nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht das?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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K-Fan
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nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht das?

Beitragvon K-Fan » 17.02.2017, 13:41

Hallo Leute,

um mich kurz vorzustellen, ich heiße Joe bin 54 Jahre, war 7 Jahre selbstständig und privat versichert und habe nachdem der Gewinn drastisch eingebrochen ist (letztes Jahr nur noch 11.000€ Gewinn) die Notbremse gezogen. Bin schwerbehindert und habe deshalb erst nach langem suchen einen Job gefunden.

Ich habe also zum 01.01.17 wieder als Angestellter angefangen, das Gewerbe soll zum 31.3.17 abgemeldet werden, da noch ein paar Rechnungen offen sind. Bin also seit 01.01.2017 wieder pflichtversichert in der GKV.
Leider wurde mir bei meiner neuen Stelle während der Probezeit gekündigt, da ich körperlich doch zu stark eingeschränkt bin, so dass ich mich ab dem 11.02.17 arbeitslos gemeldet habe.
Ich habe also rund 6 Wochen gearbeitet. Bei der Arbeitsagentur bin ich nun Arbeitsloser ohne Leistungsempfang, da ich in die Arbeitslosenversicherung nicht eingezahlt habe. Hartz 4 muss und möchte ich nicht beantragen, da ich etwas erspartes habe.
Aber man sagte mir bei der Arbeitsagentur, ich muss mich um meine Krankenversicherung selbst kümmern.

Ich habe dann etwas gelesen, dass ich mich wohl als freiwillig Versicherter bei der GKV anmelden muss.

Dies wollte ich nun tun, erhielt bei meiner GKV aber die Auskunft, dass ich, weil ich nur so kurz angestellt war und vorher in der PKV war, nun doch wieder in die PKV zurück soll.

So, nun meine Frage, wie ist die Rechtslage denn wirklich, hat meine Krankenversicherung recht?

Ich habe mich hier schon eingelesen, SGB V §9 Abs. 1 sagt ja aus, dass ich der freiwilligen Versicherung nur beitreten kann, wenn ich unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert war. Dies trifft ja für mich leider nicht zu, waren nur 6 Wochen

Aber:

Jetzt gibt es doch auch den § 188 Abs. 4 SGB V:, den ich hier mal zitieren darf:

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt
Das wiederrum würde ja für mich passen, ich will ja in der GKV bleiben.

Wie sieht das denn nun aus, was gilt in meinem Fall? Nachdem ich heute telefonisch die ablehnende Auskunft erhielt, möchte ich gerne schnellstmöglich einen Brief an die Kasse schicken und brauche etwas Unterstützung bei der Argumentation. Ich habe hier gerade große Panik bekommen, bin nämlich seit 5 Jahren 50% schwerbehindert und ich denke es wird schwer,eine private Kasse zu finden, die mich versichert.

Ich hoffe es kann mir hier einer der Fachleute helfen?

PS: Natürlich suche ich auch weiterhin einen Job, aber es ist mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen schwer etwas zu finden.

Vielen Dank!

Viele Grüße
Joe

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon Czauderna » 17.02.2017, 13:50

Hallo,
deine GKV-Kasse liegt falsch - es ist tatsächlich so wie du es auch schon selbst geschrieben hast - wenn die Krankenversicherungspflicht endet und nicht innerhalb von 14 Tagen gekündigt wird und ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, dann muss die Kasse die obligatorische Anschlussversicherung durchführen - das mit der Vorversicherungszeit /das waren mal 12 Monate), das gibt es in diesen Fällen nicht mehr.
Mein Rat - natürlich nicht locker lassen - schriftlich Widerspruch mit entsprechender Begründung gegen die mündliche Aussage einlegen und und rechtsmittelfähigen Bescheid fordern, sollte die Kasse die obligatorische Anschlussversicherung weiterhin verweigern.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon heinrich » 17.02.2017, 18:51

vollkommen korrekt was Czauderna da schreibt.

sprich einfach nochmals mit der Krankenkasse. Sag Ihnen, dass Du als OAV-Versicherter Mitglied bleiben möchstest
(und nicht nach § 9 SGB V; da war der Mitarbeiter nämlich noch gedanklich).

OAV = obligatorische Anschlussversicherung.

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon K-Fan » 17.02.2017, 18:55

Hallo Czauderna,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort, da fällt mir ein großer Stein vom Herzen.
Ich freue mich, dass du so schnell helfen konntest.

Ich schreibe also formlos an meine GKV "ich bitte um Weiterführung des bisherigen Pflichtversicherungsverhältnisses als obligatorische Anschlußversicherung, gemäß § 188 Abs. 4 SGB V, als freiwilliges Versicherungsverhältnis."

Ist das juristisch so OK? Nicht dass etwas falsch formuliert ist, das Ganze ist für mich sehr wichtig, will keine Fehler machen.

Als Beitragshöhe wird dann vermutlich der Mindestbeitrag für Selbstständige gelten, der von diesen 2231,25€ Einkommen im Monat ausgeht?
Und dann ab April, wenn das Gewerbe abgemeldet ist, geht der Beitrag ja noch weiter runter, ich glaube da geht man dann von 1000€ im Monat Einkommen aus.

Was mir gerade beim Schreiben so einfällt, seit Oktober 2016 habe ich ja selbstständig nichts mehr gemacht.
Wenn ich jetzt für die Zeit, bis ich einen neuen Job als Angestellter finde, mir noch nebenbei im kleinen Rahmen, also auf jeden Fall unter diesen 2231€ im Monat, als Selbstständiger etwas verdiene, um irgendwie finanziell über die Runden zu kommen, so dürfte das für die GKV doch kein Problem sein, oder?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Joe

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon K-Fan » 17.02.2017, 19:00

Hallo Heinrich,

deine Antwort hat sich mit meiner Antwort auf Czaudera's Antwort überschnitten.
Dir auch ganz herzlichen Dank, hört sich sehr gut an.

Ich war heute morgen nach dem Telefonat fix und fertig, es geht wieder aufwärts....

Ich bin so froh, dieses Forum mit so hilfsbereiten Menschen gefunden zu haben

Viele Grüße
Joe

heinrich
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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon heinrich » 18.02.2017, 08:38

Ich schreibe also formlos an meine GKV "ich bitte um Weiterführung des bisherigen Pflichtversicherungsverhältnisses als obligatorische Anschlußversicherung, gemäß § 188 Abs. 4 SGB V, als freiwilliges Versicherungsverhältnis."


ja, genau so, kannst Du es machen.

Anrufen und mit der FACHabteilung für freiwillige Versicherung SPRECHEN kannst Du aber auch.
Man wird Dich in der FACHabteilung verstehen.

Beim bisherigen Telefonat hattest Du wahrscheinlich jemand in der Leitung, der nicht spezialisiert auf das Thema OAV war.

Von 100 Mitarbeitern einer KK beschäftigen sich ca. 2 mit diesem Thema.
Wenn Du zur Stadtverwaltung gehst, fragt man ja auch nicht den Friedhofsmitarbeiter nach Sozialhilfeleistungen.
ALSO: richtigen Mitarbeiter finden.
FRAG nach der FACHabteilung.

Mein Tipp: nicht schreiben , sondern anrufen. Ein Schreiben kann dort liegen und liegen und liegen.
Die Mitarbeiter in dieser FACHabteilungen haben nämlich *****... viel zu tun (wegen einer neuen Gesetzeslage, nämlich OAV)

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon Rossi » 19.02.2017, 12:31

Na ja, was sagen meine Erfahrungen dazu? Du bist über 55 Jahre alt und zudem auch noch schwerbeindert.

Um es salopp auszudrücken: bei den Kassen bist Du kein gern gesehenes Mitglied. Die Kassen leben in einem Wettbewerb. Es gibt schon 2 Kassen, die Pleite gegangen sind. Warum wohl??? D. h., einige Kassn versuchen es abzuwimmeln. Einige; nicht alle!!!

Ich würde es auf jeden Fall schriftlich machen. Schreibe der Kasse, dass Du nicht austreten willst bzw. weiterhin Mitglied sein möchtest. Schreibe auch, dass Du keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast.

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon K-Fan » 19.02.2017, 13:19

Hallo,

danke für die Tipps, ich habe gestern ein Fax geschickt und werde zusätzlich am Montag oder Dienstag mal anrufen und persönlich nachfragen.
@Rossi, das ist eine gute Idee, mit dem Hinweis, dass keine anderweitige Versicherung besteht, werde ich am Telefon nochmal drauf hinweisen, weil Fax ist schon geschickt.

Bin übrigens erst 54 Jahre, ist mir aber klar, das ich kein Interessanter Kunde bin, obwohl ich trotz Schwerbehinderung nur sehr selten zum Arzt gehe und somit keine allzu hohen Kosten verursache.

Ich melde mich mal mit dem Ergebnis des Telefonats.

Was ich gestern hier schon gefragt habe, und noch nicht beantwortet ist:
Ich habe ja noch mein ruhendes Gewerbe in dem ich seit Oktober 2016 nichts mehr gemacht habe, dass eigentlich zum 31.03 2017 abgemeldet werden sollte, sobald alle offenen Rechnungen aus der Selbstständigkeit bezahlt sind/bezahlt wurden.
Wenn ich jetzt für die Zeit, bis ich einen neuen Job als Angestellter finde, mir noch nebenbei im kleinen Rahmen, also auf jeden Fall unter diesen 2231€ im Monat, als Selbstständiger etwas verdiene, um irgendwie finanziell über die Runden zu kommen, so dürfte das für die GKV doch kein Problem sein, oder?


Danke.
Gruß
Joe

Czauderna
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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon Czauderna » 19.02.2017, 19:05

Hallo,
nein, grundsätzlich nicht, denn die Kasse wird dich bei Durchführung der OAV erst mal nach der maximalen Beitragsbemessungsgrenze einstufen und dir zwecks korrekter Einstufung eine Einkommenserklärung abverlangen. wenn du diese entsprechend ausgefüllt an die Kasse zurück gibst, dann wird die Kasse erst mal deinen Status prüfen, d.h. bist du für die Kasse hauptberuflich selbständig oder bist du es nicht. Natürlich kann es dann sein, dass die Kasse nun hellhörig wird und sich fragt, ob deine Arbeitnehmertätigkeit nicht gefakt war um einen Weg in die GKV zu erhalten, zumal diese Tätigkeit ja nicht besonders lang andauerte, aber ich betone, dass könnte so sein, muss aber nicht.
Gruss
Czauderna

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon K-Fan » 24.02.2017, 11:17

Hallo,

entschuldigt, dass ich erst heute wieder schreibe.
Fax an die GKV ging am Samstag ab, ich wollte ja Anfang der Woche dort anrufen.

Ich hatte am Dienstag ein sehr interessantes Vorstellungsgespräch bei einem neuen Arbeitgeber, ich hoffe, dass es dort klappt, vielleicht hat sich damit die Sache mit der Selbstständigkeit sowieso erledigt und ich kann mein Gewerbe zum 31.3.17 wie geplant abmelden.
Deshalb habe ich erst mal nicht bei meiner GKV angerufen.

Gestern erhielt ich ein Schreiben von der GKV, in dem man mir mitteilt, dass man mich mit meiner beginnenden Selbstständigkeit versichern will.
Natürlich nur ein Formbrief, aber mit Antragsformular.

Also habe ich das alles ausgefüllt, Steuerbescheide, alte Gewerbeanmeldung hingeschickt und harre der Dinge.

Es scheint also nun auch bei meiner GKV eine Sachbearbeiterin den Vorgang zu bearbeiten, die die OAV kennt.

Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

Gruß
Joe

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon K-Fan » 09.03.2017, 09:28

Hallo,

nur kurz zur Information.
Ich erhielt gestern den Bescheid, wie viel ich für meine freiwillige Krankenversicherung zahlen muss.
Hat alles geklappt.

Danke für die Hilfe.

Gruß
Joe

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Re: nach Selbstständigkeit wieder in die GKV gewechselt, nun arbeitslos, will aber freiwillig in der GKV bleiben. Geht d

Beitragvon Frank1 » 12.03.2017, 07:55

Sehr schön. Jetzt bin ich allerdings auch neugierig wie hoch der Beitrag ist. Dürfen wir diesen erfahren?
Was macht die neue Arbeitsstelle? Wenn die Einstellung klappt ist es vorteilhafter das Gewerbe nicht abzumelden.


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