Angenommen jemand schliesst (=unterschreibt) eine krankenhaus-krankenzusatzversicherung am 07.06.2019 ab.
Der Laufzeitbeginn sei der 01.07.2019. Nach Ende der 3-monatigen Wartefrist beginnt der offizielle
Versicherungsschutz dann am 01.10.2019
Zum Zeitpunkt der Unterschrift hat der Vers-Kunde keine Kenntnis von Krankheiten.
Jetzt stellt sich am
a) 18.06.2019
b) 18.08.2019
bei einem Medizincheck heraus, dass er ein Magengeschwür hat.
Fragen:
1. Kann die Krankenversicherung dann in beiden Fällen a+b noch nachträglich den Magen vom Versicherungsschutz ausnehmen?
2. Kann die Krankenversicherungen dann in beiden Fällen a+b für die Behandlungskosten, die nach dem 01.10.2019 entstehen die Kostenübernahme verweigern?
Peter
Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
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Re: Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
hallo pstein,
an welchem Tag soll der Vertrag zu dem am 7.6.2019 mit Unterschrift beantragten Versicherungsschutz geschlossen worden sein?
Hilfsweise: Wann lag die schriftliche Annahmebestätigung in der gelben oder blauen Mailbox?
Gruß
von GS
an welchem Tag soll der Vertrag zu dem am 7.6.2019 mit Unterschrift beantragten Versicherungsschutz geschlossen worden sein?
Hilfsweise: Wann lag die schriftliche Annahmebestätigung in der gelben oder blauen Mailbox?
Gruß
von GS
Re: Kenntnisdatum, Gesundheitsfragen und Versschutz
pstein hat geschrieben:Angenommen jemand schliesst (=unterschreibt) eine krankenhaus-krankenzusatzversicherung am 07.06.2019 ab.
Der Laufzeitbeginn sei der 01.07.2019.
Maßgebend ist nicht das Datum den Antrags, sondern das Beginn-Datum, das in der Versicherungspolice steht.
Wenn kurz nach Vertragsbeginn solch eine Behandlung erforderlich ist, wird der Versicherer den Arzt anschreiben und die Frage stellen, wann er erstmals Kenntnisse über das Magengeschwür bekommen hat.
War dies vor Vertragsbeginn, wird der Vertrag storniert.
War es danach, dann werden die Kosten übernommen.
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