Indonesische Freundin - Schwangerschaft

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Paul23
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Indonesische Freundin - Schwangerschaft

Beitragvon Paul23 » 12.03.2018, 09:31

Hallo zusammen,

meine im Ausland( Indonesien) lebende Freundin ist Schwanger. Das ganze war nicht geplant weswegen ich auf dem Gebiet, speziell Krankenkassen noch nicht all zu viel Ahnung besitze.

Wir sind am überlegen ob es Sinnvoll wäre, dass Kind in Deutschland zu bekommen , sprich welche Art von KV für uns am Sinnvollsten wäre .

Meine Versicherungslage sieht so aus, dass ich Aktuell über den ADAC Auslandskrankenversichert bin. In DE bin ich in der KV (DAK) von meiner Mutter familienversichert.

Aktuell sind wir nicht verheiratet, was sich aber ändern lässt wenn es uns einen entscheidenden Vorteil bringen kann.

Zu unseren Personen :
Männlich 23 Jahre - deutsche Staatsbürgerschaft
Weiblich 33 Jahre indonesische Staatsbürgerschaft

Vielen Dank für jeglichen Rat.

Felix

Czauderna
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Re: Indonesische Freundin - Schwangerschaft

Beitragvon Czauderna » 14.03.2018, 16:38

Hallo,
für die GKV sieht es erst mal schlecht aus, allerdings könnte es sein, dass es aufgrund der Konstellation (Aufenthaltsbestimmungen) eventuell doch geht mit einer Versicherung deiner Freundin, allerdings kenne ich mich da nicht aus mangels Fallvorkommen in der Praxis. Mein Rat, eventuell mal deine Kasse fragen und /oder einen Fachmann, der sich mit beiden Möglichkeiten GKV und PKV gleichermaßen auskennt. Da gibt es welche, die umsonst Rat geben, andere leben aber auch davon.
Gruss
Czauderna

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Re: Indonesische Freundin - Schwangerschaft

Beitragvon Rossi » 15.03.2018, 08:34

Die Freundin hat nur dann eine Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, wenn sie von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung von mehr als 12 Monate erhält. Die Aufenthaltserlaubnis muss nicht davon abhängig sein, dass der Lebensunterhalt und die Krankenversicherung gesichert sein müssen.

Frank1
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Re: Indonesische Freundin - Schwangerschaft

Beitragvon Frank1 » 18.03.2018, 14:52

Die entscheidende Behörde ist die Deutsche Botschaft in Indonesien.
Bevor die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen kann, muss die Deutsche Botschaft ihr Okay in Form eines Visums geben.
Die Freundin wird zu 99% kein Visum für Deutschland erhalten. Eine Ehefrau zu 99% ja!
1.) Heiratsvisum: Verpflichtungserklärung (Wohnraum, finanzielle Mittel, Arbeit). Wird überwiegend von den Deutschen Botschaften abgelehnt.
2.) Visum zur Familienzusammenführung (Heirat in Indonesien, Verpflichtungserklärung entfällt): Visum muss erteilt werden. Haken: Es kann sein, dass die Deutsche Botschaft einen Nachweis über einen bestandenen Deutschkurs A1 verlangt. Auf diesen wird bei Studenten bzw. höherer Schulbildung überwiegend verzichtet. Vielleicht auch bei Schwangerschaften?
3.) Ehemann eigenständig in GKV: Antrag auf Familienmitgliedschaft der Ehefrau stellen. Sobald die Ehefrau Deutschen Boden betritt, ist sie familienversichert. Die Aufenthaltserlaubnis sollte aber zeitnah beantragt werden.
4.) Der Antrag auf Familienzusammenführung kann erst nach der Heirat in Indonesien bei der dortigen Deutschen Botschaft gestellt werden. Dauer bis zur Erteilung: 3-100 Tage! Um das ganze möglichst kurzfristig zu gestalten empfiehlt sich die Inanspruchnahme von Profis: Bitte unter "Visa-Service Indonesien" googeln. Die Kontaktdaten der zuständigen Ausländerbehörde auch einreichen. Die Deutsche Botschaft wird bei der Ausländerbehörde deren Meinung einholen, auch wenn sie nicht daran gebunden ist.


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