Wie am besten Widerspruch einlegen gegen Bescheid von GKV?

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Heiko
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Wie am besten Widerspruch einlegen gegen Bescheid von GKV?

Beitragvon Heiko » 23.01.2008, 21:39

Guten Abend,

da meine Sozialversicherungs-relevanten Randbedingungen im letzten Jahr hin und her gewechselt haben, hat sich für mich ein unklarer Status in der Krankenversicherung ab 1.1.2008 ergeben. Da mein Arbeitgeber mit meiner speziellen Situation überfordert war, habe ich quasi seine Arbeit erledigt und anhand des Sozialgesetzbuches und der Verlautbarungen der Spitzenverbände und der Merkblättchen der Kassen zur Versicherungspflicht selbst erarbeitet, ob ich nun versicherungsfrei oder -pflichtig bin. Nach meiner Ansicht bleibe ich versicherungsfrei und damit ich das amtlich bekomme, habe ich nach Schilderung meiner Lage eine GKV um eine Stellungnahme zu meiner Situation gebeten. Diese sieht mich dagegen als versicherungspflichtig an. Ich halte deren dargelegte Argumentation für äußerst zweifelhaft und in Teilen für schlichtweg falsch und sehe den Gesetzestext willkürlich gegen mich ausgelegt. Da ich mich nicht richtig eingestuft sehe, werde ich die Möglichkeit des Widerspruchs in Anspruch nehmen. Nun lautet meine Frage, wie ich diesen Weg am geschicktesten gehe:

1. Ist es ratsam, den Widerspruch direkt bei der Kasse mit Hilfe eines Anwaltes zu formulieren?

2. Reicht es aus, wenn ich den Widerspruch selbst formuliere und der Kasse vorlege und damit den Rechtsweg in Gang setze?

3. Kann und soll ich ohne Umweg das Bundesversicherungsamt (Abteilung II) einschalten und meinen Widerspruch dort vorlegen (Laut Rechtsmittelbelehrung kann ich diesen nämlich auch bei einer inländischen Behörde einbringen)?

Wer hat für mich hilfreiche Informationen und Erfahrung mit einem Widerspruch und den darauf folgenden Rechtsweg in Bezug auf Versicherungspflicht oder -freiheit?

Vielen Dank für Antworten.

Heiko grüßt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 22:01

Hast Du denn schon einen rechtsmittelfähigen Bescheid von der Krankenkasse, dass Du dort versicherungspflichtig bist?

Grundsätzlich bin ich ein Fan davon, den sog. Verwaltungsweg einzuhalten. D. h., zuächst Widerspruch bei der Krankenkasse. Na ja, ein Fachanwalt für Sozialrecht wäre natürlich auch nicht schlecht. Nur gehe man davon aus, auch wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, dass diese während des sog. Vorverfahrens nicht zahlen wird. Diese löhnen in der Regel erst ab dem sozialgerichtlichen Verfahren.

Soweit mir bekannt, ist das Bundesversicherungsamt nur eine Art der Aufsichtsbehörde für die Krankenkasse. Von daher, wüsste ich derzeit keinen Vorteil, den Widerspruch dort einzulegen.

Ich würde vielleicht darüber nachdenken, einen Widerspruch bei der KV einzulegen und eine Durchschrift an das Bundesversicherungsamt, mit der Bitte um Stellungnahme. Nach meiner Kenntnis hat das Bundesversicherungsamt auch eine Hotline, dort erhält man auch Info´s.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 23.01.2008, 22:03

Mein Widerspruch steht hier.
http://forum-krankenversicherung.de/vie ... =4641#4639

Vielleicht kannst Du was daraus saugen.

Anwalt kostet natürlich Geld.

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Re: Wie am besten Widerspruch einlegen gegen Bescheid von GK

Beitragvon DKV-Service-Center » 23.01.2008, 23:23

[Hallo Heiko.
bist du das ?

Ich bin z.Zt. angestellt und privat versichert (seit 4Jahren) - für mich gilt also die niedrigere JAEG. Nun werde ich im nächsten Jahr für einige Monate aussetzen und quasi den Status "Hausmann" haben. In dieser Zeit werde ich privat versichert bleiben. Danach möchte ich eine neue Stelle antreten.

Hier stellen sich mir die Fragen:

1.) Bleibt meine jetzige niedrigere JAEG die für mich relevante Größe?

2.) Wird die Drei-Jahres-Regel in so einem Fall angewendet und werde ich dadurch pflichtversichert (da ich ich nicht durchgänig abhängig beschäftigt war)? Oder bin ich dann bei Überschreitung der JAEG sofort versicherungsfrei?

Danke für Antworten!

Heiko
wenn ja bitte langsam treten :-)
Gruß

Heiko
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Re:Re:

Beitragvon Heiko » 24.01.2008, 00:00

Hallo.

Zunächst Danke für die flinken Antworten!

Ganz kurz dazu:

@DKV-Service-Center:

Ja, der bin ich! Aber warum "langsam treten"? Was meinst du denn damit?


Gute Nacht.

Heiko

GS
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Ablehnender Kassenbescheid

Beitragvon GS » 25.01.2008, 00:30

Hallo Heiko,

hast du den 'Korb' von einer Zweigstelle oder direkt aus den Hohen Hause erhalten?

Wenn von einer Zweigstelle, dann kannst du - vorausgesetzt, mit deinen Recherchen liegst du richtig - denen den Marsch blasen, mit kräftigem Rückenwind aus der Zentrale.

Das geht schneller als man manchmal denkt.

Gruß von
Gerhard

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Re:Re:

Beitragvon DKV-Service-Center » 25.01.2008, 20:26

Hallo Heiko.


@DKV-Service-Center:

Ja, der bin ich! Aber warum "langsam treten"? Was meinst du denn damit?

Meiner Meinung nach beginnt die 3 Jahresfrist erneut, es gibt einige Außnahmen, bestimmte Befreiungsgründe, mehrmonatiger Urlaub zählt nicht dazu.
Aber eine Möglichkeit gibt es noch,....dafür ist eine Berechnung notwendig, es kommt auf das Einkommen an, also Zahlen :-) wie lange war die Auszeit wie hoch das restliche Einkommen.

Gruß


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