Mindestbemessungsgrenze

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Neri
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Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Neri » 29.01.2019, 14:47

Guten Tag zusammen,

ich möchte mich für eine Freundin erkundigen und hoffe, dass der eine oder andere hier helfen kann.

Wie gesagt, es geht um meine Freundin und da sie zZ nicht in der Verfassung ist, sich um ihre Papiere zu kümmern, versuche ich zu helfen. Sie ist Rentnerin (erwerbgemindert) und bekommt eine Minirente. Ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte, weil sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt.
Jetzt gab es eine Beitragserhöhung der Krankenkasse auf 187 Euro. Und jetzt wird’s richtig lustig. Ihre Rente beträgt 180 Euro. Da sie in einer Partnerschaft (nicht verheiratet) lebt, hat sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Meine Frage: gibt es irgendwo nachzulesen, wie der mindestbemessungsbetrag errechnet wird? Gibt es diesbezüglich vll anhänge Verfahren?

Beim Spitzenverband steht geschrieben Paragraph 7 abs 5 (5) das Beiträge nach dem 90.ten Teil der monatlichen Bezugsgröße erhoben wird. Das wäre somit (im Falle meiner Freundin) ca 60 Euro. Da steht nirgendwo etwas von 1038,88 als monatlich Bezugsgröße, wie im Schreiben der Krankenkasse.

Zudem finde ich persönlich, dass die angebende Mindesbemessungsgrenze sehr ungerecht ist.
Im Falle meiner Freundin wäre der Krankenkassebeitrag über 100% des Einkommens. :roll:

Auf der einen Seite ist jeder von uns verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben, wie diese finanziert werden soll bleibt im Falle meiner Freundin völlig offen.

Mich würde interessieren, ob es hier vll jemanden gibt den es ähnlich geht und ob es sinnig ist, hier ggf. gegen vorzugehen.

Liebe Grüße an alle und danke im Voraus

Czauderna
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Re: Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Czauderna » 29.01.2019, 16:33

Hallo,
die gesetzliche Grundlage für die Mindestbeitragsbemessungsgrenze findet du hier - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder - und dort im Absatz 4.
Diese Festslegung wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht geprüft (steht da als Fussnote) - hier auch der Link dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Es macht also keinen Sinn da nochmals den Rechtsweg zu beschreiten.
Eine Krankenversicherung kostet Geld - wenn wir mal rechnen mit 18% incl. Pflegeversicherung - dann kämen wir bei 180,00 € auf einen monatlichen Beitrag von 32,40 €.
Die einzige Krankenversicherung mit vollem Leistungsanspruch in der GKV ist die Familienversicherung, bei der die Betroffenen selbst keinen Beitrag zahlen müssen - das wird eben aus anderen Mitteln finanziert (Steuern), also von der Allgemeinheit.
Gruss
Czauderna

Neri
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Re: Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Neri » 29.01.2019, 17:26

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
die gesetzliche Grundlage für die Mindestbeitragsbemessungsgrenze findet du hier - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder - und dort im Absatz 4.
Diese Festslegung wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht geprüft (steht da als Fussnote) - hier auch der Link dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
da ist die Bemessungsgrundlage von 1/3 genannt. Und unter Paragraph 2 steht „die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes zu berücksichtigen“

Es macht also keinen Sinn da nochmals den Rechtsweg zu beschreiten.

warum denn nicht? 1988....vor 30 Jahren sah doch vieles ganz anders aus.
Eine Krankenversicherung kostet Geld - wenn wir mal rechnen mit 18% incl. Pflegeversicherung - dann kämen wir bei 180,00 € auf einen monatlichen Beitrag von 32,40 €.

genau das meine ich ja, aber sie soll ja mehr Krankenkassenbetrag bezahlen, wie sie überhaupt an Einkommen hat

Die einzige Krankenversicherung mit vollem Leistungsanspruch in der GKV ist die Familienversicherung, bei der die Betroffenen selbst keinen Beitrag zahlen müssen - das wird eben aus anderen Mitteln finanziert (Steuern), also von der Allgemeinheit.
Gruss
Czauderna


Wo hat die Krankenkasse die Bezugsgröße von 1038,88 her? In der Satzung finde ich da nichts und beim Spitzenverband auch nicht.

Liebe Grüße

Dipling
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Re: Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Dipling » 29.01.2019, 18:34

Die Bezugsgröße wird jährlich angepasst und steht daher nicht als bestimmte Zahl im Gesetz, sondern:
"Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag."

Für 2019 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3115 EUR, davon der 90. Teil=34,61 EUR pro Kalendertag. Diesen Betrag mit 30 Kalendertagen multipliziert ergibt die monatliche Mindestbemessung von 1038,33 EUR. Diese ergibt mit dem prozentualen Beitragssatz der Kasse zzgl. Pflegeversicherung multipliziert wiederum den monatlichen Beitrag.

Es gibt bei der Beitragsbemessung große Ungerechtigkeiten, andererseits lassen sich Sachverhalte manchmal günstiger gestalten. Wenn der Partner z.B. Mitglied in einer GKV ist, kann die Freundin im Falle einer Hochzeit in die kostenlose Familienversicherung gelangen.


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Re: Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Neri » 30.01.2019, 13:53

Vielen Dank für die genaue Aufstellung.

Die Krankenversicherung sollte nicht der Grund für eine Heirat sein. [-X

Offenbar gibt es nur die Möglichkeit, dass ihr Freund bezahlt. Arbeiten kann sie nicht, Sozialhilfe bekommt sie nicht, weil sie in einer Partnerschaft lebt. Sehr ungerecht.

Nochmals vielen Dank.

Rossi
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Re: Mindestbemessungsgrenze

Beitragvon Rossi » 30.01.2019, 16:34

Gerecht und ungerecht?!

Wenn Du aber arbeiten gehst und Steuern zahlst, dann kannst Du deine Freundin als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen.

Guckst Du hier:

https://www.smartsteuer.de/online/steue ... efaehrten/


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