Hallo,
ich bin Freiberufler und schon seit über 10 Jahren in der PKV und möchte gerne zurück in die GKV.
Ist es ausreichend wenn ich meine freiberufliche Tätigkeit beendet und z.B. eine Praktikum für 3 Monate (mit 500 € pro Monat) beginne ?
Oder müsste dieses Praktikum 1 Jahr dauern ? Wäre es auch möglich eine Festanstellung zu beginnen mit einem Gehalt unter der JAEG und dann nach 6 Monate das Gehalt deutlich anzuheben ?
Könnte es zum Problem werden, dass ich aus meiner freiberuflichen Tätigkeit noch einige Rechnungen offen hab, die ev. erst im Lauf des Jahre bezahlt werden, so dass hier noch einiges an Geld eingenommen wird (hoffentlich). Hier müsste ich auch noch klären wie eine freiberuflich Tätigkeit zu beenden ist, da ja kein Gewerbe angemeldet ist (muss ich mit dem Steuerberater klären).
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Danke & Gruß
habli
Über Praktikum zurück in die GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Seit dem 01.08.2013 (§ 188 Abs. 4 SGB V / sog. obligatorische Anschlussversicherung / OAV) braucht man keine bestimmten Vorversicherungszeiten mehr.
Eagl ob, Du nun ein Praktikum von 3 Monaten (oberhalb von 450,00 €) machst oder ein paar Monate unterhalb der JAEG verdienst und danach mehr, die Mitgliedschaft wird obligatorisch fortgesetzt.
Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht ist allerdings, dass Du die freiberufliche Tätigkeit auch tatsächlich bzw. nachweislich aufgibst. Auch wenn anschließend noch ein paar Rechnungen beglichen werden, dürfte dies nicht schädlich sein, denn der Status als "Freiberufler" wurde ja ggf. nachweislich an einem bestimmten Tag aufgegeben.
Eagl ob, Du nun ein Praktikum von 3 Monaten (oberhalb von 450,00 €) machst oder ein paar Monate unterhalb der JAEG verdienst und danach mehr, die Mitgliedschaft wird obligatorisch fortgesetzt.
Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht ist allerdings, dass Du die freiberufliche Tätigkeit auch tatsächlich bzw. nachweislich aufgibst. Auch wenn anschließend noch ein paar Rechnungen beglichen werden, dürfte dies nicht schädlich sein, denn der Status als "Freiberufler" wurde ja ggf. nachweislich an einem bestimmten Tag aufgegeben.
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Danke für die Info !
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hallo,
ich möchte mich nochmal für die Antwort bedanken und möchte zu Sicherheit nochmal nachfragen, ob die folgenden Szenarien denkbar wären.
Bei beiden Beispielen würde ich meine freiberufliche Tätigkeit sofort beenden.
1) Ich mache eine 4 - 6 wöchiges Praktikum bei Firma X für 1000 € im Monat und wechsle dadurch in die gesetzlich Krankenversicherung (incl. Familienversicherung für Frau und Kinder). Am 1.9 fange ich eine neue Arbeitsstelle bei Firma Y an, verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und bleibe als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (incl. Familie).
2) Ich fange bei Firma Y an, und verdiene unter der Beitragsbemessungsgrenze (oder mache ein 3 monatiges Praktikum für 1000 €/Monat) und komme so in die gesetzliche Krankenversicherung. Nach 3 Monate bekomme ich eine kräftige Gehaltserhöhung, liege über der Beitragsbemessungsgrenzen und bleibe als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (incl. Familie).
Würden diese Modell funktionieren bzw. gibt es da irgendwelche Vor-/ Nachteile (auch für den Arbeitgeber).
Vielen Dank für alle die sich die Mühe machen die Frage anzuschauen und ggf. beantworten.
Danke & Gruß
habli
Noch eine Zusatzfrage: Hat die Nürnberger Krankenversicherung eine Zusatzversicherung wo ich die Altersrückstellung retten könnte ?
ich möchte mich nochmal für die Antwort bedanken und möchte zu Sicherheit nochmal nachfragen, ob die folgenden Szenarien denkbar wären.
Bei beiden Beispielen würde ich meine freiberufliche Tätigkeit sofort beenden.
1) Ich mache eine 4 - 6 wöchiges Praktikum bei Firma X für 1000 € im Monat und wechsle dadurch in die gesetzlich Krankenversicherung (incl. Familienversicherung für Frau und Kinder). Am 1.9 fange ich eine neue Arbeitsstelle bei Firma Y an, verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und bleibe als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (incl. Familie).
2) Ich fange bei Firma Y an, und verdiene unter der Beitragsbemessungsgrenze (oder mache ein 3 monatiges Praktikum für 1000 €/Monat) und komme so in die gesetzliche Krankenversicherung. Nach 3 Monate bekomme ich eine kräftige Gehaltserhöhung, liege über der Beitragsbemessungsgrenzen und bleibe als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (incl. Familie).
Würden diese Modell funktionieren bzw. gibt es da irgendwelche Vor-/ Nachteile (auch für den Arbeitgeber).
Vielen Dank für alle die sich die Mühe machen die Frage anzuschauen und ggf. beantworten.
Danke & Gruß
habli
Noch eine Zusatzfrage: Hat die Nürnberger Krankenversicherung eine Zusatzversicherung wo ich die Altersrückstellung retten könnte ?
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hallo,
du willst ein Praktikum machen um dadurch wieder in die GKV zu kommen. Wie kommst du darauf, dass du als Praktikant behandelt wirst, versicherungstechnisch ?.
Ich habe mal kopiert, was WIKIPEDIA dazu schreibt : Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb. Praktikantin oder Praktikant ist in Deutschland, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. (§ 22 Abs.1 S. 3 MiLoG). Oft wird das Praktikum für die Zulassung zu Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt.[1] Ein Praktikant ist in Deutschland grundsätzlich kein Arbeitnehmer.[2] Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist
Gruss
Czauderna
du willst ein Praktikum machen um dadurch wieder in die GKV zu kommen. Wie kommst du darauf, dass du als Praktikant behandelt wirst, versicherungstechnisch ?.
Ich habe mal kopiert, was WIKIPEDIA dazu schreibt : Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb. Praktikantin oder Praktikant ist in Deutschland, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. (§ 22 Abs.1 S. 3 MiLoG). Oft wird das Praktikum für die Zulassung zu Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt.[1] Ein Praktikant ist in Deutschland grundsätzlich kein Arbeitnehmer.[2] Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist
Gruss
Czauderna
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hmmm, ich komme darauf wegen der Antwort von Rossi am 10.05.2016.
Das Praktikum würde ich ja machen um mich fit für den Beruf zu machen, indem ich mir Wissen in gewissen Gebieten aneigne bzw. es vertiefe.
Ich war 15 Jahre freiberuflich Tätig und jetzt seit März ohne Projekt und möchte in eine Festanstellung wechseln. Wenn es die Gelegenheit gibt in die GKV zu wechseln würde ich diese nutzen.
Bedeutet dies nun ein Praktikum ist nicht versicherungspflichtig ?
Gruß
habli
Das Praktikum würde ich ja machen um mich fit für den Beruf zu machen, indem ich mir Wissen in gewissen Gebieten aneigne bzw. es vertiefe.
Ich war 15 Jahre freiberuflich Tätig und jetzt seit März ohne Projekt und möchte in eine Festanstellung wechseln. Wenn es die Gelegenheit gibt in die GKV zu wechseln würde ich diese nutzen.
Bedeutet dies nun ein Praktikum ist nicht versicherungspflichtig ?
Gruß
habli
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Nun ja, es gibt leider im SGB V keine Vorschrift, wonach ein Praktikum versicherungsfrei ist. Ich finde hierzu weder etwas in § 6 SGB V (versicherungsfreie Personen) oder in § 7 SGB V (geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung).
D.h., es kommt einzig und allein darauf an, dass eine Arbeitsleistung erbracht wird und hierfür ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, welches oberhalb von 450,00 € mtl. liegt. Dann handelt es sich zwangsläufig um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Egal wie man das Kind nennt.
D.h., es kommt einzig und allein darauf an, dass eine Arbeitsleistung erbracht wird und hierfür ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, welches oberhalb von 450,00 € mtl. liegt. Dann handelt es sich zwangsläufig um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Egal wie man das Kind nennt.
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hallo,
ja genau so ist es - "Praktikant" ist hier etwas irritierend - krankenversicherungspflichtige Tätigkeit trifft es dagegen genau.
Gruss
Czauderna
ja genau so ist es - "Praktikant" ist hier etwas irritierend - krankenversicherungspflichtige Tätigkeit trifft es dagegen genau.
Gruss
Czauderna
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hallo,
Ok, dann ist das unabhängig vom Begriff Praktikum.
Zurück zu eigentlichen Frage, wären die Szenarien 1 und 2 möglich ?
Danke & Gruß
habli
Ok, dann ist das unabhängig vom Begriff Praktikum.
Zurück zu eigentlichen Frage, wären die Szenarien 1 und 2 möglich ?
Danke & Gruß
habli
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Hallo,
ja, wäre möglich. Das mit dem einen Jahr gilt nicht mehr, d.h. wenn du aufgrund deiner Beschäftigung Mitglied einer GKV-Kasse wirst, dann kannst du deine Mitgliedschaft auch dann freiwillig weiterlaufen lassen, wenn die Krankenversicherungspflicht z.B. nach einem Monat schon enden würde
(theoretisch würde sogar ein Tag genügen).
Gruss
Czauderna
ja, wäre möglich. Das mit dem einen Jahr gilt nicht mehr, d.h. wenn du aufgrund deiner Beschäftigung Mitglied einer GKV-Kasse wirst, dann kannst du deine Mitgliedschaft auch dann freiwillig weiterlaufen lassen, wenn die Krankenversicherungspflicht z.B. nach einem Monat schon enden würde
(theoretisch würde sogar ein Tag genügen).
Gruss
Czauderna
Re: Über Praktikum zurück in die GKV
Ok, Danke !
Dann werde ich diesen Weg wohl gehen, obwohl ich eigentlich mit der PKV zufrieden bin.
Das Problem ist meine Frau (wie so oft
), da ich meine Selbständigkeit aufgeben werde und sie wegen der Kinder nicht mehr berufstätig ist, führt fast kein Weg an der Familienversicherung vorbei.
Danke & Gruß
habli
Dann werde ich diesen Weg wohl gehen, obwohl ich eigentlich mit der PKV zufrieden bin.
Das Problem ist meine Frau (wie so oft

Danke & Gruß
habli
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste