Leider hat sich damals keiner der Wege als gangbar erwiesen, und deinera mir das Risiko unkontrollierbarer Nachforderungen und damit einhergehender Pfändungen zu hoch war, habe ich seitdem alle nötigen Untersuchungen und Behandlungen aus eigener Tasche bezahlt.
Ich streife immer wieder durch dieses Forum und lese mit in der Hoffnung, auf Ansätze zu kommen, die für mich umsetzbar sein könnten.
Aktuell deutet sich mir an, dass sich mir womöglich zwei Wege bieten könnten, deren Potenzial ich gerne besser einschätzen können würde. Trotz all des Nachlesens und Recherchierens über die Jahre finde ich dieses Thema weiterhin ausgesprochen verwirrend und im Blick auf die Risiken – kompletter Existenzverlust – auch einschüchternd.
In anderen Worten – ich möchte gerne sicherstellen, dass ich weiß, was ich tue, bevor ich über ein gewisses Maß hinaus in Erscheinung trete.
Rahmenbedingungen:
- 39 Jahre alt
- aktuell selbstständig mit Gewerbe, Einnahmen unter der steuerlichen Freibetragsgrenze
- nicht krankenversichert seit Einführung der Versicherungspflicht
- davor zuletzt studentisch mitversichert in der GKV (2004)
Meine Möglichkeiten (laut meiner Recherche):
~~#~~ Möglichkeit 1: Wiedereintritt über die Familienversicherung ~~#~~
Ermutigt von diesem Beitrag hier:
Zur Aufnahme in die Familienversicherung der Ehefrau reicht m.E. hinsichtlich der Vorversicherung die Angabe "nicht gesetzlich versichert", was nicht wahrheitswidrig ist; eine offizielle Mitgliedschaft in der GKV besteht derzeit ja nicht, ebenso entfällt die Bescheinigung.
Ich bin zurzeit nicht verheiratet, meine Lebensgefährtin wäre jedoch offen für den Schritt. Sie ist in einer GKV versichert und wenn ich es richtig verstehe, könnte ich
- meine Selbstständigkeit beenden, mein Gewerbe abmelden (ich komme nicht über die Maximalgrenze von 445,- EUR/Monat) und
- sobald wir verheiratet wären, einen Antrag auf Aufnahme in ihre GKV im Rahmen der Familienversicherung stellen.
Anfallen würden – ich habe keinerlei Leistungen in Anspruch genommen – ca. 50,- EUR/Monat für vier Jahre an Nachzahlungen (ca. 2400,- EUR). Sobald diese gezahlt worden wären, bestünde voller Versicherungsschutz.
Sollte ich danach in eine Festanstellung wechseln, könnte ich aus der Familienversicherung in den regulären Versicherungsstatus wechseln.
~~#~~ Möglichkeit 2: Auswanderung ~~#~~
Ich verlege meinen Wohnsitz in das Ausland. Nach einem beständigen Aufenthalt von mindestens vier Jahren wären alle Ansprüche verjährt und ein Wiedereintritt in die GKV möglich, sofern für diese vier Jahre ein Versicherungsschutz im Ausland nachgewiesen werden kann.
Meine Fragen:
→ Schätze ich meine Möglichkeiten halbwegs richtig ein? ←
Im Speziellen
zu Möglichkeit 1:
- Meine Lebensgefährtin ist im Nebenerwerb selbstständig (aktuell kein Einkommen) und zahlt KV-Beiträge nach einkommensabhängiger Beitragsbemessung. Ihren Lebensunterhalt bestreitet sie aus Rücklagen. Spielt das bei der Familienversicherung eine Rolle? Müsste sie abhängig beschäftigt sein, damit die Familienversicherung möglich wäre?
- Was ist das Schlimmste, was passieren könnte, sollten wir diesen Weg einschlagen?
zu Möglichkeit 2:
- Die Verjährung griffe ab dem Datum der Abmeldung in DE, vermute ich – stimmt das? Bzw. ab dem Datum der Wiederanmeldung in DE vier Jahre rückwärts?
- Ist hier jedweder Versicherungsschutz im Ausland als Nachweis gültig? Oder muss er dem dt. KV-Schutz in seinen Leistungen, Bedingungen entsprechen?
Grundsätzlich
- Welche Risiken bergen die beiden von mir beschriebenen Ansätze eurer Meinung nach?
- im Besonderen:
-- Ab wann begebe ich mich in das Risiko, eine Nachforderungsmaschinerie in Gang zu setzen, die ich nicht mehr stoppen kann?
--- das hält mich unter anderem davon ab, offen mit einer GKV zu sprechen - Wisst ihr von Beratungsstellen, die hierzu kompetent und anonym beraten? Oder wäre der Gang zum Anwalt (Sozialrecht) der einzig belastbare und risikominimierte Weg?
Für jede Hilfe wäre ich ausgesprochen dankbar.