Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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broadway
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Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragvon broadway » 21.03.2019, 13:13

Hallo,

ich bin 43 Jahre alt, seit ca. 20 Jahren selbstständig und seit 2009 PKV versichert. Parallel zur PKV habe ich selbst Rücklagen geblidet um mir auch im Alter die PKV leisten zu können. Ich bin jedoch immer mehr davon überzeugt, dass die PKV Beiträge im Alter so hoch sein werden, dass ich die montalichen Kosten für Krankenversicherung trotz Rücklagen nicht mehr aufbringen werde. Das liegt hauptsächlich an den massiven und regelmäßigen jährlichen Beitragserhöhungen meiner PKV. Seit dem Eintritt im Jahr 2009 hat sich mein Beitrag in nur 10 Jahren bereits mehr als verdoppelt. Allein in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2019) stieg der Beitrag meiner PKV um satte 60%. In den vergangen Jahren habe ich vergeblich mit Tarifwechsel bzw. Erhöhung der Selbstbeteilung versucht gegenzusteuern. Mein Eindruck der PKV ist mittlerweile, dass es sich um einen Selbstbedienungsladen handelt in dem willkürlich und regelmäßig massiv die Beiträge erhöht werden ohne das die Kuden einen Möglichkeit haben dies zu verhindern. Ausgehend von dieser bereits erfolgten Beitragsentwicklung, muß ich leider bis zu meinem Renteneintritt in ca. 25 Jahren damit rechnen, dass mein PKV Beitrag, den ich zum Einstieg im Jahr 2009 hatte, bis dahin 10 mal so hoch sein wird. Ich war vor 2009 in der GVK freiwllig versichert, die Beiträge sind zwar auch dort gestiegen. Das war aber absolut überschaubar und im Gegensatz zur PKV sind die Beiträge in der GVK bei gleichen Einkommen nur minimal gestiegen.

Das Gewerbe läuft leider nicht mehr so gut. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschlossen das Gewerbe abzumelden und möchte bei der Gelegenheit gleich einen Antrag auf Familienversicherung bei meiner Ehefrau stellen und wieder in GKV wechseln. Laut mündlicher Auskunft der GKV würde das ohne Probleme so funktionieren. Angestrebt ist zukünftig eine Arbeit als Angestellter. Wenn das bis zum Tag X nicht funktioniert, muß ich überlegen ob ich erst einmal wieder ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelde und wenigstens etwas Einkommen habe und dann je nach Voraussetzungen freiwillig in der GKV oder familienversichert in der GKV bleibe. Ein zurück in die PKV ist für mich nach den bisherigen Erfahrungen absolut ausgeschlossen.

Ich denke das ich diese Entscheidung für den Wechsel in die GKV noch zur richtigen Zeit getroffen haben.
Denn soweit ich das nachvollziehen kann, würde ich damit bis zu meinem Renteneintritt in ca. 25 Jahren die Vorversicherungszeit der KVdR erfüllen.

Meine Altersrückstellung in der PKV sind dahin, das ist mir klar. Aber je länger ich mit dem Wechsel warten würde, um so größer wäre auch da der Verlust.

Desweiteren habe ich erfahren, dass ich bei dem Wechsel von der PKV in die Familienversicherung der GKV eine "Versicherungslücke" in der Pflegeversicherung hätte. Das bedeutet, dass die Pflegeversicherung der GKV in den ersten 2 Jahren nach dem Wechsel nicht leisten wird, sofern hier irgendwelche Ansprüche gestellt werden sollten.
Kann man diese "Versicherungslücke" mit dem Abschluss einer privaten Pfelegeversicherung abfangen?

Auf was sollte man sonst noch achten wenn man von der PKV in die Familienversicherung der GKV wechselt?

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragvon Czauderna » 21.03.2019, 15:09

Hallo und willkommen im Forum,
meine Antwort bzgl. der Vorversicherungszeit kennst du ja bereits - hier nochmal der Link dazu - https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/vorversicherungszeit-pflegeversicherung_idesk_PI434_HI524682.html
Sollte auch für die Familienversicherung (nahtlos) gelten - meine ich.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Re: Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragvon Dipling » 21.03.2019, 15:37

Wie Czauderna schon schrieb, werden bei Eintritt in die Familienversicherung die Zeiten der privaten Pflegeversicherung angerechnet:

§ 33 Abs. 3 SGB 11:
"(3) Personen, die wegen des Eintritts von Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung oder von Familienversicherung nach § 25 aus der privaten Pflegeversicherung ausscheiden, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Vorversicherungszeit nach Absatz 2 anzurechnen."

broadway
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Re: Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragvon broadway » 21.03.2019, 15:40

Der Wechsel von der PKV in die Familienversicherung der GKV ist ein Sonderfall.
Siehe dazu auch https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-p ... rsicherung

Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. November 2017, Az. B 3 P 5/16 R http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg ... &id=198142

Die Lösung die dort jedoch vorgestellt wird funktioniert bei mir leider nicht.
Natürlich war ich auch bei der PKV Pflegeversichert.
Nach Auskunft von meiner PKV kann ich diese aber nur vollständig also inklusive Pflegeversichrung oder gar nicht Kündingen.

Nur die Krankenversicherung kündigen und die Pflegeversicherung wie von der Verbraucherzentrale vorgeschlagen noch zwei Jahre weiterlaufen zu lassen, wird von meiner PKV abgelehnt.
Die Frage wäre, ob die PKV das überhaupt ablehnen darf und ob es darfür irgendwelche gesetzlichen Vorgaben gibt, da ich sonst diese zweijähre "Pflegelücke" habe, sofern in dieser Zeit etwas passieren sollte.

Dipling
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Re: Wechsel von PKV zu GKV (Familienversicherung) - Aus was muß man achten!

Beitragvon Dipling » 21.03.2019, 15:55

Das verlinkte Urteil gilt seit dem 01.01.2019 nicht mehr, denn der Gesetzgeber hat schon reagiert:


"Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Abs. 1 Satz 2 bis 4" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt.

2.
In § 33 Absatz 3 werden nach den Wörtern „sozialen Pflegeversicherung" die Wörter „oder von Familienversicherung nach § 25" eingefügt."


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