Hallo, folgende Situation :
Es würde nur ein Job oberhalb von 450,- eur p.m. ausgeführt.
Es würden/könnten regelmäßig, aber evt. veränderliche Einkünfte aus Kapitalvermögen p.a auflaufen.
Beispiele: 2000,- , 5000,- , 10000,- , 25000,- p.a.
Wäre der Betroffene Pflicht- oder freiwillig gesetzl. KK versichert ?
weitere Situation:
Der Betroffene wäre in Rente. Status freiwillig gesetzl. KK Versicherter. Rentenhöhe brutto ca 600,- eur p.m.
Es würde ein Job oberhalb von 450,- eur p.m. zusätzlich zur Rente ausgeführt.
Es würden/könnten regelmäßig, aber evt. veränderliche Einkünfte aus Kapitalvermögen p.a auflaufen.
Beispiele: 2000,- , 5000,- , 10000,- , 25000,- p.a.
Wäre der Betroffene Pflicht- oder freiwillig gesetzl. KK versichert ?
Versicherungspflichtig oder nicht mit 451,-. eur Job ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Versicherungspflichtig oder nicht mit 451,-. eur Job ?
krankhaft hat geschrieben:Hallo, folgende Situation :
Es würde nur ein Job oberhalb von 450,- eur p.m. ausgeführt.
Es würden/könnten regelmäßig, aber evt. veränderliche Einkünfte aus Kapitalvermögen p.a auflaufen.
Beispiele: 2000,- , 5000,- , 10000,- , 25000,- p.a.
Wäre der Betroffene Pflicht- oder freiwillig gesetzl. KK versichert ?
Über 450,00 € mtl. ist grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Bei dieser Konstellation fallen keine Beiträge für die genannten Einkünfte an
weitere Situation:
Der Betroffene wäre in Rente. Status freiwillig gesetzl. KK Versicherter. Rentenhöhe brutto ca 600,- eur p.m.
Es würde ein Job oberhalb von 450,- eur p.m. zusätzlich zur Rente ausgeführt.
Es würden/könnten regelmäßig, aber evt. veränderliche Einkünfte aus Kapitalvermögen p.a auflaufen.
Beispiele: 2000,- , 5000,- , 10000,- , 25000,- p.a.
Wäre der Betroffene Pflicht- oder freiwillig gesetzl. KK versichert ?
Er wäre dann als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig versichert, auch hier wären die genannten Einkünfte beitragsfrei
Gruss
Czauderna
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