ich bräuchte für folgenden Fall eure Hilfe:
Ich bin 33 Jahre, seit 2012 selbstständig und seit 2014 kein Kleinunternehmer mehr (>17,500€/Jahr).
Zur Info: Ich bin mit meiner Steuererklärung immer sehr früh dran und habe daher auch recht früh im Jahr meine Bescheide vom letzten Jahr.
Los gehts:
Ich habe zum 01.04.2016 meine gesetzliche KK gewechselt. Zur Berechnung meines monatlichen Beitrags habe ich, als aktuellsten mir vorliegenden, den EK-Bescheid von 2014 eingereicht. Den EK-Bescheid für 2015 habe ich erst Mitte April 2016 erhalten.
Da ich laut EK-Bescheid von 2014 UNTER der Mindesteinnahmegrenze von monatlich 2178,75 € lag, wurde ich dementsprechend eingestuft.
Das Jahr 2015, welches meines Wissens nach die gesetzliche Grundlage für den Beitrag in 2016 darstellt, lief deutlich besser und ich lag mit einem Einkommen von ca. 2700 € ÜBER der aktuellen Mindesteinnahmegrenze von ca. 2200 €.
Das Jahre 2016 lief wieder so wie das Jahr 2014 (Monatseinkommen unter 2200 €).
Die KK fordert nun heute (Stand 06/2017) von mir die EK-Bescheide von 2015 und 2016 ein. Da ich wieder früh dran war, habe ich 2016 bereits vom Finanzamt zurück und auch bereits der KK eingereicht.
Meine Frage nun: Bin ich gesetzlich verpflichtet der KK den Bescheid von 2015 einzureichen?
Meine Gedanken hierzu: Ich bin erst seit 04/2016 bei dieser KK. Ich hatte zu dem Zeitpunkt meiner Bewerbung und Annahme bei der neuen Kasse nur den 2014er-EK-Bescheid zum Einreichen. Muss ich also Auskunft über 2015 geben obwohl ich in dem Jahr bei einer anderen Kasse versichert war?
Durch den 2015er EK-Bescheid würden sich vermutlich Nachzahlungen für die Monate April-Dezember 2015 ergeben (da ich in dem Jahr ca. 500 € über der Mindesteinnahmegrenze von ca. 2200 €/Monat lag).
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Vorraus
