Guten Morgen!
Kurz zu meiner Situation: Ich habe mich am 17.12.2007 arbeitslos gemeldet, da meine Beschäftigung am 31.12 geendet hat. Jetzt ist leider der Antrag zum Arbeitslosengeld noch nicht durch. Das Arbeitsamt sagte mir, dass ich bei denen erst versichert bin, wenn der Antrag genehmigt wurde. Meine Frage ist: Bin ich jetzt überhaupt versichert? Oder bin ich jetzt komplett ohne Versicherungsschutz?
Vielen Dank im vorraus schoneinmal für eure Hilfe!
Katja
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Kittekat hat geschrieben:Guten Morgen!
Kurz zu meiner Situation: Ich habe mich am 17.12.2007 arbeitslos gemeldet, da meine Beschäftigung am 31.12 geendet hat. Jetzt ist leider der Antrag zum Arbeitslosengeld noch nicht durch. Das Arbeitsamt sagte mir, dass ich bei denen erst versichert bin, wenn der Antrag genehmigt wurde. Meine Frage ist: Bin ich jetzt überhaupt versichert? Oder bin ich jetzt komplett ohne Versicherungsschutz?
Vielen Dank im vorraus schoneinmal für eure Hilfe!
Katja
Wie warst Du denn vorher versichert?
GKV oder PKV?
Erst einmal hast Du gem. § 19 Abs. 2 SGB V einen nachgehenden Versicherungsanspruch von 1 Monat nach dem Ende der Beschäftigung. Da passiert eigentlich erst einmal nix.
Ansonsten ist klar; nur der Bezug von ALG I löst Versicherungspflicht aus Wenn nix bezogen wird, dann wird auch nix ausgelöst. Wird ALG I dann bpsw. nach 3 Monaten rückwirkend bezogen, dann tritt auch 3 Monate rückwirkend Versicherungspflicht ein.
Am besten den Kontakt mit der KV aufnehmen und den Sachverhalt klären.
Ansonsten ist klar; nur der Bezug von ALG I löst Versicherungspflicht aus Wenn nix bezogen wird, dann wird auch nix ausgelöst. Wird ALG I dann bpsw. nach 3 Monaten rückwirkend bezogen, dann tritt auch 3 Monate rückwirkend Versicherungspflicht ein.
Am besten den Kontakt mit der KV aufnehmen und den Sachverhalt klären.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste