Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ipsy
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Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon ipsy » 03.03.2019, 02:29

Hallo,

als freiwillig versichertes Mitglied (nicht selbstständig) muss ich ja jedes Jahr meine Einkünfte u.a. aus Kapitalvermögen in der Einkommenserklärung für meine Krankenkasse angeben. Wie sieht die Situation dort bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften aus, wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten wurde?

Beim Verkauf von Bitcoin, Edelmetallen usw. werden diese Einkünfte nicht besteuert, sofern man sie länger als ein Jahr gehalten hat. Müssen diese Einkünfte trotzdem bei der Krankenkasse angegeben werden? In dem Erklärungstext zur Einkommenserklärung steht, man soll erstmal alle Einkünfte angeben, also z.B. auch unabhängig vom Sparerpauschbetrag. Ich bin nicht sicher, ob das auch für diese Einnahmen gilt. Und falls die Angabe notwendig ist, werden diese Gewinne auch letztlich für die Beiträge herangezogen?

LG ipsy

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Czauderna » 03.03.2019, 11:25

Hallo,
du zahlst noch immer den Mindestbeitrag ?
Von welchen Summnen handelt es sich bei diese Veräusserungsgeschaeften und waan wurden in der Vergangenheit Einnahmen erzielt ?
Gruss
Czauderna

ipsy
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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon ipsy » 04.03.2019, 08:03

Hallo Czauderna!
Czauderna hat geschrieben:du zahlst noch immer den Mindestbeitrag ?

So ist es.
Von welchen Summnen handelt es sich bei diese Veräusserungsgeschaeften und waan wurden in der Vergangenheit Einnahmen erzielt ?

Ich hatte 2017 schon mal ein paar Bitcoins verkauft, die ich wegen der Steuerfreiheit nicht bei der Krankenkasse angegeben hatte. Mit den sonstigen Einnahmen zusammen lagen die Gewinne aber immer noch deutlich unter der Mindestbemessungsgrundlage, weshalb das hoffentlich nicht so schlimm war. :oops:

Jetzt würde ich gern nochmal etwas verkaufen, wodurch ich über diesen Betrag rutschen würde. Deshalb die Frage, ob sich die KK-Beiträge dann erhöhen würden. Wie gesagt, die Haltefrist ist lange überschritten.

LG ipsy

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Czauderna » 04.03.2019, 09:58

Hallo,
ja, müssen angegegeben werden und sind auch beitragspflichtig - Grundlage dafür bildet das hier - Katalog von Einnahmen und
deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon ipsy » 08.03.2019, 12:24

Danke für die Info! Etwas seltsam ist das schon, keine Steuern aber trotzdem Krankenkassenbeiträge. Kann man wohl nichts machen. :(

LG ipsy

Dipling
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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Dipling » 08.03.2019, 17:55

Zumindest steuerlich liegt nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr kein privates Veräußerungsgeschäft mehr vor, sondern nur eine nicht steuerpflichtige private Vermögensverwaltung. Ich habe zu dem Thema zwar kein konkretes BSG-Urteil gefunden; hier ist zur Beitragspflicht jedenfalls eine abweichende Rechtsauffassung:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwi ... 95972.html

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon ipsy » 26.03.2019, 08:27

Dipling hat geschrieben:Zumindest steuerlich liegt nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr kein privates Veräußerungsgeschäft mehr vor, sondern nur eine nicht steuerpflichtige private Vermögensverwaltung. Ich habe zu dem Thema zwar kein konkretes BSG-Urteil gefunden; hier ist zur Beitragspflicht jedenfalls eine abweichende Rechtsauffassung:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwi ... 95972.html

Vielen Dank für diesen Link! Ich habe zusätzlich nochmal etwas im Netz gesucht und bin in verschiedenen Foren auf uneinheitliche Aussagen gestoßen. Aus den verschiedenen Meinungen würde ich als Daumenregel herausziehen, dass regelmäßige Einnahmen üblicherweise als Einkommen im Sinne der GKV gelten, während unregelmäßige Einnahmen eher nicht dazu zählen.

Was wäre denn eurer Meinung nach nun das beste Vorgehen? Wenn ich die Summe mit Verweis auf die Steuerfreiheit angebe, wird die Krankenkasse die Beiträge ziemlich sicher zu meinem Nachteil berechnen. Auf einen Rechtsstreit will ich es nun wirklich nicht ankommen lassen. Vor diesem Problem dürften doch auch schon viele Leute vor mir gestanden sein, es müsste doch hier entsprechend grundsätzliche Regeln zur Verfahrensweise geben?

LG ipsy

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Czauderna » 26.03.2019, 09:22

Hallo,
es gilt der Einnahmenkatalog der GKV - darin heisst es u.a. dass alle Einnahmen, die zum Verbrauch genutzt werden können, ohne Berücksichtigung ihrer steuerlichen Behandlung, angegeben werden müssen. Das gilt für alle Kassen. Wenn du nix angibst und es kommt irgendwann mal raus und es lag Beitragspflicht vor, dann zahlst du nach. Gibst du es an und du muss dafür Beiträge zahlen, kannst du natürlich den Rechtsweg beschreiten, ob sich das in deinem Fall allerdings lohnt und ob du damit überhaupt erfolgreich sein könntest, das steht auf einem anderen Blatt. Wenn du es allerdings angibst und es ist nicht beitragspflichtig, dann ist doch alles okay und du musst dir keine Gedanken mehr machen - meine ich.
Und noch etwas meine ich - Auskünfte aus den Foren sind immer kritisch zu beurteilen, es kommt darauf an in welchen Foren solche Aussagen getätigt werden und natürlich muss man auch immer berücksichtigen, dass in den Foren keine Rechtsberatung betrieben wird und das etwa 95% aller User unter einem Pseudonym schreiben, also kann ein User "XYZ" dir den grössten Mist schreiben aber natürlich auch eine fachlich fundierte Auskunft geben allerdings es bleibt eine anonyme Auskunft.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon ruthmarx » 09.12.2021, 10:55

Ja, das musst du deklarieren, denke ich. Obwohl diese Informationen zur Steuerbefreiung nach einem Jahr interessant sind. Ich dachte, man sollt Bitcoin dafür 3 Jahre lang halten.

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Lautsprecher » 09.12.2021, 15:48

ruthmarx hat geschrieben:Ja, das musst du deklarieren, denke ich. Obwohl diese Informationen zur Steuerbefreiung nach einem Jahr interessant sind. Ich dachte, man sollt Bitcoin dafür 3 Jahre lang halten.

Das ist wirklich interessant. Ich bin mir bei der Deklaration nicht sicher, obwohl es logisch ist, dass man die Steuerkontrolleure über seine Transaktionen informieren sollt. Ich lerne gerade den Handel mit der Link durch Moderator gelöscht und die ganze Steuersache ist für mich terra incognita. In einem anderen Forum habe ich zum Beispiel auch von einer 600-Euro Befreiung gelesen, aber davon habe ich keine Ahnung. Muss vielleicht meinen Handelsmanager fragen. Jemand hier ist in der Antwort interessiert?

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Czauderna » 09.12.2021, 16:08

Hallo,
die beiden letzten Beiträge haben nichts mit der GKV zu tun - ich lasse sie trotzdem stehen, habe aber den Link gelöscht.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV und private Veräußerungsgeschäfte

Beitragvon Czauderna » 11.12.2021, 12:44

Lautsprecher hat geschrieben:Inhaltsdiebe.

Hallo,
bevor ich den Beitrag wegen o.T. lösche - was meinst du damit ?
Gruss
Czauderna


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