Eintritt in GVK möglich?

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Almiro
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Beitragvon Almiro » 13.11.2007, 23:31

Da es ja mehr oder weniger ein Dialog ist...

Hi rossi!:-)

Werde Dich auf jeden Fall weiter auf dem Laufenden halten! Das Ganze hat ja schon Präzedenzfall-Charakteristik.

Um die gute Dame für den eventuellen Fall abzusichern, werde ich auf jeden Fall mal beim zuständigen Sozialamt vorsprechen und den §§ 48 ff. SGB XII ansprechen. Ich hoffe ja auf den pfiffigen Sozialarbeiter...;-)

Wenn ich ich sowas im vertrauten Umfeld vorbringe, glaubt mir das immer keiner, weil alle meinen, dass in einem Sozialstaat jeder krankenversichert ist. So kann's gehen...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.11.2007, 08:52

Öhm, mir fällt da noch eine andere Möglichkeit ein.

Dem Grunde genommen, braucht die Ommi nur 1 Monat Pflichtversicherung in einer gesetzlichen KV. Nach dem Ausscheiden ist sie ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall und war dann natürlich zuletzt gesetzlich versichert.

Der Aufhänger könnte sein, dass sie noch keine 65 Jahre alt ist und somit unter Umständen ALG II berechtigt ist. Die Zahlung von ALG II löst nämlich gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V Versicherungspflicht in der KV/PV aus. Nun denn, das ALG II wird natürlich nach Bedürftigkeitsprinzipien gewährt. Aber auf der anderen Seite wird auch der Bedarf ermittelt.

Fragen hierzu:

Wie hoch ist die Nettokaltmiete?
Wie sind die kalten Betriebskosten?
Wie hoch sind die Heizkosten?

Wie hoch ist die Pension (exakt)
Höhe Mini-Job im November (Auszahlung)

Schreibe mir die Daten am besten als PN

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 19:47

Öhm, Almiro, möchte diesen Thread mal aus dem Dornröschenschlaf holen.

Die AOK hat wohl damals die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zurückgewiesen, da deine liebe Mutti zuletzt bei der KVB versichert war und die KVB als private Krankenversicherung anzusehen ist.

Die Rückweisung stützte die AOK auf ein Urteil des LSG Bayern.

Guckst Du hier: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74689&s0=&s1>>=&%20s2=&words=&sensitive

Wir haben damals schon drüber diskutiert. Es gibt hier unterschiedliche Standpunkte.

Jetzt gibt es mittlerweile ein Urteil vom SG Kassel

Guckst Du hier:

[url]http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75035&s0=§%205%20Abs.%201%20Nr.%2013%20SGB%20V&s1=&s2=&words=&sensitive=[/url]

Die Kasseler Richter hingegen sehen es wieder ganz anders. Hiernach ist sowohl die Postbeamtenkrankenkasse als auch die KVB keine private Versicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Es besteht somit eine Aufnahmepflicht der gesetzlichen KV Die Richter haben sogar das Urteil des LSG Bayern intensiv unter die Lupe genommen. Auch den Hinweis des LSG Bayern zu dem Urteil des BVerg folgten die Kasseler nicht im Ansatz. Das BVerg hatte mal in einem Nebensatz die Aussage getroffen, dass die KVB eine private KV sei. Dieser Nebensatz hat aber überhaupt keine Bedeutung.

Wenn man sich das Urteil des SG Kassel mal in Ruhe durchliest und auch so richtig durch die Birne gehen lässt, dann besteht hier für die Mutti eine Aufnahmepflicht. Das SG Kassel bezieht sich dabei auf andere Passagen im SGB V, die zeitgleich mit dem GKV-WSG geändert wurden.

Wenn es mit dem Link nicht funktioniert, dann musst Du diesen Link zweimal hintereinander probieren. Oder über die Suchfunktion das AZ
S 12 KR 391/07 eingeben. Die Entscheidung ist vom 09.01.2008

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 19:49


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Beitragvon Almiro » 23.01.2008, 21:37

Hi Rossi!

Das ist ja ein Urteil, das wie maßgeschneidert passt!

Hatte gerade heute wieder ein Gespräch mit der AOK. Da könne man nichts machen und auf das Urteil des LSG Bayern wurde auch hingewiesen. Mal schauen, ob die auch so "up to date" mit dem aktuellen Urteil des BSGs sind...

Wie ist das eigentlich mit der Rechtsgültigkeit bei solchen Urteilen? Von der obersten Instanz gefällte Urteile sind doch sofort rechtskräftig, oder?

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 22:11

Also, wenn Du mich fragst, geht das Urteil des LSG-Bayern den Bach hinunter. Vor allen Dingen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um eine einstweilige Entscheidung (so eine Art Schnellentscheidung) handelte.

Da überzeugt schon mehr das Urteil des SG Kassel, auch wenn es nur aus der 1. Instanz ist. Wenn wenn mal die Urteilsbegründungen vergleicht, dann ist das Urteil von Kassel viel aussagekräftiger; die Jungs haben mehr nachgedacht und es schön auf´s Papier gebracht. Die haben dort in alle Richtungen alles mögliche abgeklopft. Das LSG Bayern verweist nur auf einen Nebensatz des BVerg und genau jenes hat das SG Kassel auch angeführt.

Bin mir sicher, wenn Du die Begründungen von Kassel bei der AOK vorbringst, dann fangen die Jungs erst einmal an zu grübeln. Na ja, wenn sie allerdings eiskalt sind, dann wimmeln sie es - ohne das Urteil zu lesen - natürlich ab.

Ich glaube auch nicht, dass das Urteil von Kassel schon bei Deiner Geschäftsstelle der AOK vorliegt.

Es wurde erst heute gerade veröffentlicht.

Wie läuft es denn mit dem ALG II; immer noch nichts?

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 22:14

Verflixt noch mal. Irgendwie klappt es mit dem Link des SG Kassel nicht.

Hast Du das Urteil gefunden?!?

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Almiro » 23.01.2008, 22:50

Jepp...das Urteil habe ich gefunden und mir auch schon ausgedruckt. Eigentlich könnte ich mit dem Papier gleich zur AOK marschieren und mal um Stellungnahme bitten.

Dachte immer, dass Bundesgerichte die letzte Instanz sind. Oder gibt es innerhalb dieser Gerichte noch mehrere Instanzen? Bin etwas verwirrt... :-k

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 22:56

Klar, nach dem BVerg gibt es keine weitere Möglichkeit mehr, es ist die letzte Instanz. Aber man muss das Urteil im Ganzen lesen und verstehen, wenn man hieraus irgendetwas zitiert.

Kann natürlich sein, dass sich die AOK völlig sturr verhält und weiterhin auf das LSG-Bayern und den Nebensatz des BVerg verweist.

Ich persönlich wurde es jedoch nicht akzeptieren und den Weg zum Sozialgericht wählen.

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Beitragvon Almiro » 23.01.2008, 23:06

#-o ...na klar. War jetzt etwas verwirrt. Ist ja nur das SG Kassel....nicht das BSG, was ja bekannterweise auch in Kassel sitzt.

Ich werde die AOK auf jeden Fall mal um Stellungnahme bitten...


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