Die Finanzamtsbescheinigung wird dem Versicherten Anfang eines jeden Jahres zugestellt und enthält die Beiträge aus dem vorausgehenden Jahr. Nun habe ich folgende Fragen:
1) Enthält die Finanzamtsbescheinigung alle Beiträge, die an die gegebene Krankenkasse gezahlt wurden, oder nur diejenigen, die man als Selbstzahler geleistet hat? Es kann nämlich vorkommen, dass man Einnahmen aus mehreren Quellen hat und dementsprechend auch etwaige Arbeitgeber (oder Kapitalzahlungen) separat Beiträge an die Krankenkasse abführen.
2) Führt die Krankenkasse (in der Regel zumindest!) diese Beiträge alle auf das Versichertenkonto zusammen oder wird auf dem Versichertenkonto nur der Selbstzahler-Beitrag geführt? Meine Krankenkasse kannte nämlich die Beiträge meines Arbeitgebers nicht und meinte dazu, dass sie "von den Arbeitnehmern bei der Beitragsabführung für die Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig Versicherter im Rahmen der Abführung des monatlich anfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrages für die bei der (gegebenen Krankenkasse) gemeldeten Beschäftigten keine Einzelaufstellung erhalten" (dies sei auch bei der maschinellen Übermittlung des Beitragsnachweises nicht vorgesehen). Mir scheint das seltsam, wenn Beiträge der Arbeitgeber nicht namentlich geführt und deshalb von der Krankenkasse nicht zeitnah dem Versichertenkonto zugeordnet werden können!
3) Die Beiträge werden von der Krankenkasse, aber auch von Arbeitgebern, jährlich an das Finanzamt übermittelt. Kann es sein, dass sich nur hier die Beiträge aus unterschiedlichen Quellen ansammeln, nicht schon bei der Krankenkasse? Sollte im Beitragsbemessungsgrenze überschritten sein (weil keiner so recht weiß, wie viel der andere übermittelt hat), geht das Finanzamt dann der Anomalie nach und klärt den Sachverhalt? Sollte das nicht Aufgabe der Krankenkasse sein?
Vielen Dank für die Antworten,
Schulz
Finanzamtsbescheinigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Finanzamtsbescheinigung
Hallo,
zu Einen stimmt es - die Kasse können nicht wirklich wissen ob ein Arbeitgeber auch tatsächlich für den Mitarbeiter XYZ die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt hat, das gilt aber auch für die Versicherungspflichtigen. Die Kassen erhalten im Rahmen des Datenaustauschs Beitragsnachweisungen, die nach Beitragsgruppen (für Pflichtversicherte) und Beiträgen für Nichtkrankenversicherungspfllichtige unterteilt sind - Namentliche Aufstellungen gibt es grundsätzlich nicht mehr. Meldungen an das Finanzamt werden von den Arbeitgebern allerdings auch für freiwillig Versicherte vorgenommen - die gemeldeten Daten entsprechen den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, also auch für freiwillige Beiträge. Die Beiträge der reinen Selbstzahler werden von der Kasse ans Finanzamt gemeldet.
Gruss
Czauderna
zu Einen stimmt es - die Kasse können nicht wirklich wissen ob ein Arbeitgeber auch tatsächlich für den Mitarbeiter XYZ die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt hat, das gilt aber auch für die Versicherungspflichtigen. Die Kassen erhalten im Rahmen des Datenaustauschs Beitragsnachweisungen, die nach Beitragsgruppen (für Pflichtversicherte) und Beiträgen für Nichtkrankenversicherungspfllichtige unterteilt sind - Namentliche Aufstellungen gibt es grundsätzlich nicht mehr. Meldungen an das Finanzamt werden von den Arbeitgebern allerdings auch für freiwillig Versicherte vorgenommen - die gemeldeten Daten entsprechen den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, also auch für freiwillige Beiträge. Die Beiträge der reinen Selbstzahler werden von der Kasse ans Finanzamt gemeldet.
Gruss
Czauderna
Re: Finanzamtsbescheinigung
Danke, das war sehr hilfreich (und prompt zugleich). Wenn ich noch eines fragen darf: Enthält die Finanzamtsbescheinigung, welche der freiwillig Versicherte von seiner GKV bekommt, nur selbst gezahlte Beiträge, nicht alle Beiträge die an die GVK für ihn gezahlt wurden?
Re: Finanzamtsbescheinigung
Hallo,
ja, so ist es und so kenne ich es.
Gruss
Czauderna
ja, so ist es und so kenne ich es.
Gruss
Czauderna
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