Versicherungspflicht nach Beamtenzeit?

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Dumont27
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Versicherungspflicht nach Beamtenzeit?

Beitragvon Dumont27 » 28.01.2008, 22:00

Ich war in den letzten 7 Jahren bei der PKV - 1 Jahr als Angestellter (nach Überschreiten der Bemessungsgrenze) danach 6 Jahre als "Beamter auf Zeit" (beihilfebereichtigt). Für die nächsten ca. 10 Monate werde ich wieder als Angestellter beschäftigt sein, danach vsl. wieder als Beamter. Ich war davon ausgegangen, weiter in der PKV zu bleiben, wurde jetzt aber als versicherungspflichtig eingestuft. Aktuell liege ich über der Grenze für Versicherungsfreiheit - die GKV argumentiert aber, dass ich dies auch in den letzten drei Jahren hätte sein müssen (sogar zwingend als Angestellter!); das war ich zumindest 2006 und werde es 2007 sein (weil wohl noch die alte Bemessungsgrenze geltenwürde), 2005 war ich ca. 100 (hundert!) EUR darunter. Gibt es keine Möglichkeit in der PKV zu verbleiben?
GKV ist schlicht Unsinn, da ich noch 2008 wieder Beamter sein werde.
Für Hinweise wäre ich dankbar (auch zu Beratungsmöglichkeiten)!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.01.2008, 22:40

Sorry, der Wortlaut des Gesetzes gibt eine eindeutige Lösung her; auch wenn sie Dir nicht schmeckt.

Dann lass uns doch mal in SGB V sehen und nach der entsprechenden Grundlage suchen!!!


Wenn Du als Angestellter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt bist, dann löst dieses zunächst eine Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V aus. Daran ist nicht´s zu rütteln. Nun denn, dann gibt es noch Tatbestände in denen man "als gegen Arbeitsentgelt versicherungsfrei" ist. Diese Tatbestände sind näher in § 6 SGB V beschrieben.

§ 6 SBV Versicherungsfreiheit

1) Versicherungsfrei sind

1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und
in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,


Okay, nach dieser Vorschrift unterliegst Du eindeutig der Versicherugnspflicht - da der sog. 3 Jahreszeitraum - nicht überschritten ist.

Na klar als Beamter bist Du auch versicherungsfrei. Dieses ergbit sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,

Aber, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es sind unterschiedliche Tatbestände, in denen Versicherungsfeiheit besteht.

Also, muss man jeden Tatbestand auch einzeln betrachten und behandeln.

Daher ist - meines Erachtens - die Entscheidung der Krankenkasse völlig richtig!!!

Dumont27
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Beitragvon Dumont27 » 28.01.2008, 23:13

Zwei Nachfragen habe ich dazu:
1. Nach meiner Lesart würde § 6 (9) auf mich zutreffen: ich habe vor Februar 2007 bei der GKV gekündigt um in eine PKV einzutreten.
2. Gesetzt den Fall, ich wäre versicherungspflichtig: ab wann bin ich denn versicherungsfrei? Die (niedrigere) Gerenze nach §6 (7) überschreite ich 2006 und 2007 und lag 2005 nur um 100 Euro darunter. Bin ich dann zum 1.1. 2009 versicherungsfrei (da bin ich eigentlich eh schon wieder verbeamtet ) oder kann man auf Kulanz zum 1.1.2008 frei werden? Oder geht's gar erst zum 1.1.2011??

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für die schnelle Antwort (auch wenn sie nicht arg erfreulich ist).

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.01.2008, 23:22

Na ja - Domont 27 - wie beginnt denn § 6 Abs. 9 SGB V?!

Arbeiter und Angestellte, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen und die am 2. Februar 2007wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren

Bist Du denn am 02. Februar 2007 aufgrund der Eigenschaft als
Arbeiter oder Angestellter von der Versicherungspflicht befreit gewesen?!?

Nööh, Du bist Beamter gewesen, also passt diese Rechtsnorm nicht, oder?!?

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Beitragvon Dumont27 » 28.01.2008, 23:26

Alles zum Heulen ...

Und wie ist's dann mit der Frist für die erneute Freiheit? Beginnen die 3 Jahre ab jetzt zu laufen oder gelten schon die abgeleisteten Kalenderjahre?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2008, 00:12

Sorry - Domont27 - Du kannst doch selber lesen!!

Wann beginnt wohl diese Frist?

Arbeiter und Angestellte .... in drei aufeiander folgenden ...

Ab wann bist Du Arbeiter und Angestellter; versuche mal die Frage selber zu beantworten?!?

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Beitragvon Dumont27 » 29.01.2008, 09:23

Tja, nachlesen habe ich gemacht und hat sich gelohnt:
siehe Rundschreiben der AOK vom 8.3.2007 (einzusehen über aok-bv.de, dann "Service Firmenkunden" -> "Rundschreiben" -> "Rundschreiben 2007"),
auf Seite 14 Beispiel 7 betrifft klar den Fall einer vorherigen Beamtenschaft - Überschreitung der Entgeltgrenze gilt auch in diesem Fall.

Trotzdem danke für die Hinweise.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2008, 18:40

Okay, habe mir mal das Rundschreiben reingepfiffen.

Wenn Du mich fragst, ist diese Rechtsauslegung mehr als grosszügig. Also für Dich völlig in Ordnung.

Aber sorry, der Wortlaut und die Sytematik von § 6 SGB V gibt das - meines Erachtens - nicht her.

Obwohl, Du bist jahrelang im Lager der privaten KV gewesen und sollst dort vermutlich auch bleiben.

Da diese sog. 3 Jahresgrenze erst seit dem 01.04.2007 gilt, bin ich auf die weitere Entwicklung und Rechtsauslegung der Spitzenverbände der Krankenkassen gespannt.

Hoffentlich teilt Deine zuständige Krankenkasse auch diese Aussage in dem Rundschreiben. Da habe ich auch schon etwas ganz anderes erlebt. Aber immerhin haben diese Rundschreiben einen Weisungscharakter.

Viel Glück

Es grüsst der Rossi


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