Hallo,
angenommen, die freiwillige GKV für meine ausländische Frau und die Familienversicherung für meinen Stiefsohn wird genehmigt: ab wann werden Beiträge Fällig? Ich selber bin privat KV.
Mitte 12/2016 Zuzug aus dem nichteurop. Ausland, sofort dann Anmeldung beim Einwohnermeldewesen, Ende 01/2016 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis über mehr als 1 Jahr. Für die Zeit von Einreise bis 31.03.2016 habe wir eine deutsche Reisekrankenversicherung für Frau und Kind abgeschlossen.
Danke!
Freiwillige Versicherung in der GKV - ab wann??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank2
- Beiträge: 11
- Registriert: 09.01.2016, 21:31
Re: Freiwillige Versicherung in der GKV - ab wann??
Deine Holde kommt schon mal nicht in die frei. Kv. gem. § 9 SGB V.
Deine Holde unterliegt ggf. der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Diese Versicherungspflicht beginnt mit dem 1. Tag ohne Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Dies wäre dann ggf. der 01.04.2016 (Ende Auslandskrankenverischerung)
Deine Holde unterliegt ggf. der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Diese Versicherungspflicht beginnt mit dem 1. Tag ohne Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Dies wäre dann ggf. der 01.04.2016 (Ende Auslandskrankenverischerung)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste