Ich habe bei Stiftung Warentest (link unten) gelesen, dass beim Basistarif die PKV keinen ablehnen kann.
Zitat:
Private Versicherung kann Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Nur im Basistarif besteht ein Annahmezwang.
Link:
https://www.test.de/Private-Krankenvers ... nahmezwang.
Das kann doch nicht stimmen oder?
mfg
besteht Annahmezwang bei Basistarif
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Re: besteht Annahmezwang bei Basistarif
Doch, das ist so. Andernfalls ließe sich die Versicherungspflicht nicht umsetzen.
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Re: besteht Annahmezwang bei Basistarif
Danke, dass wusste ich nicht.
Für meine zweite Frage sollte ich wohl ein neues Thema aufmachen.
Für meine zweite Frage sollte ich wohl ein neues Thema aufmachen.
Re: besteht Annahmezwang bei Basistarif
Ja allerdings muss/sollte man für die Aufnahmepflicht in den Basistarif die grundsätzlichen Voraussetzungen für die PKV erfüllen ansonsten greift Aufnahmepflicht in der GKV.
Davon ab, ja wie Roland schrieb. Siehe auch hierzu:
https://www.privat-patienten.de/beitrae ... n-sollten/
Grundsätzlich ganz grob, muss man als Basistarif versicherter neben dem Leistungsniveau analog zur GKV (was nicht schlecht ist) allerdings dran gewöhnen, dass vermutlich für ambulante Geschichten im Durchschnitt eine Eigenbeteiligung in Höhe des 1,1 Satzes anfällt, wenn die Praxis die Leistungserbringung nach den Basistarif-Sätzen ablehnt und daher den 2,3 fachen Satz berechnet, der Basistarif jedoch nur den 1,2 fachen Satz erstattet.
Davon ab, ja wie Roland schrieb. Siehe auch hierzu:
https://www.privat-patienten.de/beitrae ... n-sollten/
Grundsätzlich ganz grob, muss man als Basistarif versicherter neben dem Leistungsniveau analog zur GKV (was nicht schlecht ist) allerdings dran gewöhnen, dass vermutlich für ambulante Geschichten im Durchschnitt eine Eigenbeteiligung in Höhe des 1,1 Satzes anfällt, wenn die Praxis die Leistungserbringung nach den Basistarif-Sätzen ablehnt und daher den 2,3 fachen Satz berechnet, der Basistarif jedoch nur den 1,2 fachen Satz erstattet.
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