Freiwillige Versicherung in der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Roter_Stern
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 11
Registriert: 09.01.2016, 21:31

Freiwillige Versicherung in der GKV

Beitragvon Roter_Stern » 11.03.2016, 22:51

Hallo,
aufgrund verschiedenartiger Auslegung des § 5 SGB V i.V.m. mit Incomingversicherung (unser besteht von Mitte 12/2015-Ende 03/2016) würden wir gerne bei 2 oder 3 Kassen einen Antrag stellen.

Kann ich einen Vertrag bei Annahme wiederrufen oder habe ich dann am Ende im schlimmsten Fall 3 Mitgliedschaften für 18 Monate in der GKV?

Wo steht ggfls. ein Widerrufsrecht im SGBB?


Vielen Dank!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4627
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV

Beitragvon Czauderna » 12.03.2016, 10:29

Hallo,
das mit den verschiedenen Auslegungen kann ich nicht so recht nachvollziehen - denn das Gesetz gilt für alle Kassen gleichermaßen.
Unabhängig davon gilt, dass man einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer GKV Kasse vor Beginn der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann - Nur, wenn man bei mehreren Kassen unterschrieben hat kann es zu Irritationen kommen wenn man sich nicht vorher darum kümmert. Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass die zuletzt gewählte Kasse dann die endgültige war - rechtlich belegen kann ich diese Regelung allerdings momentan nicht.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 13 Gäste