Problem Barmenia Basistarif
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Problem Barmenia Basistarif
Hallo, ich bin durch Alg2 und vorheriger Selbständigkeit leider in den Basistarif gerutscht. Das Problem ist eine Behandlung beim Zahnarzt. Ich wohne in Hamburg und habe durch die Kassenärztliche Vereinigung einige Zahnärzte vorgeschlagen bekommen, die zum Basistarif behandeln sollen. 2 habe ich schon getestet und auch alles vorgelegt bis zu welchem Faktor sie behandeln dürfen zum Basistarif. Nun gut, Kostenvoranschlag eingereicht und immer wieder kommt dabei trotzdem eine große Zuzahlung bei raus, obwohl laut Zahnarzt der Basistarif berücksichtigt wurde. Der Zahnarzt meint, bei anderen Basistarif Patienten wird genauso abgerechnet, die Barmenia soll aber besonders pingelig bei der Faktorenabrechnung sein, und das akzeptiert bislang kein Zahnarzt bei mir. Müssen nicht alle PKV gleich abrechnen zum Basistarif? Ich weis hier in Hamburg kein Ausweg mehr...Es ist erbärmlich, der Basistarif soll wie die gesetzliche sein, ist sie aber nicht! Das sollte endlich mal gesetzlich geregelt werden das die Abrechnungsfaktoren gleich sind wie in der GKV. Weis jemand speziel aus Hamburg der auch bei der Barmenia ist einen Rat?
Re: Problem Barmenia Basistarif
"Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen werden bis zum 2,0fachen Gebührensatz der GOZ ersetzt" (Allgemeine Versicherungsbedingungen Basistarif). Das gilt für alle PKVen.
Wenn es um Zahnersatz geht, so gilt im Basistarif der PKV analog zu der GKV, dass sich der Festzuschuss auf 100% verdoppelt, wenn z.B. ALG 2 bezogen wird. Ev. wurde das beim Kostenvoranschlag noch nicht berücksichtigt.
"(5) Weist die versicherte Person nach, dass sie durch den ihr nach
Absatz 4 verbleibenden Eigenanteil entsprechend § 55 Abs. 2
SGB V unzumutbar belastet würde, werden die erstattungsfähigen
Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt".
D.h. PKV muss die Basisversorgung vollständig übernehmen, darüberhinausgehende Versorgung (z.B. Kronen aus Goldlegierung statt Nichtedelmetall) ist selbst zu zahlen.
Wenn es um Zahnersatz geht, so gilt im Basistarif der PKV analog zu der GKV, dass sich der Festzuschuss auf 100% verdoppelt, wenn z.B. ALG 2 bezogen wird. Ev. wurde das beim Kostenvoranschlag noch nicht berücksichtigt.
"(5) Weist die versicherte Person nach, dass sie durch den ihr nach
Absatz 4 verbleibenden Eigenanteil entsprechend § 55 Abs. 2
SGB V unzumutbar belastet würde, werden die erstattungsfähigen
Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt".
D.h. PKV muss die Basisversorgung vollständig übernehmen, darüberhinausgehende Versorgung (z.B. Kronen aus Goldlegierung statt Nichtedelmetall) ist selbst zu zahlen.
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