Hallo Euch allen,
meine Frau hat seit März '16 einen Gewerbeschein. Der Steuerberater erstellte eine Jahresprognose, in der steht, dass sie ungefähr 465€ monatlich verdienen wird, sodass sie 177€ im Monat an die KK als freiwillig versicherte überwiesen hat. Es hat sich aber so ergeben, dass ihr Verdienst im letzten Jahr unter 415€ lag (360€). Sie könnte über mich familienversichert bleiben.
Ich bin Angestellter in Vollzeit und bin in GKV versichert.
Meine Frage lautet: Ob wir die Beiträge rückwirkend zurückfordern könnten, nachdem der Einkommensteuerbescheid vorliegt?
Vielen Dank im Voraus.
VG
sw
Rückerstattung der Beiträge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rückerstattung der Beiträge
Nur zur Klarstellung!
Aufgrund der Prognose des Steuerberaters wurde damals die Familienversicherung beendet und der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erklärt, richtig?
Bei welcher Krankenkasse ist Sie derzeit freiwillig versichert. Denn es kommt auf eine entsprechende Regelung in der Satzung der betroffenen Krankenkasse an.
Aufgrund der Prognose des Steuerberaters wurde damals die Familienversicherung beendet und der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erklärt, richtig?
Bei welcher Krankenkasse ist Sie derzeit freiwillig versichert. Denn es kommt auf eine entsprechende Regelung in der Satzung der betroffenen Krankenkasse an.
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Re: Rückerstattung der Beiträge
Vielen Dank für die Antwort,Rossi.
Genau so isses.
Wir sind bei der AOK. Meine Frau ist ab diesem Monat in der Familienversicherung. Ich hoffe, von Dir eine positive Antwort erhalten zu können.
Aufgrund der Prognose des Steuerberaters wurde damals die Familienversicherung beendet und der Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung erklärt, richtig?
Genau so isses.
Wir sind bei der AOK. Meine Frau ist ab diesem Monat in der Familienversicherung. Ich hoffe, von Dir eine positive Antwort erhalten zu können.
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Re: Rückerstattung der Beiträge
Mir ist es nun aufgefallen, dass ich den Thread im falschen Forum öffnete. Es geht hier lediglich um GKV.
Re: Rückerstattung der Beiträge
Mir ist ein vergleichbarer Fall bei der TK bekannt.
Deren Mitarbeiter nahmen zunächst widersprüchlich Stellung, letztlich war die Auffassung der TK aber: Keine rückwirkende Beitragserstattung, trotz entsprechender Satzungsregelung.
Die TK berief sich auf ein Urteil des LSG Schleswig Holstein vom 25.04.2007 Az: L 5 KR 97/06
https://openjur.de/u/166793.html
Aber diese Regelung ist fraglich. Denn in der Konsequenz fährt derjenige besser, der von vornherein (zu) niedrige Einkünfte abgibt und damit beitragsfrei in der Familienversicherung bleibt, denn Änderungen werden erst ab Datum des Steuerbescheides wirksam.
Deren Mitarbeiter nahmen zunächst widersprüchlich Stellung, letztlich war die Auffassung der TK aber: Keine rückwirkende Beitragserstattung, trotz entsprechender Satzungsregelung.
Die TK berief sich auf ein Urteil des LSG Schleswig Holstein vom 25.04.2007 Az: L 5 KR 97/06
https://openjur.de/u/166793.html
Aber diese Regelung ist fraglich. Denn in der Konsequenz fährt derjenige besser, der von vornherein (zu) niedrige Einkünfte abgibt und damit beitragsfrei in der Familienversicherung bleibt, denn Änderungen werden erst ab Datum des Steuerbescheides wirksam.
Re: Rückerstattung der Beiträge
Hallo,
wenn diese Entscheidung von 2007 ist und nach deinen Ausführungen aber fraglich - heißt das, es gibt keine anderslautenden Urteile dazu und rs wäre dem Fragesteller zu raten, den Rechtsweg zu beschreiten ?
Gruss
Czauderna
wenn diese Entscheidung von 2007 ist und nach deinen Ausführungen aber fraglich - heißt das, es gibt keine anderslautenden Urteile dazu und rs wäre dem Fragesteller zu raten, den Rechtsweg zu beschreiten ?
Gruss
Czauderna
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