Hallo zusammen,
ich fange jetzt an in einem "komischen Konstrukt" aus Festanstellung und Selbständigkeit zu arbeiten und frage mich wie das mit dem KV Beitrag aussieht.
Job 1 Midijob 7h/ 600€/Monat + Erfolgsprämien geschätzt ca. 300€/Monat, oder 0€ Prämie
Job 2 Selbständigkeit, ca. 5h/Woche, geschätzt und im 1. Monat tatsächlich 1.500€
Job 3 Selbständigkeit, ca. 15h/Woche, Prämie im Erfolgsfall ca. 1.500€
Evtl. kommt noch dazu:
Job 4 Minijob 8h/Woche 404€/Monat + Erfolgsprämien
PKV ist keine Alternative, da fast 54 und Vorerkrankungen bestehen.
Haupt- / Nebenjob / Selbständig / Beitrag KV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Haupt- / Nebenjob / Selbständig / Beitrag KV?
Hallo und willkommen im Forum,
es ist Aufgabe der zuständigen GKV-Kasse zu prüfen, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer (Job1) eintritt. So, wie geschildert sehe ich die hauptberufliche Selbständigkeit.
Hier wäre es so, dass alle erzielten Einkommen, die genannt wurden der vollen Beitragspflicht unterliegen, ausgenommen der Minijob (Job 4), der nur für die Pflegeversicherung herangezogen würde.
Entscheidet die Krankenkasse aber auf Arbeitnehmer, dann sind Job 2 und Job 3 beitragsfrei.
Mein Rat - auf jeden Fall den Status von der Krankenkasse feststellen bzw. klären lassen.
Gruss
Czauderna
es ist Aufgabe der zuständigen GKV-Kasse zu prüfen, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer (Job1) eintritt. So, wie geschildert sehe ich die hauptberufliche Selbständigkeit.
Hier wäre es so, dass alle erzielten Einkommen, die genannt wurden der vollen Beitragspflicht unterliegen, ausgenommen der Minijob (Job 4), der nur für die Pflegeversicherung herangezogen würde.
Entscheidet die Krankenkasse aber auf Arbeitnehmer, dann sind Job 2 und Job 3 beitragsfrei.
Mein Rat - auf jeden Fall den Status von der Krankenkasse feststellen bzw. klären lassen.
Gruss
Czauderna
Haupt- / Nebenjob / Selbständig / Beitrag KV?
Mein Rat, keinesfalls sofort mit den Daten zur Krankenversicherung, sondern zunächst weiter im Netz "schlau" machen (siehe auch die Seiten, die sich mit den KV-Beiträgen für (Hauptberuflich) Selbständige befassten, zum Beispiel
https://www.abc-der-krankenkassen.de/ha ... aendig.htm
https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_up ... aendig.pdf
Das
Czauderna
"Entscheidet die Krankenkasse aber auf Arbeitnehmer, dann sind Job 2 und Job 3 beitragsfrei."
glaube ich nicht, der Einkommensteuerbescheid und damit auch die Daten der nichtselbständigen wie selbständigen Tätigkeiten werden sehr wohl zur Beitragsberechnung herangezogen.
https://www.abc-der-krankenkassen.de/ha ... aendig.htm
https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_up ... aendig.pdf
Das
Czauderna
"Entscheidet die Krankenkasse aber auf Arbeitnehmer, dann sind Job 2 und Job 3 beitragsfrei."
glaube ich nicht, der Einkommensteuerbescheid und damit auch die Daten der nichtselbständigen wie selbständigen Tätigkeiten werden sehr wohl zur Beitragsberechnung herangezogen.
Re: Haupt- / Nebenjob / Selbständig / Beitrag KV?
Hallo,
na, dann habe ich in meinen 48 Jahren bei der Krankenkasse als Mitarbeiter immer falsch entschieden - wenn du meinst, dass ich da falsch liege.
Also, noch einmal - Wenn jemand als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, dann sind grundsätzlich alle anderen Einnahmen beitragsfrei, ausgenommen davon können gesetzliche Renten oder Versorgungsbezüge sein. Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge oder auch Arbeitseinkommen sind bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern beitragsfrei.
Dein Rat in allen Ehren, allerdings sitzt am Schluss die Krankenkasse und die entscheidet.
Gruss
Czauderna
na, dann habe ich in meinen 48 Jahren bei der Krankenkasse als Mitarbeiter immer falsch entschieden - wenn du meinst, dass ich da falsch liege.
Also, noch einmal - Wenn jemand als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, dann sind grundsätzlich alle anderen Einnahmen beitragsfrei, ausgenommen davon können gesetzliche Renten oder Versorgungsbezüge sein. Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträge oder auch Arbeitseinkommen sind bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern beitragsfrei.
Dein Rat in allen Ehren, allerdings sitzt am Schluss die Krankenkasse und die entscheidet.
Gruss
Czauderna
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