Guten Tag,
es geht um folgenden Fall:
Die Frau ist Arbeitnehmerin mit einer Vollbeschäftigung von 40 Std. und einem Gehalt knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze KV.
Jetzt ist sie passiv in eine GmbH eingestiegen. Die Statusprüfung der DRV hat ergeben, dass sie nicht abhängig
beschäftigt ist, also nicht versicherungspflichtig in der KV, RV, Alv und Pv.
Frage: Wirkt sich diese Entscheidung auch auf die hauptberufliche Arbeitnehmertägigkeit aus (in einer anderen Firma)?
Vielen Dank Mirjam
Arbeitnehmer und Mitinhaber einer GmbH
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Arbeitnehmer und Mitinhaber einer GmbH
Hallo,
die Frage lautet - wenn sie nicht in der GmbH. als Arbeitnehmerin gilt - ist sie dann als hauptberuflich Selbständige in der GmbH. beurteilt worden, wobei als Voraussetzung dafür die Funktion der GmbH-Geschäftsführerin vorliegen müsste und dazu auch noch die entsprechenden Stimmenanteile.
Da du aber geschrieben hast, dass sie "passiv" in die GmbH. eingestiegen ist, gehe ich mal davon aus, dass sie dort nur Stimmen hat und sonst nix.
wenn dem so ist, dann wirkt sich das nicht auf ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin in einer anderen Firma aus.
Gruss
Czauderna
die Frage lautet - wenn sie nicht in der GmbH. als Arbeitnehmerin gilt - ist sie dann als hauptberuflich Selbständige in der GmbH. beurteilt worden, wobei als Voraussetzung dafür die Funktion der GmbH-Geschäftsführerin vorliegen müsste und dazu auch noch die entsprechenden Stimmenanteile.
Da du aber geschrieben hast, dass sie "passiv" in die GmbH. eingestiegen ist, gehe ich mal davon aus, dass sie dort nur Stimmen hat und sonst nix.
wenn dem so ist, dann wirkt sich das nicht auf ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin in einer anderen Firma aus.
Gruss
Czauderna
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