Arbeitslos melden: Für wie lange?

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Arbeitslos melden: Für wie lange?

Beitragvon -.- » 16.11.2016, 13:15

Ich bin seit Februar 2015 selbstständig und zu Beginn in die PKV eingetreten da ich die GKV Beiträge nicht bezahlen konnte.

Jetzt möchte ich in die GKV zurückwechseln um auch (zukünftige) Frau und Kind mitzuversichern. Ich habe gelesen dass man sich dazu Arbeitslos melden und dann direkt die Kasse wechseln kann. Ist das so einfach möglich? Gibt es da Fristen? Wie lange muss ich dafür meine Arbeit aufgeben? Kann ich nach dem Wechsel meine Selbstständigkeit wieder aufnehmen?

Czauderna
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Re: Arbeitslos melden: Für wie lange?

Beitragvon Czauderna » 16.11.2016, 13:56

Hallo,
es muss Krankenversicherungspflicht eintreten, in deinem Fall also ALG-1 Bezug - dann musst du sogar in die GKV . Dass du ALG-1 bekommst ohne deine Selbständigkeit aufzugeben, dass weiß ich nicht, bezweifle es aber.
Also Krankenversicherungspflicht und der Wechsel klappt. Wenn du danach wieder selbständig wirst, kannst du auf jeden Fall weiter in der GKV verbleiben.
Gruss
Czauderna

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Re: Arbeitslos melden: Für wie lange?

Beitragvon -.- » 22.12.2016, 23:01

Und wie mache ich das? Für wie lange muss ich dafür meine Tätigkeit einstellen?

Rossi
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Re: Arbeitslos melden: Für wie lange?

Beitragvon Rossi » 23.12.2016, 08:25

Um überhaupt ALG I zu bekommen, muss man eine sog. Anwartschaft erfüllen. D.h., in den letzten 24 Monaten (vor Arbeitslosmeldung) min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ich denke mal, dass dies bei Dir nicht der Fall ist; es sei denn, dass Du als selbständiger freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Alternativ könnte man gucken, ob Du vielleicht noch einen alten Anspruch auf ALG I hast, der noch nicht erschöpft ist. Falls ein Anspruch noch nicht erschöpft ist, dann kann er bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren wieder aufleben.

Sonst bringt das alles nix!!!


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