Geschäftsinhaber und Student

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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vino
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Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon vino » 25.12.2018, 11:18

Hallo, ich habe eine Frage:
Ein Freund von mir ist seit kurzer Zeit Geschäftsinhaber (zusammen mit einer anderen Person). Seit Oktober studiert er wieder. Er arbeitet abends in seinem Geschäft, um auch die Kreditraten dafür abzuzahlen.
Kürzlich musste er einige tausend Euro Krankenversicherungsbeitrag nachzahlen, da er nicht mehr privatversichert sein kann, weil er neben seiner Selbstständigkeit noch studiert, laut Krankenversicherung. Ist so etwas möglich?

Czauderna
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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon Czauderna » 25.12.2018, 11:22

Hallo,
dazu muessten wir doch etwas mehr erfahren - wie alt ist er, wo war er bisher krankenversichert ?. Seit wann studiert er und über welchen Zeitraum reden wir hier ( wegen der hohen Nachzahlung)
Meist ist es ja umgekehrt, also, dass man nicht (mehr) als Student pflichtversichert sein kann weil eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Gruss
Czauderna

vino
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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon vino » 25.12.2018, 11:44

Ok, da muss ich tatsächlich noch genauer nachfragen, damit ich keine falschen Angaben mache.
Ich kann nur jetzt noch sagen, dass sein Geschäftspartner den gleichen Verdienst hat wie er aber nur ca. 350 € KV bezahlt. Mein Freund muss ca. 800 € bezahlen, da die KV sagt, seine Situation sei ein zu großes Risiko, dass er erkrankt...

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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon vino » 25.12.2018, 11:57

Beide sind 28 Jahre alt. Ich glaube er war und ist bei der BKK versichert. Er studiert seit Oktober.

vino
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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon vino » 25.12.2018, 12:19

Gibt es überhaupt KV Regelungen für Geschäftsinhaber/Selbstständige, die auch gleichzeitig studieren? Wo steht so etwas geschrieben? Wie du sagst, es ist umgekehrt, weil er hauptberuflich tätig ist, müsste er dadurch versichert werden, ob er studiert oder nicht?

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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon Czauderna » 25.12.2018, 12:58

Hallo,
erst einmal zum Grundsatz Eine Krankenversicherungspflicht als Student (unter 30 Jahre, noch keine 14 Fachsemester) tritt mit Beginn des Semsters der Studienaufnahme, frühestens mit Tag der Einschreibung ein). wenn es keine Ausschlüssgründe (anderweitige Krankenversicherungspfllicht, z.B. als Arbeitnehmer, oder keine Vorrangversicherung, z.B. als Versicherungspflichtiger Rentner oder als Familienversicherter gibt oder eben keine Versicherungspflicht als Student z.B. wegen Beamtenstatus oder hauptberuflich Selbständig) gibt, dann muss die Krankenversicherung als Pflichtversicherung in der GKV durchgeführt werden. Wenn man stattdessen lieber in der PKV versichert sein möchte, kann man sich von dieser Krankenversicherungspflicht auch befreien lassen.
Jetzt zum vorliegenden Fall - ja, da solltest du nochmals nachfragen, denn die Beitragshöhe deutet darauf hin, dass es eben genau so war, wie ich es schon schrieb - er war als Student pflichtversichert, was einen monatlichen Beitrag von 85,00 - 92,00 € (je nach GKV-Kasse) ausmacht. Jetzt hat die Kasse offenbar rückwirkend auf hauptberuflich Selbständig erkannt, was die hohe Nachzahlungssume erklärt, dies aber bereits lang vor dem 01.10.2018.
Was total falsch ist, dass die Beitragshöhe etweas mit dem Gesundheitsrisiko zu tun hätte - das gibt es bei der GKV nicht - Ausnahme : Ein hauptberuflich Selbständiger beantragt während seiner Tätigkeit die Umstufung in eine Klasse mit Krankengeldanspruch - da kann es schon passieren, dass diesem Antrag wegen vorliegender Erkrankungen nicht stattgegeben wird.
Also, noch mal nachfragen bitte und dann ggf. nochmal hier schreiben - vielen Dank.
Gruss
Czauderna
PS: Zur Klarstellung - es kann durchaus Krankenversicherungspflicht als Student bei gleichzeitiger, nebenberuflicher Selbständigkeit vorliegen.

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Re: Geschäftsinhaber und Student

Beitragvon vino » 25.12.2018, 13:12

Hallo,
vielen Dank für deine Info und alles. Ich werde mich nochmals genauer informieren und mich dann ggf. nochmal melden,
lG. vino


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