Hallo
Angenommen zum Zeitpunkt der Auszahlung einer privaten Lebensversicherung ist man pflicht- oder familienversichert in der GKV.
Dann fallen dafür keine Beiträge für die Krankenversicherung an.
Wie ist das mit der Beitragspflicht wenn sich nach der Auszahlung der LV zB. 1 oder mehrere Jahre später der Status auf freiwillig versichert ändert ?
Fallen dann ab diesem Zeitpunkt Beiträge zur Krankenversicherung an, bis die 10 Jahre ab Auszahlung vergangen sind ?
Muss man im kompletten Jahr der Auszahlung pflicht- oder familienversichert sein um keine Beiträge für die KV zahlen zu müssen oder reicht zB. der Monat der Auszahlung als Statusfeststellung aus ?
Vielen Dank
Auszahlung private LV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Auszahlung private LV
Hallo,
eine Auszahlung der privaten Lebensversicherung, also kein Versorgungsbezug unterliegt nur mit den entsprechenden Kapitalerträgen der Beitragspflicht, d.h. selbst wenn jetzt von der Familienversicherung oder Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung gewechselt wird fallen nur für die Kapitalerträge Beiträge an - eine Umlage auf 10 Jahre erfolgt nicht hier nicht.
Gruss
Czauderna
eine Auszahlung der privaten Lebensversicherung, also kein Versorgungsbezug unterliegt nur mit den entsprechenden Kapitalerträgen der Beitragspflicht, d.h. selbst wenn jetzt von der Familienversicherung oder Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung gewechselt wird fallen nur für die Kapitalerträge Beiträge an - eine Umlage auf 10 Jahre erfolgt nicht hier nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Auszahlung private LV
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die positive Antwort.
Vielleicht kannst Du mir auch noch die letzte Frage in meinem Beitrag beantworten, vielen Dank.
vielen Dank für die positive Antwort.
Vielleicht kannst Du mir auch noch die letzte Frage in meinem Beitrag beantworten, vielen Dank.
Re: Auszahlung private LV
dazu möchte ich meine Meinung ergänzen
es ist kein Versorungsbezug. das ist richtig.
jedoch kann die Auszahlung einer privaten LV in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig sein.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 40SGBV.pdf
siehe dann
Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversiche-
rung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern
keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vor-
liegt-
im Erlebensfall
Beitragspflichtig ja, in Höhe des Kapitalertrags 5 Abs. 3 Satz 3 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler
jetzt 5 ABs. 3 Satz 3
Regelung durch „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ in § Einmalige
beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im Voraus zu erwarten sind, sind
vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Zwölftel
tel des Betrags für zwölf Monate zuzuordnen.
Bsp:
54.000 EUR werden ausgezahlt
30.000 EUR wurden eingezahlt
ERtrag= 24.000
also sind 24.000 : 12 = 2000 EUR für 12 Monate beitragspflichtig
(plus die Zinsen, die man aus 54.000 und anderem Vermögen hat)
also hier ausnahmsweise nicht 120 Monate
Wenn man zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht freiwillig versichert ist
und nach neun Monaten erst nach der Auszahlung eine freiwillige Versicherung abschließt
dann besteht nach meiner festen Auffassung noch für 3 Monat Beitragspflicht.
es ist kein Versorungsbezug. das ist richtig.
jedoch kann die Auszahlung einer privaten LV in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig sein.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 40SGBV.pdf
siehe dann
Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversiche-
rung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern
keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vor-
liegt-
im Erlebensfall
Beitragspflichtig ja, in Höhe des Kapitalertrags 5 Abs. 3 Satz 3 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler
jetzt 5 ABs. 3 Satz 3
Regelung durch „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ in § Einmalige
beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im Voraus zu erwarten sind, sind
vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Zwölftel
tel des Betrags für zwölf Monate zuzuordnen.
Bsp:
54.000 EUR werden ausgezahlt
30.000 EUR wurden eingezahlt
ERtrag= 24.000
also sind 24.000 : 12 = 2000 EUR für 12 Monate beitragspflichtig
(plus die Zinsen, die man aus 54.000 und anderem Vermögen hat)
also hier ausnahmsweise nicht 120 Monate
Wenn man zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht freiwillig versichert ist
und nach neun Monaten erst nach der Auszahlung eine freiwillige Versicherung abschließt
dann besteht nach meiner festen Auffassung noch für 3 Monat Beitragspflicht.
Re: Auszahlung private LV
Hallo Heinrich,
vielen Dank für die sehr hilfreiche Ergänzung und auch für das Schreiben des GKV Spitzenverbandes.
Jetzt ist mir der Ablauf noch viel klarer geworden.
Um eine Verbeitragung zu vermeiden, muss man also 12 Monate nach Auszahlung einer privaten LV pflicht- oder familienversichert bleiben.
vielen Dank für die sehr hilfreiche Ergänzung und auch für das Schreiben des GKV Spitzenverbandes.
Jetzt ist mir der Ablauf noch viel klarer geworden.
Um eine Verbeitragung zu vermeiden, muss man also 12 Monate nach Auszahlung einer privaten LV pflicht- oder familienversichert bleiben.
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