Hallo,
Ich habe seit Jahren in der Niederlande gelebt und gearbeitet, entsprechend war ich auch in der Niederlande versichert. Diese Tätigkeit führe ich so weiter, allerdings werde ich ab Januar von Deutschland aus arbeiten und dort auch wohnen. Mein Arbeitgeber ist also weiterhin im Ausland (NL) ansässig.
Meine NL Versicherung fragt nun, ob ich in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht habe. Wozu bin ich nun verpflichtet? Wie sollte das geregelt werden?
Angestellt und Einkommen in Niederlande, Wohnhaft in Deutschland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Angestellt und Einkommen in Niederlande, Wohnhaft in Deutschland
es gilt das Recht des Landes in welchem Du arbeitest.
ALSO: deutsche Recht ab diesem Zeitpunkt
Nur wenn Du in beiden Ländern (D und NL) arbeiten würdest
und im Wohnland (D) weniger als 25 % arbeiten würdest, dann würde das Recht des Landes gelten, in welchem Du mehr als 75 % arbeiten würdest (NL).
Es wird ein riesiger Spaß für den niederländischen Arbeitgeber werden, dass er Dich bei eine deutschen Krankenkasse anmelden muss.
Sein Computer kann nämlich kein deutsches Sozialversicherungsrecht. Alle werden kotzen . Du auch.
Wahrscheinlich wirst DU über Deine deutsche Anschrift eine Betriebsnummer anfordern müssen.
Einfacher wäre es, wenn Du deine Tätigkeit zu 100 % oder mindestens zu 75,1 % in NL ausüben würdest. Dann nämlich würde NL-Recht weiterhin gelten.
Wenn deutsche Recht gilt: gelten natürlich auch vollkommen deutsche Beiträge (hööööööher).
Die Ersparnis wegen des Umzuges nach D (billigeres Haus oder billigere Miete) geht in solche Fälle, wenn deutsche Recht gilt, völlig verloren.
Da denkt keine Sau drüber nach, wenn er in D ein Haus kauft oder mietet.
Kannst ja mal berichten, wie es ausgeht
ALSO: deutsche Recht ab diesem Zeitpunkt
Nur wenn Du in beiden Ländern (D und NL) arbeiten würdest
und im Wohnland (D) weniger als 25 % arbeiten würdest, dann würde das Recht des Landes gelten, in welchem Du mehr als 75 % arbeiten würdest (NL).
Es wird ein riesiger Spaß für den niederländischen Arbeitgeber werden, dass er Dich bei eine deutschen Krankenkasse anmelden muss.
Sein Computer kann nämlich kein deutsches Sozialversicherungsrecht. Alle werden kotzen . Du auch.
Wahrscheinlich wirst DU über Deine deutsche Anschrift eine Betriebsnummer anfordern müssen.
Einfacher wäre es, wenn Du deine Tätigkeit zu 100 % oder mindestens zu 75,1 % in NL ausüben würdest. Dann nämlich würde NL-Recht weiterhin gelten.
Wenn deutsche Recht gilt: gelten natürlich auch vollkommen deutsche Beiträge (hööööööher).
Die Ersparnis wegen des Umzuges nach D (billigeres Haus oder billigere Miete) geht in solche Fälle, wenn deutsche Recht gilt, völlig verloren.
Da denkt keine Sau drüber nach, wenn er in D ein Haus kauft oder mietet.
Kannst ja mal berichten, wie es ausgeht
Re: Angestellt und Einkommen in Niederlande, Wohnhaft in Deutschland
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Inwiefern wird festgelegt oder nachgewisen, dass die Tätigkeit zu 100% oder sonst einem Anteil in einem der beiden Länder getätigt wird?
Ich werde aufgrund von Geschäftsbeziehungen in Deutschland leben, Mietersparnisse oder sonstiges spielt keine Rolle beim "Umzug".
Ich werde aufgrund von Geschäftsbeziehungen in Deutschland leben, Mietersparnisse oder sonstiges spielt keine Rolle beim "Umzug".
Re: Angestellt und Einkommen in Niederlande, Wohnhaft in Deutschland
hier ist dies beschrieben.
Ich würde Dir einen Anruf bei der Deutschen Verbindungsstelle empfehlen
0228/95300
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbe ... sland.html
Ich würde Dir einen Anruf bei der Deutschen Verbindungsstelle empfehlen
0228/95300
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbe ... sland.html
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