Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hoffe dass ich hier Hilfe finde. Gerade blickt bei leider niemand durch was ich machen muss.
Meine Situation.
-Ich bin seit 2007 in der PKV.
-Nach der Elternzeit arbeite ich 40% und habe mich aufgrund der Teilzeitbeschäftigung gemäß §8 Abs.1 Nr. 3 befreien lassen um in der PKV zu bleiben:
"Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird weil die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbe-schäftigter des Betriebes herabgesetzt wird."
- Jetzt hat mich mein Arbeitgeber im Januar und Februar 2017 auf 100% gestuft und ab März 2017 wieder auf 40%.
Meine Fragen:
a) Benötige ich nun eine neue Befreiung?
b) Werde ich diese auch ohne Probleme bekommen?
c) Oder gibt es was ganz anderes zu beachten?
Vielen Dank vorab. Hoffe auf Hilfe, LG Tanja
Befreiung von der Versicherungspflicht in der KV nach § 8 SGB - Ablauffrage
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Befreiung von der Versicherungspflicht in der KV nach § 8 SGB - Ablauffrage
Hallo Tanja,
a) m. E. nein. Der Ag ist derselbe und der Befreiungstatbestand auch
b) ja, wenn Du sie denn bräuchtest, falls a) = ja
c) ja. Aber zuvor zwei Fragen:
1) Was war im Januar und Februar? Eintritt der Vers.-Pflicht in der GKV oder reichten "100 %" auch nach 10 Jahren zum Überschreiten der aktuellen Entgeltgrenze?
2) Wer alles tummelt sich unter dem Sammelbegriff "niemand"?
Grüße
von GS
a) m. E. nein. Der Ag ist derselbe und der Befreiungstatbestand auch
b) ja, wenn Du sie denn bräuchtest, falls a) = ja
c) ja. Aber zuvor zwei Fragen:
1) Was war im Januar und Februar? Eintritt der Vers.-Pflicht in der GKV oder reichten "100 %" auch nach 10 Jahren zum Überschreiten der aktuellen Entgeltgrenze?
2) Wer alles tummelt sich unter dem Sammelbegriff "niemand"?
Grüße
von GS
Re: Befreiung von der Versicherungspflicht in der KV nach § 8 SGB - Ablauffrage
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Mit niemand meinte ich dass ich zunächst bei meiner PKV angerufen hatte und dann bei meiner alten GKV.
Die Mitarbeiter halfen mir leider nicht weiter.
Die Damen von meinem Arbeitgeber, Personal und Betriebsrat kannten zunächst die Regel nicht mal.
Ich hatte Glück und habe die Mails von meiner Befreiung aus 2013 gefunden.
Danach habe ich mich dann nochmals an die GKV von damals gewendet und aufgrund den Mails konnte die Befreiung mit den neuen Daten (Entgeldnachweise, einer mit 100% und einer mit 40%) erneut ausgestellt werden.
Was für ein Hickhack.
Aber ich hab die Befreiung bekommen
vielen Dank für die Antwort.
Mit niemand meinte ich dass ich zunächst bei meiner PKV angerufen hatte und dann bei meiner alten GKV.
Die Mitarbeiter halfen mir leider nicht weiter.
Die Damen von meinem Arbeitgeber, Personal und Betriebsrat kannten zunächst die Regel nicht mal.
Ich hatte Glück und habe die Mails von meiner Befreiung aus 2013 gefunden.
Danach habe ich mich dann nochmals an die GKV von damals gewendet und aufgrund den Mails konnte die Befreiung mit den neuen Daten (Entgeldnachweise, einer mit 100% und einer mit 40%) erneut ausgestellt werden.
Was für ein Hickhack.
Aber ich hab die Befreiung bekommen

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht in der KV nach § 8 SGB - Ablauffrage
Hallo
Wie zuvor unter a) geschrieben: Eigentlich hätte es den 2. Befreiungskrieg bei der Vorgeschichte gar nicht geben müssen.
Kann schon sein, dass es für den Erstkontakt der erste ähnlich gelagerte Fall war - kommt ja nicht allzu oft vor. Aber man kann die Sache aufnehmen und sich schlau machen. Spätestens beim alsbaldigen Rückruf hätte die Sache geklärt sein müssen. Wobei die PKV hier am kürzeren Hebel sitzt - sie hat in der Befreiungsfrage nichts zu entscheiden, kann allenfalls ihre Sicht der Dinge einstreuen.Mit niemand meinte ich dass ich zunächst bei meiner PKV angerufen hatte und dann bei meiner alten GKV.
Die Mitarbeiter halfen mir leider nicht weiter.
Vielleicht war es für die auch das erste Mal. Vor Jahren mal gelernt, dann nie gebraucht und daher aus der Übung. Aber dieses zweite "zunächst" lässt hoffen, dass man nachgeschlagen oder sich sonstwie schlau gemacht hat.Die Damen von meinem Arbeitgeber, Personal und Betriebsrat kannten zunächst die Regel nicht mal.
Wie zuvor unter a) geschrieben: Eigentlich hätte es den 2. Befreiungskrieg bei der Vorgeschichte gar nicht geben müssen.
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