GKV nach Grundwehrdienst und GKV

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heiliger
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GKV nach Grundwehrdienst und GKV

Beitragvon heiliger » 11.01.2008, 10:05

Hallo,
bin neu im Forum und habe mal eine Frage.
Mein Sohn hat am 31.12.2007 seinen Grundwehrdiest beendet. Nun ist er arbeitslos und hat sich auch arbeitslos gemeldet.
Das Arbeitsamt meldet meinen Sohn nicht bei der Krankenkasse wo er vor seinem Grundwehrdienst Mitglied war. Begründung es würden noch Verdienstbescheinigung der Bundeswehr fehlen und er wäre ja noch ein
Monat bei der BW nachversichert. Nun warten wir auf die Verdienstbescheinigung.
Was ist nun, wenn S. plötzlich krank wird oder einen Unfall hat?
Fragen: Stimmt das, dass er noch ein Monat nachversichert ist?
Was soll er tun wenn er krank wird, muß er in die nächste Kaserne oder kann er so zum Arzt mit dem Hinweis er hat freie truppenärztliche Versorgung, kostenünernahme durch die BW?

Gruß
Heiliger :cry:

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Beitragvon Rossi » 11.01.2008, 13:06

Nee, die Bundeswehr gewährt definitiv nicht einen nachgehenden Versicherungsanspruch im Sinne von § 19 Abs. 2 SGB V. Diesen Anspruch gibt es nur im Bereich der gesetzlichen KV und nicht im Bereich der freien Heilfürsorge.

Aber - meines Erachtens - ist der Sohnemann weiterhin Mitglied bei der vorherigen KV.

Dieses ergibt sich zwangsläufig aus § 193 SGB V. Hier gibt es jedoch unterschiedliche Fallkonstellationen.

Wie und wodurch war der Sohnemann bis zum Antritt des Wehrdienstes versichert?!?!

Wenn das Arbeitsamt das ALG I nachzahlt, dann ist er auch rückwirkend ab Leistungsbeginn versichert. Wofür braucht die Agentur denn ne Verdienstbescheinigung? Habe ich noch nie gehört. In der Regel reicht ne Wehrdienstzeitbescheinigung? #-o

heiliger
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Beitragvon heiliger » 11.01.2008, 21:07

Danke für die Antwort rossi,
waren heute bei der Krankenkasse (GKV). Sohn hat eine vorübergehende Bescheinigung bekommen, bis die Karte ausgestellt wird, und einen Brief für die Arbeitsargentur das diese Sohnemann anmelden soll. Nun ist er zumindest wieder krankenversichert.
Wehrdienstzeitbescheinungung wurde schon eingereicht, trozdem bekam Sohnemann ein mehrseitiges Schreiben mit, dass vom (Arbeitgeber Bundeswehr ?) eine (Verdienstbescheinigung?) auszufüllen sei. Die wurde nun zur BW geschickt, zur Bearbeitung und Rücksendung. Es geht um ALG I Bezug. S. hat den neunmonatigen Pflichtwehrdienst abgeleistet und ist seit dem 01.01.2008 wieder zu Hause.
S. war vor der BW 3 Monate arbeitslos, da wg. Einberufung ein neuer Einstellungsvertrag scheiterte.

Gibt es neue Vorschriften?
Will man Sohn da vorführen?

Wenn ja, wie kann man sich gegen evtl. unkompetente Sachbearbeiter/innen wehren?

Gruß
Heiliger

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Beitragvon Rossi » 12.01.2008, 14:50

Aha, also hat der Sohnemann vor der BW-Zeit schon ALG I erhalten?

Dieses bedeutet, dass der alte Anspruch auf ALG I wieder auflebt.

Meines Erachtens braucht man hier keine Arbeitsbescheinigung von der Bundeswehr. Dieses gibt sich schon aus dem Sinn und Zweck. Die Bundeswehr war auch kein Arbeitger in dem Sinne. Er hat einfach nur die gesetzliche Wehrpflicht abgeleistet. Er hat dort auch kein Arbeitslohn erhalten, sondern nur den Wehrsold.

Also, irgendetwas ist da pottfalsch, oder ich liege völlig daneben. Es wird vermutlich Wochen dauern bis von der BW ne Rückmeldung kommt. Die Arbeitsbescheinigung wird die BW vermutlich auch nicht ausfüllen, da es kein Arbeitsverhältnis war. Vermutlich bekommst Du dann erneut eine Wehrdienstbescheinigung.

Ich würde dir empfehlen, Kontakt mit einem Leistungsberater der Agentur aufzunehmen und nachfragen, ob das wirklich sein muss!?!? .-.


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