Hallo,
aufgrund verschiedenartiger Auslegung des § 5 SGB V i.V.m. mit Incomingversicherung (unser besteht von Mitte 12/2015-Ende 03/2016) würden wir gerne bei 2 oder 3 Kassen einen Antrag stellen.
Kann ich einen Vertrag bei Annahme wiederrufen oder habe ich dann am Ende im schlimmsten Fall 3 Mitgliedschaften für 18 Monate in der GKV?
Wo steht ggfls. ein Widerrufsrecht im SGBB?
Vielen Dank!
Freiwillige Versicherung in der GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Freiwillige Versicherung in der GKV
Hallo,
das mit den verschiedenen Auslegungen kann ich nicht so recht nachvollziehen - denn das Gesetz gilt für alle Kassen gleichermaßen.
Unabhängig davon gilt, dass man einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer GKV Kasse vor Beginn der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann - Nur, wenn man bei mehreren Kassen unterschrieben hat kann es zu Irritationen kommen wenn man sich nicht vorher darum kümmert. Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass die zuletzt gewählte Kasse dann die endgültige war - rechtlich belegen kann ich diese Regelung allerdings momentan nicht.
Gruss
Czauderna
das mit den verschiedenen Auslegungen kann ich nicht so recht nachvollziehen - denn das Gesetz gilt für alle Kassen gleichermaßen.
Unabhängig davon gilt, dass man einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer GKV Kasse vor Beginn der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann - Nur, wenn man bei mehreren Kassen unterschrieben hat kann es zu Irritationen kommen wenn man sich nicht vorher darum kümmert. Aus meiner Praxis kenne ich es so, dass die zuletzt gewählte Kasse dann die endgültige war - rechtlich belegen kann ich diese Regelung allerdings momentan nicht.
Gruss
Czauderna
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