freiwillig versichern nach Scheidung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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corinnalea
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freiwillig versichern nach Scheidung

Beitragvon corinnalea » 25.01.2008, 11:11

welche Krankenkasse wählen? Hat jemand einen Tipp für mich?
Bei meiner alten Krankenkasse, in der ich während der Ehe familienversichert war, kostet die freiwillige Versicherung 140 Euro im Monat.
Bei vielleicht 600 Euro Unterhalt wird das schwer.
Wer hat einen Tipp für mich?
Wo geht es günstiger?
Was wenn es überhaupt nicht geht? 140 Euro ist eine grosse Stange Geld für mich. Ich überlege schon - war im letzten Jahr keine 2x beim Arzt - ob ich hier im Falle eines Falles lieber privat bezahle und hoffe es passiert nichts.

Frank
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Beitragvon Frank » 25.01.2008, 11:31

Ich überlege schon - war im letzten Jahr keine 2x beim Arzt - ob ich hier im Falle eines Falles lieber privat bezahle und hoffe es passiert nichts.


Hallo,

nicht versichern kannst du vergessen. Zum einen ist das ein unverantwortliches Risiko und zum anderen haben wir seit dem 01.04.07 eine Versicherungspflicht. Wenn du dich nicht versicherst, und das wird irgenwann rauskommen, zahlst du die Beiträge rückwirkend auf einen Schlag. Das ist Gesetz.

Hier findest du eine Übersicht der günstigen Kassen für dein Bundesland:
http://www.krankenkassensuche.de/gesetzlich.php

Gast100

Beitragvon Gast100 » 25.01.2008, 14:12

Kannst auch den Wohnsitz in D abmelden. Wenn Du zum Arzt willst, meldest Du Dich einfach wieder an und danach wieder ab. Ganz legal.

Frank
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Beitragvon Frank » 25.01.2008, 14:21

Kannst auch den Wohnsitz in D abmelden. Wenn Du zum Arzt willst, meldest Du Dich einfach wieder an und danach wieder ab. Ganz legal.


Tut mir wirklich leid. Aber deine Ratschläge werden immer schwachsinniger. Was ist wenn sie das wirklich tun würde und eine schwere Krankheit oder Verletzung erleidet?

Gast100

Beitragvon Gast100 » 25.01.2008, 14:30

Dann kannst Du Dich immer noch eine Woche rückwirkend anmelden.

Aber ist ja schwachsinnig!

Frank
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Beitragvon Frank » 25.01.2008, 15:06

Ich stell mir gerade vor, wie das wäre. Man liegt mehr tot als lebendig im
Rettungswagen und der Sani sagt zum Notarzt "Ich glaube der Patient will
noch was sagen." Und nach dem man ihm dann die Sauerstoffmaske
abgenommen hat, hört man ihn leise fragen: "Könnt ihr beim
Einwohnermeldeamt kurz halten?"

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 25.01.2008, 16:10

Die kruden Vorschläge von Gast100 werden immer schlimmer.

An die Threadstarterin:
Nimm einfach die GKV mit dem niedrigsten Beitragssatz. Wobei weit unter 140€ wirst Du leider nicht kommen. Vielleicht ist ja das Sozialamt bereit sich an den Kosten zu beteiligen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.01.2008, 19:43

Ich würde mich aber sehr schnell um eine KV bemühen.

Ansonsten bist Du nämlich automatisch - kraft Gesetzes - wieder bei der alten Krankenkasse pflichtversichert im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Dann musst Du nämlich erst wieder kündigen.

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Beitragvon schnuppe » 26.01.2008, 20:40

hallo,
also ,wenn du von 600€ unterhalt ausgehst und das knapp findest denke ich mal du hast sonst kein einkommen.
somit bist du ,wenn du irgendwo miete zahlst und vieleicht noch ein kind hast , sozialfall. das heißt du kannst zuschuss beim amt beantragen. versichern musst du dich so und so, wie ich gerade selbst erfahren musste...
alles in allem wird es trotzdem knapp bleiben ...
ralph

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.01.2008, 00:50

Oaky, wenn Du nur 600,00 Euro Unterhalt für Dich und 1 Kind bekommst, dann würde ich sofort am Montag zur nächste ARGE gehen und ALG II beantragen. Durch die Zahlung von ALG II bist Du dann auch wieder pflichtversichert.

Sorry, anders geht es halt eben nicht. Das ist unser System; ich habe es nicht erfunden.


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