aldi hat geschrieben:
Dem Unternehmer wird ein drittel des Betrages angeboten..........
Also warst Du wohl zunächst fälschlich auf der vollen Beitragsbemessungsgrenze (jetzt 4350,-) eingestuft, und dann geht auf einmal die Mindestbemessung (1487,50). Krass, zeigt aber wohl, wie leicht die Einstufungen auch daneben liegen können.
Tiefseetaucher hat geschrieben:
Also ist es dort eh so, dass es wohl egal ist ob ich unter 2.231,25 Euro liege, weil das die Beitragsbemessungsgrenze ist.
Richtig, so ist es also in Deinem Fall (mit Nachweis oder "gewissenhafter Vorab-Schätzung" des Einkommens).
Es wäre aber nicht grundsätzlich so, denn die Mindestbemessung 1487,50 € nur für die "Bedürftigen" gibt es wie zuvor schon dargelegt schon.
Nützt Dir aber nichts, denn Czauderna ist nicht pessimistisch, sondern hat Wissen.
#Czauderna:
Die etwas verschachtelten Ausführungen zu den Selbständigen unter dem § 7 habe ich nun mit den entscheidenden Zahlen zu übersetzen versucht.
Zunächst geht es um eine mtl. Bezugsgröße, die bei 2975,- € liegt (Durchschnittsgehalt der Rentenvers. 2 Kalenderjahre zuvor).
Davon 1/40 Tageseinnahme wieder auf den 30 Tage-Monat hochgerechnet wären 2231,25 €. Für 1/60 wären es 1487,50 € (die Mindestbemessung).
Für eine Einstufung des Selbständigen auf dieser 1487,50 €-Mindestbemessung wird das Einkommen des Ehepartners mit berücksichtigt. Beide Einkommen zusammen (Bedarfsgemeinschaft) dürfen mtl. 4462,50 € nicht überschreiten (das Doppelte von 2231,25 €).
Auf das Beispiel Tiefseetaucher bezogen mit ca. 3750,-€ mtl. des Ehepartners dürfte Tiefseetaucher also nur mtl.
max. 712,- € einnehmen, um auf Antrag in der Mindestbemessung eingestuft zu werden (evtl. Kinder und evtl. Mieteinnahmen nicht berücksichtigt).
Weiterhin dürfte als Zusatzbedingung das Vermögen beider Ehegatten jeweils 11.900,- € nicht übersteigen (4 x mtl. Bezugsgröße 2975,- €).
Du liegst mit Deiner Einschätzung also richtig.

Auf meinen Verwandten bezogen, bei dem die niedrige Einstufung möglich war, waren die Einnahme-Bedingungen gerade so erfüllt (zumal noch Kinder im Haushalt sind); Vermögen keines.
Grüße