GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

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lordkewl
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GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

Beitragvon lordkewl » 05.04.2017, 18:57

Hallo,

ich habe folgende Frage: Meine Freundin verdient knapp über JAEG und ist freiw. in der GKV versichert. Wir erwarten unverheiratet ein Kind (bin selbst auch in GKV) und ich bin auf der Suche nach Möglichkeiten die JAEG zu unterschreiten, so dass Versicherungspflicht eintritt für die Elternzeit.

Ihr Gehalt setzt sich zusammen aus:
4600 Gehalt
431 gwV für Dienstwagen
abzgl. 24€ Zuzahlung Dienstwagen
abzgl. 180€ betriebl. Altersvorsorge über Direktversicherung

1. Welche Posten sind überhaupt relevant für die Berechnung der JAEG?
2. Es ergibt sich Gesamthaft ein Steuerbrutto von 4823€, ist das der Wert*12 für die JAEG?
3. Falls ja, wie kann man das Steuerbrutto senken, so dass kurz vor Eintritt in die Elternzeit Versicherungspflicht entsteht? Geht es z.B. durch eine einfach Erhöhung der BAV, so dass das Steuerbrutto unter 4800€ rutscht oder ist das zu einfach?

Danke!

Czauderna
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Re: GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 05.04.2017, 19:49

Hallo,
du suchst also nach einer Möglichkeit, dass deine Lebensgefährtin während der Elternzeit keinen Krankenversicherungsbeitrag entrichten muss.
Nun, du hast vollkommen recht - es muss vor Beginn Krankenversicherungspflicht vorgelegen haben - das geht aber nur, wenn das auch vom Arbeitgeber so gesehen wird und wenn der "mit spielt" und das alles auch so "wasserdicht" ist, dass es eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung ggf. übersteht, dann ist das alles möglich.
So, wie du deine Frage gestellt hast, denke ich auch, dass in diesem Fall das JAE in etwa dem Steuerbrutto entspricht, allerdings wäre es schon besser, du würdest auf der Gehaltsabrechnung mal nach dem SV-pflichtigen Brutto schauen.
Zu beachten wäre aber, dass es sich um das JAE handelt - es genügt also ggf. nicht z.B. ab 1.10. des Jahres das Einkommen zu senken.
Wann soll denn das Kind geboren werden ?
Gruss
Czauderna

lordkewl
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Re: GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

Beitragvon lordkewl » 05.04.2017, 20:54

Czauderna hat geschrieben:So, wie du deine Frage gestellt hast, denke ich auch, dass in diesem Fall das JAE in etwa dem Steuerbrutto entspricht, allerdings wäre es schon besser, du würdest auf der Gehaltsabrechnung mal nach dem SV-pflichtigen Brutto schauen.


Das SV Brutto ist nur als Jahressumme ausgewiesen und entspricht in der Höhe exakt der Jahressumme des Steuerbrutto.
Geburtstermin ist Ende September/Anfang Oktober.
Mich interessiert primär, ob durch so einen einfachen Vorgang wie die Erhöhung der BAV schon Pflicht eintritt, da sich das Steuerbrutto unter die Grenze senkt. Das wäre ja sehr einfach zu bewerkstelligen. Oder braucht es mehr Aufwand? ZB. Wechsel in einen Teilzeitvertrag vor Geburt oder besser erst so knapp wie möglich vor Elternzeit.

lordkewl
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Re: GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

Beitragvon lordkewl » 19.04.2017, 11:25

Das Gesamtbrutto kommt aber nicht in Frage für die Berechnung oder? BAV und Zuzahlung Dienstwagen werden immer mindernd berücksichtigt oder?

Czauderna
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Re: GKV freiw. Vers.: JAEG unterschreiten für GKV Vers. Pflicht in Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 19.04.2017, 12:05

Hallo,
doch, grundsätzlich ist das so , das Sozialversicherungspflichtige Brutto wird auf die JAE angerechnet, also auch die BAV - und den geldwerten Vorteil für die PKW-Nutzung- so, wie du es geschildert hast müsste sich als vor Beginn der Schutzfrist das Einkommen so verringern, dass eine sofortige Krankenversicherungspflicht eintreten würde, wobei nochmals auf den Begriff "Jahresarbeitsentgeltgrenze" hinzuweisen wäre - mein Rat, hin zum Arbeitgeber, das mit ihm besprechen und dann entsprechend handeln, denn ohne den Arbeitgeber geht da sowieso nix.
Gruss
Czauderna


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