KV während Elternzeit

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Sim
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KV während Elternzeit

Beitragvon Sim » 17.01.2008, 11:00

Hallo zusammen,

habe gerade mit großem Interesse der Beitrag "Arbeitslos im Mutterschutz" (vom 07.12.2007) gelesen und muss jetzt doch noch mal nachhaken.

Ich bin in einer ganz ähnlichen Situation: Ich bin zurzeit pflichtversichert in einer GKV, werde im Juni 2008 Mutter und im September läuft mein Arbeitsvertrag aus. Mein Mann ist privat versichert.
Auf Anfrage hieß es vonseiten meiner KV, dass ich nur so lange beitragsfrei weiter versichert bin, bis mein Arbeitsvertrag ausläuft. Danach müsste ich mich entweder freiwillig versichern (ca. 250 €) oder in die PKV meines Mannes wechseln (was noch teurer würde).
Auf die Frage, welche Konditionen für das Kind gelten, war keine klare Antwort zu bekommen.

Laut der Diskussion im Beitrag "Arbeitslos im Mutterschutz" müsste ich aber so lange weiter versichert sein - und das kostenlos -, wie ich Elterngeld beziehe (sprich: 12 Monate ab Geburt).

Was stimmt denn jetzt???

Würde mich über hilfreiche Beiträge sehr freuen.
Schöne Grüße

Sim

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.01.2008, 23:05

Tja, was soll ich jetzt noch posten? Es steht schon alles drinne.

Aber dann frage doch mal den SB der KV nach der Logik des Gesetzes.

Eins ist doch klar, während einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist jemand versicherungsfplichtig. Dieses ergibt sich zwangsläufig aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

§ 5 Versicherungspflicht SGB V

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte
die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,


D. h., solange wie Du auch Lohn bekommst, bist Du aufgrund des Lohnbezuges versicherungspflichtig.

Booh, jetzt auf einmal bist Du schwanger und sorgst für den Nachwuchs in der Solidargemeinschaft. Dieses will doch unser Staat. D. h. du bekommst jetzt auf einmal Mutterschaftsgeld und ergänzenden Lohn, bist aber immer noch versicherungspflichtig, da du Lohn bekommst.

8 Wochen nach der Entbindung braucht der Arbeitgeber nichts mehr zu zahlen.

Da Du dann nicht mehr gegen Arbeitsentgelt beschäftigt bist müsstet Du dann - wenn man der Auffassung der KV folgt - nach 8 Wochen aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Du bist ja nicht mehr gegen Arbeitsentgelt beschäftigt.

Und genau für diese Fallkonstellationen hat unser lieber Gesetzgeber klipp und klar festgehalten, dass die Mitgliedschaft erhalten bleibt, wenn jemand Elterngeld beziehst. Dieses ergibt sich aus § 192 SGB V.

§ 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
...
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,


Ergo, regulär bist Du nicht mehr gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig beschäftigt, aber die Mitgliedschaft besteht weiterhin fort.

Dabei ist der Wortlaut des Gesetzes sogar mehr als eindeutig.

Es kommt hierbei also nicht darauf an, dass der Arbeitsvertrag ausläuft, oder wat weiss ich sonst noch. Einzig und allein ist entscheidend, dass Du vor Beginn des Mutterschaftsgeldes versicherungspflichtig gewesen bist, sonst nix. Und genau die Versicherungspflicht besteht weiterhin fort.

Und das Gute daran ist, dass diese Mitgliedschaft während des Elternbezuges auch noch beitragsfrei ist (vgl. anderen Thread)


Wenn Deine KV das immer noch begreift, dann möge sie bitte Dir rechtsmittelfähig bescheiden warum es anders ist. Und bestelle der KV von mir nen netten Gruß. Ruf doch mal bei der KV an, wonach sich das alles ergibt, bzw. soll man Dir die Rechtsgrundlage benennen.

Ich verwette meinen A....sch, dass die nicht mal im Ansatz sofort wissen, wo die gesetzlichen Grundlagen zu finden sind.

Sim
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Beitragvon Sim » 18.01.2008, 08:12

Hallo Rossi,

besten Dank für die ausführliche Antwort!
Habe gerade noch einmal bei der KV angerufen, und der SB, den ich diesmal am Apparat hatte, hat genau das bestätigt, was du geschrieben hast.
Vermutlich hatte ich beim ersten Mal einfach ein eher unfähiges Exemplar seiner Gattung erwischt ...
Schöne Grüße

Sim


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