Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 11:56

...dürfte sich somit noch in etwa verdoppeln und führt bei Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer zu einer Einsparung des monatlichen Beitrages im sehr flachen einstelligen €-Bereich.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 27.01.2023, 12:03

Vielen Dank! und wie ist, um die Kernfrage meines Threads zu anschließen, die Leistung beider Tarife dann zu beurteilen?
Ich glaube das wäre mir mit das wichtigste.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 12:18

Die deutlich beitragsgünstigere Variante der Versicherungskammer Bayern mit Selbstbeteiligung ist dabei ausdiskutiert und kein Thema?

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 27.01.2023, 15:25

Ja, die mit dem Selbstbehalt von bis zu 300 Euro (bei 50%) für ambulante Behandlungen (Arzt und Zahnarzt) wurde auch bereits besprochen bzw. ist zwar tatsächlich nett weil man darüber zum einen eine Ersparnis von rund 500 Euro an Monatsbeiträgen erreichen kann, abzüglich der vollen Ausschöpfung des Selbstbehalts wären es dann effektiv so grob 200 Euro. Wenn dann noch die BRE bei Leistungsfreiheit dazu kommt, hat man theoretisch Roundabout dann plus/minus 500 € im Jahr als "Gewinn" drin.

Jedoch werde ich auch nicht mehr jünger und nach 5 Versichertenjahren oder bestimmter Ereignisse (die durch wären) besteht natürlich keine Gelegenheit mehr wieder in den Tarif "ohne SB" zurück zu kehren. Auch wenn zugegebenermaßen bei 500 Euro Ersparnis und einer variablen Selbstbeteiligung von 300 Euro es tatsächlich echt nett ist. Aber irgendwann, ab einem bestimmten Alter, könnte ich mir vorstellen, dass man auch aufgrund etwaiger altersbedingter Beschwerden oder unvorhersehbaren Ereignisse auch "keine Lust" sich mit Selbstbehalt und BRE herumzuschlagen.

Daher geht es mir ja auch um Leistung gerade und nicht um den Beitrag an sich.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 16:25

Na gut. Bzgl. Leistung befinden sich beide Tarife im gleichen (höchsten) Leistungsspektrum. Das Angebot der R+V ist dabei leicht leistungsstärker einzuschätzen. Bei der Qualität beider Versicherungsunternehmen nach Bilanzkennzahlen ist die R+V ebenfalls stärker einzuschätzen. Hinsichtlich zukünftiger Beitragserhöhungen würde ich keiner der beiden Gesellschaften einen Vorteil zugestehen wollen.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 27.01.2023, 18:37

Gibt es irgendeine plausible Erklärung dafür, dass beide Versicherungen das relativ erhöhte Risiko offenbar unterschiedlich kalkulieren, je nachdem ob der GT nur zu 30% oder zu weiteren 20% des Rechnungsbetrags leistet?

Das kommt mir merkwürdig und nicht erklärbar vor.

Ausgehend von dem GT30 ist der Risikozuschlag in beiden Versicherungen fast exakt gleich hoch (10%).Der größte Unterschied scheinen die 2,52% Aufschlag auf den Ergänzungstarif zu sein. Um das vergleichen zu können, müsste man wissen, ob es Leistungsunterschiede zwischen beiden ET gibt, bei denen das erhöhte Risiko eine Rolle spielen könnte. Auch dann scheint der Unterschied aber sehr gering zu sein.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 18:52

Der 30%-Tarif wird bei allen Gesellschaften mit der aktuellen Lebenserwartung kalkuliert. Der 20%-Tarif wird mit Endalter 67 kalkuliert (enthält also geringere kalkulierte Alterungsrückstellungen), da in der Regel nach allen Beihilfe-Regelungen mit Eintritt ins Pensionsalter der Beihilfeanspruch auf 70% steigt und demzufolge der 20%-Tarif "endet"...

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 27.01.2023, 20:27

Danke für die Rückmeldung und die Erläuterungen zur Kalkulation. Macht sogar Sinn ja, dazu vermutlich, dass jeder xte mehr als ein Kind hat und somit schon plusminus 18-10 Jahre 20% nochmals wegfallen.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 20:38

und da grätsche ich mutig dazwischen! Es macht einzig unter dem Aspekt Sinn, temporär Geld in Form von Beiträgen zu sparen. Es gibt durchaus Versicherer (die gute alte Universa fällt mir spontan ein), die alternativ noch 50% -Tarife anbieten...und damit eine höhere Alterungsrückstellung produzieren als die gesplitteten Tarife - für den Kunden im Pensionsalter sinnvoll, ZUMAL in der Vergangenheit die Krankenversicherer die besseren Kapitalanleger waren als die Lebensversicherer aus dem gleichen Konzern. Manche toppen diesen (Unsinn) meiner Meinung noch dadurch, dass sie erst durch den Split die Ansparung der Alterungsrückstellung "reduzieren" und danach einen "Beitragsentlastungstarif für das Alter" abschliessen, um einen geringeren Beitrag im Pensionsalter zu erzielen. Das kommt davon, wenn man Mathematik abwählt oder ein niedersächsisches Ankreuz-Abitur hat...Zum Glück bin ich kein Entscheider....

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon GS » 28.01.2023, 22:06

eastman schreibt
und da grätsche ich mutig dazwischen!
und legt damit keinesfalls eine Blutgrätsche hin - ganz klar den Ball gespielt! Daran erkennt man den Profi.

Wenn ich dazu mal einen amateurhaften Schuss ins Blaue geben darf: Der TO lässt die Kirche im Dorf - bleibt also da wo er schon sicher ist - entscheidet sich für die durchgehende 50%-Version, aber dann für die SB-Variante, die ihn, wie er selbst schreibt, maximal 300 € kostet, aber über 500 € Jahresbeitrag spart.

Ok, wenn das zweite Kind schon so gut wie gebacken ist, kommt es jetzt nicht mehr so sehr darauf an, ob 50 oder 30+20.

Weiteres dazu erspare ich Euch, denn Ihr habt ja alles schon zusammengetragen. :wink:

Gruß
von GS

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 10:12

Der Punkt ist aber auch, dass der Tarif bei 1 mit SB tatsächlich etwa soviel kostet wie der Tarif ohne SB bei 2 (weil da die beitrage noch geringer sind (also derzeit) und RZ auch geringer ausfällt. Ja gut derzeit ist die Differenz ca 13 Euro zugunsten 2. Da relativiert sich (derzeit) die monatliche Ersparnis bei 1, auch wenn man SB noch reinrechnen müsste.

Der Beitrag ist aber natürlich nicht das Hauptkriterium, keiner weiß wie die sich entwickeln nur der geringere RZ ist gefühlt auch ansprechender natürlich.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 29.01.2023, 11:05

Hallo am Sonntag, diese Antwort spielt meinen Meinungen exakt in die Karten: Ich bekomme seit (vielen vielen vielen) Jahren höchst unterschiedliche Ergebnisse auf gleichlautende Risiko-Voranfragen. Und natürlich ist die Entwicklung eines Risikozuschlages (wenn er denn auf einer eher "chronischen" Diagnose beruht) bekannt - er steigt fleißig und unbarmherzig mit dem zugrundeliegenden Tarif. Deshalb bin ich bei Konstellationen ähnlich eines Autoverkäufers (Ent oder weder) bei lediglich zwei Optionen in einer direkten Empfehlung zurückhaltend, schlichtweg, weil mir die Vergleichsbreite fehlt. Auf die Entfernung sieht es hier wie ein geplanter Wechsel vom Sparkassenversicherer zum Versicherer der Volks-und Raiffeisenbanken aus. Reflektiere ich auf das angepeilte Leistungsniveau, sind in den Beihilfetarifen auch Signal, DBV, Concordia, Allianz, Nürnberger, Debeka, Hanse-Merkur, Alte Oldenburger, LKH, Barmenia, Deutscher Ring, Universa, Arag, Münchener Verein und Hallesche im vergleichbaren Niveau unterwegs- WEIL es in Anbetracht einer max. 50%igen Erstattung, dem recht hohen Leistungsniveau der Beihilfe, dem Wettbewerb und den vermuteten Besoldungsklassen eben leicht scheint, Top-Schutz zu erschwinglichen Beiträgen anzubieten. Auf ersten Blick eine Luxus-Diskussion, eigentlich auf auf den Zweiten: in meinem Bestand gibt es eine 50-Jahres-Konstellation im direkten Vergleich zweier Pensionäre bei 30% Restkostenversicherung. Monatlicher Beitragsunterschied um die 100 €. Demzufolge egal, wen man wählt....

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 29.01.2023, 12:44

Mal eine provokante Frage angesichts der zweistelligen Mini-Beträge, über die Du Dir gerade den Kopf zerbrichst:

Was machst Du, wenn Du gewechselt hast und Versicherung 2 sechs (oder zwölf) Monate später die Beiträge um 30% anhebt? Wechselst Du dann wieder zurück?

Beim Aktienhandel gibt es ja den Spruch "hin und her macht Taschen leer". Beim Versichererwechsel dürfte es ähnlich sein, v.a. wenn angesparte Rückstellungen teils verloren gehen, ein neues Eintrittsalter zugrundegelegt wird, neue Gesundheitsfragen zu beantworten sind und auch noch Abschlusskosten von irgendjemand bezahlt werden müssen. Kann man alles machen, aber ob man dabei etwas sparen kann, ist mir weniger klar.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 12:55

Das versteht sich von selbst daher ist, auch wenn ich mich wiederhole, der Beitrag nicht ausschlaggebend. Es war eine Antwort auf die Möglichkeit der Variante mit SB bei 1 die derzeit eben keinen unterschied hinsichtlich der „ersparnis“ mit SB zu sein scheint.

Eher überlege ich mir tatsächlich Dinge etwa wie, was ist wenn ich nach Unfall, Ereignis oder Alter mehr Anwendungen an Heilmitteln brauche, was die Beihilfe nicht zahlt. Was ist wenn die Arzneimittel zwar verschreibungspflichtig aber nicht beihilfefähig sind? Was ist wenn ich Hilfsmittel brauche. Sind 1.800 pro Kur / 3 Jahre genug? Das die Fragen die mich eher bewegen als der Beitrag. Daher wollte ich ja auch eher was zur Leistung wissen.

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Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 29.01.2023, 13:06

OK, wenn das Thema nur ist, dass Du mit dem Leistungsspektrum Deiner aktuellen Versicherung unzufrieden bist, dann würde ich die Angelegenheit ganz anders angehen:

Statt eine x-beliebige andere Versicherung abzuschließen, die Dir Dein Bankberater (oder wer auch immer) ans Herz liegt, würde ich breit anonyme Risikovoranfragen an alle Versicherer stellen lassen, die die Leistungen anbieten, die Deine aktuelle Versicherung nicht enthält und zusätzlich alle weiteren Leistungen, die Dir wichtig sind.

Dann würde ich die Versicherung auswählen, die am besten passt. Evtl. gibt es sogar eine, die gar keine Risikozuschläge berechnet (bei nur 10% durchaus denkbar). Aber DAS wäre ja dann kein Kriterium, sondern bloß zufällig.


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