Ich bin EM-Rentner und mir fehlen als Vorversicherungszeiten, damit ich in die KVdR komme, ca. 3 Jahre. Ich habe in der 2.Hälfte des Vorversicherungszeitraums 5 Jahr in England gelebt, war dort auch sozialversichert. Leider habe ich keine Unterlagen aus diesem Zeitraum.
Meine Frage dazu:
Im Merkblatt R0815 heißt es: "In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen
Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte
dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat."
Es bestand in dem Zeitraum gem. §5 SGB V meiner Zeit in England keine Krankenversicherungspflicht, aufgrund der ich in diesem Zeitraum in Deutschland hätte versichert sein müssen. Kann dieser Zeitraum dann überhaupt in die Vorversicherungszeiten berücksichtigt werden?
Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Hallo,
hier ist es gut erklärt - konkret mal auf der Seite 28 nachsehen - https://www.vdek.com/.../_jcr.../KVdR-Rundschreiben_Stand%2002.12.2014.pdf - unabhängig davon, wenn du Kinder hast, dann wird dir pro Kind 3 Jahre sowieso angerechnet, das könnte dein Problem auch so lösen.
Gruss
Czauderna
hier ist es gut erklärt - konkret mal auf der Seite 28 nachsehen - https://www.vdek.com/.../_jcr.../KVdR-Rundschreiben_Stand%2002.12.2014.pdf - unabhängig davon, wenn du Kinder hast, dann wird dir pro Kind 3 Jahre sowieso angerechnet, das könnte dein Problem auch so lösen.
Gruss
Czauderna
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Guten Tag zusammen,
ich habe gerade den Abschnitt über die Vorversicherungszeitenberechnung gelesen (link von Czauderna )
In diesem Zusammenhang interessiert mich noch folgendes
Neulich bat ich meine GKV mir mit zu teilen, zu welchem Zeitpunkt ich die 9/10 – Regel erfüllen werde, um später für die KVdR berechtigt zu sein.
Als ich erwähnte, daß mein bisheriger Versicherungsverlauf auch andere gesetzliche Krankenversicherungen umfasse, meinte die Mitarbeiterin, ich müsse zuerst die Nachweise der anderen Versicherungen beibringen.
Meine Frage ist nun: haben GK - Versicherungen nicht eine gemeinsame Datenbank über Versicherungsverläufe? ( ich fürchte ein paar Nachweise sind mir abhanden gekommen )
Zu meiner Person:
ich war und bin ausschließlich GKV versichert.
Über eine Auskunft oder Hinweis bin ich dankbar.
ich habe gerade den Abschnitt über die Vorversicherungszeitenberechnung gelesen (link von Czauderna )
In diesem Zusammenhang interessiert mich noch folgendes
Neulich bat ich meine GKV mir mit zu teilen, zu welchem Zeitpunkt ich die 9/10 – Regel erfüllen werde, um später für die KVdR berechtigt zu sein.
Als ich erwähnte, daß mein bisheriger Versicherungsverlauf auch andere gesetzliche Krankenversicherungen umfasse, meinte die Mitarbeiterin, ich müsse zuerst die Nachweise der anderen Versicherungen beibringen.
Meine Frage ist nun: haben GK - Versicherungen nicht eine gemeinsame Datenbank über Versicherungsverläufe? ( ich fürchte ein paar Nachweise sind mir abhanden gekommen )
Zu meiner Person:
ich war und bin ausschließlich GKV versichert.
Über eine Auskunft oder Hinweis bin ich dankbar.
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Hallo,
nein, haben sie nicht.
Gruss
Czauderna
nein, haben sie nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Danke für die klare Antwort.
Hat jemand eine Vorstellung wo ich mir diese Versicherungsachweise besorgen könnte?
(Zwei Betriebe gibt es mittlerweile nicht mehr, eine GKV hat fusioniert.)
Oder könnte man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden?
Hat jemand eine Vorstellung wo ich mir diese Versicherungsachweise besorgen könnte?
(Zwei Betriebe gibt es mittlerweile nicht mehr, eine GKV hat fusioniert.)
Oder könnte man sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden?
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Hallo,
Ja, das wäre eigentlich die beste Loesung, denn die Rentenversicherung kann anhand des Versicherungsverlaufs feststellen, welche Krankenkasse wann und fuer welche Zeitraeume gemeldet hat, das gilt allerdings nur fuer Beschaeftigungszeiten, nicht fuer evtl, freiwillige Versicherungszeiten oder Zeiten der Familienversicherung. In der Vergangenheit genügte auch ggf. Eine eidesstattliche Versicherung und/oder Bestaetigung von Zeugen ( Arbeitgeber, Angehoerigen, Kollegen). Ob das noch so ist, ich kann es nicht sagen.
Gruß
Czauderna
Ja, das wäre eigentlich die beste Loesung, denn die Rentenversicherung kann anhand des Versicherungsverlaufs feststellen, welche Krankenkasse wann und fuer welche Zeitraeume gemeldet hat, das gilt allerdings nur fuer Beschaeftigungszeiten, nicht fuer evtl, freiwillige Versicherungszeiten oder Zeiten der Familienversicherung. In der Vergangenheit genügte auch ggf. Eine eidesstattliche Versicherung und/oder Bestaetigung von Zeugen ( Arbeitgeber, Angehoerigen, Kollegen). Ob das noch so ist, ich kann es nicht sagen.
Gruß
Czauderna
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Danke nochmals für die schnellen Auskünfte
Gruß
Gruß
Re: Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Unter dem Link könnt ihr mal einen PKV-Vergleich machen:
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