Hm, eins ist klar, ab dem 01.04.2007 besteht eine
Pflicht sich zu versichern. D. h., wenn Du dich ab dem 01.02.2008 nicht um eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall bemühst, bist Du automatisch wieder bei der alten KV pflichtversichert. Der Beitrag ist gleich, ob Du pflichtversichert oder freiwillig versichert bist.
Du könntest überlegen, eine private Versicherung abzuschliessen. Ist aber auch ne Frage, was günstiger ist.
Ansonsten, so ohne weiteres kann die ARGE im Rahmen des ALG II auch keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen. Es müssen hier schon gewisse Kreterien erfüllt sein, um das Einkommen des Freundes anzurechnen.
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt vor, wenn
ein wechselseitiger Wille vorhanden ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen
Tja, dat hört sich vermutlich jetzt ganz klasse an, richtig.
Aber wenn ihr beispielsweise
1. länger als ein Jahr zusammenlebt,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt oder
4. befugt seit über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,
dann wird eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt.
Sooh, jetzt musst Du mal selber sehen, wie es tatsächlich ab dem 01.02.2008 ist.
