Versicherungspflichtig? Aber wo?

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Steffen1
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Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Steffen1 » 08.02.2019, 05:57

Hallo,
ich bin nun im Alter 60+ und plane nach fast 30-jaehrigem Auslandsaufenthalt Ende 2019 wieder einen Wohnsitz in Deutschland anzumelden. Nun existiert ja seit 2007 die Versicherungspflicht. Die Besonderheit in meinem Fall ist, dass ich eigentlich an keiner Krankenversicherung interessiert bin. Zuletzt war ich in Deutschland 1983 fuer 2 Monate arbeitslos. Vermutlich also auch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Nach dieser Zeit war ich in Deutschland rund 10 Jahre selbststaendig, bin aber nie in einer Krankenversicherung Mitglied gewesen. Die knapp 30 Jahre danach habe ich im aussereuropaeischen Ausland verbracht und war auch dort nie in einer Krankenversicherung. Wie geht es nun nach einer Anmeldung in Deutschland weiter? Muss ich mich versichern ? Und wenn ja, wo?
MfG
Steffen1

Czauderna
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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Czauderna » 08.02.2019, 09:58

Hallo,
ja, du musst dich versichern, das steht fest - die Frage ist wo - da hast du recht. Ich meine, dein erster Ansprechpartner sollte eine GKV-Kasse deiner Wahl sein - aussuchen und dann einen entsprechenden Antgrag auf Mitgliedschaft stellen - die werden dich dann befragen zu deiner Krankenversicherungsgeschichte und dann entscheiden. Wenn sie dich ablehnen, stellt sich automatisch die nächste Frage, bist du mit der Ablehnung einverstanden, dann musst du dich privat versichern, bist du es nicht, solltest du einen Rechtsanwalt bemühen.
Bist du es wäre die PKV dein nächster Ansprechpartner.
Du könntest auch deinem "Interesse" folgen und einfach weiter ohne Krankenversicherung bleiben, ging ja bisher offenbar auch problemlos - dazu raten kann und will ich dir aber nicht. Solange du keine Kosten verursachst, die du selbst nicht finanzieren kannst wird sich daran sicher keiner stören - wo kein Kläger, da kein Richter.
Wie gesagt, eine Krankenversicherung muss sein - zu den Kosten (soweit das fürt dich eine wichtige Rolle spielen sollte) - in der GVK geht es nach deinem Einkommen, da beträgt derzeit der Beitrag (incl. Pflegeversicherung) zwischen ca. 180,00 € - 820,00 € mtl. - bei der PKV (Basis-Tarif) bei ca. 750,00 €, dort spielt das Einkommen keine Rolle.
Von was wirst du deinen Lebensunterhalt bestreiten und bist du evtl. verheiratet ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Außenstehender » 08.02.2019, 18:45

Wenn es wirklich wohldurchdacht ist, daß Sie eigentlich keine Versicherung wollen, und Sie noch gesund genug sind, um von einer privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, dann sollten Sie sich bei den Tarifen mit möglichst geringem Leistungsumfang und möglichst hoher Selbstbeteiligung umsehen. Bei meiner Versicherung kostet ein solcher für 60-jährige Neuversicherte mit 1500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr z.B. gute 300 Euro Monatsbeitrag. Vergleichen Sie das mit dem Beitrag, der in der GKV anfiele, und bilden Sie sich ein Urteil, wo wie große Steigerungen zu erwarten sind...

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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon RHW » 09.02.2019, 18:15

Hallo Steffen1,

man kann auch direkt die "Deutsche Rentenversicherung" anschreiben und dort nachfragen:
-> Auszug aus dem Rentenverlauf: letzte Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch wen? Wer hat diese Meldung gemacht? Wenn es das Arbeitsamt war, welche Krankenkasse hat davor zuletzt gemeldet?

Gleichzeitig kann man auch gleich erfragen, ob und ggf. ab wann ein Rentenanspruch besteht.

Wenn ein Rentenantrag gestellt wird, ist die Rentenversicherung sowieso verpflichtet, die letzte gesetzliche Krankenkasse zu informieren.

Gruß
RHW

Steffen1
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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Steffen1 » 10.02.2019, 11:44

Ich bedanke mich fuer die informativen Rueckmeldungen. Guter Vorschlag die letzte deutsche Krankenkasse mit Hilfe der Rentenversicherung nachzuweisen. Habe vor zwei Jahren mal den Stand ermittelt und war doch sehr ueberrascht. Ich bin kein Freund von Kranken- und Rentenversicherungen und habe auch nie diese "tollen Angebote" der freiwilligen Beitragszahlung genutzt. Ueberrascht, weil dennoch in einigen Jahren unerwartete gute EURO 150,- gezahlt werden. Ueber Ostern bin ich auf Urlaub in Deutschland und werde mal die letzte AOK feststellen und auch aufsuchen. Wenn die sich trotz eindeutiger Rechtslage druecken wollen, scheint mir der die Idee mit dem Rechtsanwalt genau die richtige zu sein.

Steffen1
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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Steffen1 » 10.02.2019, 12:20

@Czauderna,
die Frage nach der Gestaltung des Lebensunterhalts stellt sich natuerlich. Man stelle sich vor bei gutem Verdienst alle Renten- und Krankenversicherungsbeitraege bei einer durchschnittlichen Anlage von 5% p.A. ( ist sicherlich der mindest Durchschnittswert der letzten 45 Jahre) gespart zu haben. War man auch nur durchschnittlich im Krankenhaus oder beim Arzt bleibt nur davon schon satt was uebrig. Natuerlich sollten weitere Vermoegenswerte vorhanden sein. Czauderna's Frage kam aber zum richtigen Zeitpunkt.
Was ist mit den Beitraegen in der gesetzlichen KV ? Ist nur das Einkommen wichtig oder wird das Vermoegen mit herangezogen?
Ja, ich bin verheiratet. Meine Frau besitzt keinen deutschen Pass und soll mit einer langjaehrigen Auslandskrankenversicherung ( keine Reiseversicherung) abgesichert werden. Liegt so um die 170 EURO im Monat und ist im Preis/Leistungsverhaeltnis top. Czauderna's Info hat mich allerdings auf den Geschmack gebracht. Ist es moeglich so um die EURO 250,- in der gesetzlichen unterzukommen macht das natuerlich Sinn. Bei rund EURO 800,- in der privaten Basisversicherung allerdings nicht. Meine Frau war noch nie in Deutschland versichert und hat auch kein Einkommen mehr aus Erwerbstaetigkeit. Kann Sie u.U. sogar zu guenstigen Konditionen mitversichert werden ? Muessen in Deutschland gemeldete Auslaender per Gesetz auch eine KV haben?

Czauderna
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Re: Versicherungspflichtig? Aber wo?

Beitragvon Czauderna » 10.02.2019, 12:41

Hallo,
ja, wenn das mit der GKV-Kasse klappt, dann geht es nach dem Einkommen - grundsatzlich gilt, dass bei bestehendem Vermögen dieses selbst nicht zählt sondern nur die daraus resultierenden Erträge (Zinsen, Dividenden, Miet- oder Pachterträge). Was die Ehefrau betrifft - 1.Wohnsitz in Deutschland - verheiratet mit einem GKV-Versicherten - kein eigenes oder sehr geringes Einkommen (unter 450,00 €), dann besteht Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.
Gruss
Czauderna


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