30% Beitragszuschlag wegen Genmutation

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soey12
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30% Beitragszuschlag wegen Genmutation

Beitragvon soey12 » 29.01.2019, 21:13

Hallo zusammen,
Ich habe gerade meinen Vorbereitungsdienst für die Schule beendet und soll nun auf Probe verbeamtet werden. Vorher war ich bereits auf Widerruf verbeamtet. Zu dieser Zeit wollte ich mich bereits privat versichern, wurde jedoch abgelehnt aufgrund einer Mutation, die zu einem erhöhten Thromboserisiko führt. Dies hatte ich testen lassen, da ich eine Thrombose hatte, die keine offensichtliche Ursache zu haben schien (außer der Einnahme der Pille). Wahrheitsgemäß habe ich beides bei der Versicherung angegeben und wurde abgelehnt. Nun hat die private Versicherung mir im Rahmen des Öffnungsangebots ein Angebot geschickt, bei dem sie 30% Aufschlag verlangt und einige Tarife komplett ausschlossen sind. Dies würde dazu führen, dass ich rund 80€ pro Monat mehr als mein Mann bezahlenden müßte und dabei deutlich weniger Leistungen bekäme.
Nun habe ich gelesen, dass ich laut GenDG § 18 diese Angaben zum Gentest gar nicht hätte machen müssen, bzw. hätte die Versicherung sie nicht zur Berechnung des Tarifs heranziehen dürfen.
Ich habe die Versicherung darüber informiert. Diese beruft sich aber darauf, dass ja bereits eine Thrombose aufgetreten ist. Hätte ich aber die Angabe über Test weggelassen, wäre es vermutlich nie zu dem Aufschlag gekommen.
Kann sich die Versicherung nun trotzdem auf den Gentest beziehen, weil es bereits eine Thrombose gab?
Wenn ich das Angebot nun ablehne kann ich einfach bei anderen Versicherungen nachfragen und dabei den Test einfach weglassen? Die Thrombose würde natürlich trotzdem mit unbekannten Gründen angegeben, da weniger als 5 Jahre her.

Vielen Dank schonmal

Dipling
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Re: 30% Beitragszuschlag wegen Genmutation

Beitragvon Dipling » 30.01.2019, 11:42

Natürlich können auch bei anderen PKVen Aufnahmeanträge gestellt werden.

Aber auch bei einer anderen PKV wird es unabhängig vom Gentest ohne Risikozuschlag höchstwahrscheinlich nicht abgehen, sofern die PKV den Antrag überhaupt annimmt. Denn Thrombose kann potenziell schwere Folgeerkrankungen auslösen.


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