Czauderna hat geschrieben:verantwortlich dafür, dass die "Besserverdienenden" jedes Jahr eine Beitragserhöhung hinnehmen müssen in der GKV ist der Staat mit seiner Gesetzgebung.
Es geht mir hier weniger um die wohl gerechtfertigte Erhöhung an sich, sondern um die Prozentzahl der Erhöhung mit 5,5 Prozent aus dem Phantasiebereich, die ein mehrfaches des Gerechtfertigten übertrifft.
RHW schreibt: "Entscheidend ist die Veränderung der Bruttoverdienst aller Arbeitnehmer in D im vorvergangenen Jahr."
Hab ich gerade auf offizieller Seite nachgesehen:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... enste.html
Dieser auf den Monat heruntergerechnete Jahresverdienst hat sich im Zeitraum, für Männer und Frauen gemeinsam, von 3.703 € (2016) auf 3771 € (2017) erhöht. Das sind 1,02 Prozent.
Korrekt wäre nach meiner Auffassung eventl. eine Berechnung nach dem allgemeinen Lebenshaltungskostenidex:
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
Von Nov 2017 109,9 Punkte bis Nov 2018 112,3 Punkte (Neuere Zahlen gibts derzeit noch nicht)
Das sind 2,4 Punkte was mathematisch nicht ganz der Veränderung in Prozent entspricht, aber der Fehler liegt im Promillebereich.
Auf der o.g. Seite vom Statitischen Bundesamt steht folgender Text:
"Der Verbraucherpreisindex bildet die Preisentwicklung für die privaten Verbrauchsausgaben ab und zeigt bei einer Steigerung des Indexes die aktuelle Höhe der Inflation an. Mit dem Begriff Inflation wird die Geldentwertung (Absinken des Geldwertes) bezeichnet, welche durch ein beständiges Ansteigen des Preisniveaus gekennzeichnet ist."
Wo bleibt bei der 5,5 % Erhöhung die von unseren Politikern hochgelobte Geldwertstabilität.