Könnte mich bitte jemand erhellen?
Mein Frau zahlt im Moment rund 850€ für den Tarif CS2Plus, erschien mir arg teuer deswegen habe ich nach einer Alternative gefragt.
Angebote wird mir der Comfort SG2 für rund 580€.
Aktuell habe wir einen Selbstbehalt von 1200€,
beim neuen Tarif hätten wir den dann immer noch + den 20€ pro Behandlung etc.
a: Nehmen wir mal an es gibt im Jahr ein paar Vorsorge Untersuchungen, eine neue Brille, ein paar Medikamente.
Also < 1200€, ich reiche nichts ein, bekomme natürlich auch nichts, alles gut.
b: Jetzt habe ich einen Armbruch, 3000€ KrankenHaus, 20 * Rehabehandlungen a 30€ + Vorsorge 400€ + Zahnarzt 1000€ + neue Brille 400€
Das wären 1200€ SB + 20 * 20€ + 20€ Brille also 1640€ die ich selber tragen müßte?
Denke ich da richtig oder komplett verkehrt?
Danke für lesen
Ralf
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Bei einem Wechsel in andere Tarife kann der Versicherer einen Leistungsausschluss für Mehrleistungen
verlangen, soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder
umfassender sind als in dem bisherigen Tarif (vgl. S 204 WG). Der Wegfall einer Selbstbeteiligung stellt eine
solche Mehrleistung dar.
Ich bin damit einverstanden, dass für mich bei der Umtarifierung in den Tarif COMFORT ein
Leistungsausschluss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Kalenderjahr besteht.
Dieser Leistungsausschluss bezieht sich ausschließlich auf die ambulanten Leistungspositionen, für die die
bisherige absolute jährliche Selbstbeteiligung galt. Bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen für
ambulante Leistungspositionen kommt zunächst ausschließlich der Leistungsausschluss in Form der
Selbstbeteiligung in Höhe von 1.200,00 EUR zur Anwendung. Die behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen
des Tarifs COMFORT (gemäß Abschnitt B IV, Selbstbeteiligung für ambulante Leistungspositionen) werden erst
abgezogen, sobald ihre Summe den Wert von 1.200,00 EUR erreicht hat.
Die behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen für die stationären und zahnärztlichen Leistungspositionen aus
dem Tarif COMFORT (gemäß Abschnitt B IV, Selbstbeteiligung) bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Damit kommen diese behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen unabhängig von dem Leistungsausschluss
für ambulante Leistungspositionen in Höhe von 1.200,00 EUR zur Anwendung.