 Jahre bei der europ. Krankenversicherung. Diese Krankenversicherung/en werden den Anforderungen der deutschen Krankenvollversicherung gerecht nach dem europäischen Recht. Jedoch wird dies aber anscheinend von der Bafin nicht anerkannt.

Ich würde selber gerne wechseln. Weil für mich die Kosten definitiv einen großen Unterschied machen! Ich habe auch mehrere tausend Euro Schulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung und will mich davor ja nicht drücken, sondern durch die positive finanzielle Differenz sogar mehr im Monat an Rückzahlung anbieten können.

Mir sind die Leistungen bekannt, das da natürlich nicht super optimal ist, aber das weiss ich und da ich noch jung bin, kann ich das machen, sollte sich aber mein gesundheitlicher Zustand verändern, dann wäre natürlich ein Wechsel vorzuziehen.

Auch ist die Frage, die im Raum stand, ob Tarife z. B. gerade bei der Morgan Price, die im günstigsten Tarif, keine Schwangerschafts- und Geburtsleistungen enthält, nicht die Voraussetzungen einer deutschen Krankenvollversicherung erfüllt. Wie ist das, erfüllt sie diese doch, auch trotz keiner Leistungen in dem Bereich oder erfüllt sie diese nicht?

Mir ist wichtig, wenn ich wechsle, einfach danach keinen Rattenschwanz an Nachzahlungen zu riskieren. Weil angeblich im Europäischen Recht alles passt, aber die Bafin oder wer auch immer sich quer stellt und die Krankenversicherungen das nicht ohne weiteres anerkennen.

Viele von euch kennen sich da sehr gut aus und können sicherlich dazu eine Meinung geben.

Ich würde auch durch die rechtliche Unklarheit (wo sogar Vermittler meinen, sie wüssten nicht mal selber, ob es nicht später doch zu Nachzahlungen kommen würde, auch wenn sie für die 100% akzeptanz kämpfen, aber natürlich die deutschen Versicherer, das ganze ein Dorn im Auge ist, besonders der preisliche Wettbewerbvorteil!) eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Aber wenn es doch klar wie Kloßbrühe ist, rein rechtlich, wieso ist das dann alles so wischi waschi?

Übrigens Argumentieren die Vermittler mit §193 Absatz 3 der VVG.

Vielleicht hilft das soweit ja weiter um mir hier eine Hilfestellung zu geben?

Denn schließlich auch wenn geworben wird, für Leute die keine Krankenversicherung haben und Angst vor Strafzahlungen hätten, so müssten die ja in ständiger Angst leben, doch später Strafzahlungen tätigen zu müssen, weil die Versicherung nicht anerkannt ist und man somit ja nur eine vermeidlich "billige" Überbrückungsversicherung hätte.

Ich freue mich über eure Antworten um etwas mehr Klarheit reinzubringen. :-)

Keine Sorge um eine Rechtsberatung soll es sich dabei nicht halten, aber vielleicht hat da jemand einfach mehr wissen und kann sagen, inwiefern da dann wirklich verfahren wird.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.08.2015, 18:36

Der Weg in die Europäische KV steht auch GKV- oder PKV-Versicherten offen. Nur macht sie bei Nichtversicherten am meisten Sinn, da ggf. erhebliche Nachzahlungen oder Strafzuschläge vermieden werden.

Die Versicherungspflicht nach § 193 VVG stellt keine allzu hohen Anforderungen. Die Tarife müssen ambulante und stationäre Behandungen abdecken; der jährliche Selbstbehalt darf maximal 5000 EUR betragen.
Ein kritischer Punkt ist, dass die Leistungen der Europäischen KV oft gedeckelt werden (zB. jährlich 1 oder 3 Millionen EUR; je nach Tarif). Soweit die Grenze überschritten wird, müßte der Versicherte aus eigener Tasche zahlen - theoretisch unbegrenzter Selbstbehalt. In der Praxis dürften die Versicherungssummen jedoch auch für schwere Fälle allemal ausreichen.

Die Knackpunkte hat BaFin erst kürzlich in einem Artikel dargestellt:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeff ... ister.html

Bzw. im PDF ab Seite 21:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloa ... onFile&v=6


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