
Student-privat über vater versichert- verdienst???
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Tatsache: "... auch für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die nur wegen der Höhe ihrer Einkünfte und Bezüge nicht im Familienzuschlag berücksichtigt werden." (§ 2 Abs. 2 S. 1 BVO NRW)
Dann ist ja zumindest, was die Beihilfe angeht, bis zum Erreichen der Altersgrenze oder der Beendigung der Ausbildung alles in Ordnung (danach greift ggf. das weiter oben erwähnte Recht, die private Krankenversicherung aufzustocken). Wie gesagt, großzügiges Bundesland.
Dann ist ja zumindest, was die Beihilfe angeht, bis zum Erreichen der Altersgrenze oder der Beendigung der Ausbildung alles in Ordnung (danach greift ggf. das weiter oben erwähnte Recht, die private Krankenversicherung aufzustocken). Wie gesagt, großzügiges Bundesland.

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