Ruhen der Leistung, was bedeutet das konkret?
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Ich habe keinen Job bekommen, da alleinerziehend.Ich beschloss daher Abi tagsüber nach zumachen an einen Kolleg.Habe Bafög beantragt,das dauerte ewig,bis es durch war.Ausgereicht hat es auch nicht, die Dame vom Bafögamt riet mir Alg 2 zu beantragen.Dies tat ich auch,ich fragte was mit Kv sei? Sie meinte mit Alg 2 zahlen die das weiterhin.Gut,ich mir nix dabei gedacht.Wenn es nicht stimmen sollte ,wird das JC mir das schon mitteilen oder spätestens die Krankenkasse.Jc tat dies aber nicht,keiner wusste Bescheid.Ich ging weiterhin zum Arzt,meist wegen Krankschreibung für die Schule.Keine ArztRechnungen, nix von der Krankenkasse ,scheint alles ok zu sein.Abi fertig Juni 2013, dann Job bei der Telekom ,dort noch eine Mitgliedbescheinigung angefordert für meinen Chef.Scheck für die Dividende von der Tk bekommen und März 2014.Kam der Hammer. Das Jc hat mich rückwirkend zu 2011 angemeldet und nun werde ich zur Kasse gebeten.Ich hätte mich über BafögAmt versichern müssen,dass fällt denen ja früh ein .BafögAmt zahlt nicht rückwirkend.Jc sagt ,ich habe ja nur etwas Alg 2 bekommen.Hälfte Miete Kind, alleinerziehenden Mehrbedarf.
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Rein Theoretisch könnte man jetzt geltend machen das die ARGe / JobCenter verpennt hat rechtzeitig zu melden und das die ARGe / JobCenter für das Meldeversäumniss gerade stehen muss.
Ich würde mal einen blick auf Seite 54 werfen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 91_A01.pdf
Ich würde mal einen blick auf Seite 54 werfen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 91_A01.pdf
Re: Ruhen der Leistung, was bedeutet das konkret?
Also sollte ich das jobcenter verklagen, da sie es versäumt haben mich abzumelden.
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