ich lese schon seit einiger Zeit im Forum mit, weil immer mal wieder die Frage nach PKV bei uns im Raum steht und man hier ganz gut von beiden Seiten informiert wird.
Ich war zu Anfangs in der Firma unter der JAEG und haben dementsprechend schon in die Rentenkasse eingezahlt und auch damals Post von der deutschen Rentenversicherung bekommen, wie hoch die gesetzliche Rente sein wird (nicht hoch).
Mittlerweile bin ich sozialversicherungsbefreit (angestellter GF) und weit überhalb der JAEG. Ich zahle dementsprechend nicht in die gesetzliche Rente ein.
In der GKV bin ich immer noch freiwillig versichert.
Meine Fragestellung ist:
Das bedeutet doch, dass bei mir die Kriterien für "pflichtversichert KvdR" zutreffen, wenn ich in der GKV bleibe?
Im Merkblatt R0815 der Rentenversicherung heisst es
2 Wer wird Mitglied in der KVdR?
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Liege ich da mit meiner Annahme richtig?
Viele Grüße