Hallo,
für Wechsel von PKV in die GKV gibt es ja (logischerweise) einige Bedingungen, und sie sind mir sicher noch nicht umfassend bekannt.
Wie sähe es im folgenden hypothetischen Szenario aus:
Eine Person ist selbständig tätig und wechselt von der freiwilligen GKV in die PKV.
Irgendwann wird diese Person Arbeitnehmer und wechselt dadurch von der PKV in die Pflicht-GKV.
Aus irgendwelchen Gründen endet irgendwann das Angestelltendasein der Person und sie wird wieder rein selbständig tätig.
Kann sie sich dann wieder freiwillig gesetzlich versichern lassen?
Wenn ja, gibt es dafür Bedingungen? Z.B., dass die Person GKV-Beiträge für die Zeit, wo sie in der PKV versichert war, nachbezahlen muss?
Gruß
Gundula
Wechsel PKV / Pflicht-GKV / freiwillige GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel PKV / Pflicht-GKV / freiwillige GKV
Hallo Gundula,
Wenn sie im Hinblick auf die KV nach dem Ende der Versicherungspflicht gar nichts unternehmen würde, wäre sie über die so genannte "Obligatorische Anschlussversicherung" weiterhin ohne Unterbrechung in der GKV versichert, allerdings ohne Krankengeldanspruch und ggf. zum Höchstbeitrag eingestuft.
Also besser etwas unternehmen.
Gruß
von GS
Ja, problemlosKann sie sich dann wieder freiwillig gesetzlich versichern lassen?
Nein, diese nicht und auch keine andere.Wenn ja, gibt es dafür Bedingungen? Z.B., dass die Person GKV-Beiträge für die Zeit, wo sie in der PKV versichert war, nachbezahlen muss?
Wenn sie im Hinblick auf die KV nach dem Ende der Versicherungspflicht gar nichts unternehmen würde, wäre sie über die so genannte "Obligatorische Anschlussversicherung" weiterhin ohne Unterbrechung in der GKV versichert, allerdings ohne Krankengeldanspruch und ggf. zum Höchstbeitrag eingestuft.
Also besser etwas unternehmen.

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 23.08.2024, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wechsel PKV / Pflicht-GKV / freiwillige GKV
Hallo,
ja, kann sie - wer bereits Mitglied einer GKV Kasse ist, der kann es auch bleiben, wenn keine Krankenversicherungspflicht vorliegt.
Nein, Krankenversicherungsbeiträge für Zeiten der PKV-Versicherung sind natürlich nicht nachzuzahlen.
Ach ja, nur als Anmerkung - der Weg - PKV (Selbständig) nach GKV (Arbeitnehmer und Krankenversicherungspflichtig) muss natürlich "wasserdicht" sein, also keine hauptberufliche Selbständigkeit neben der Arbeitnehmertätigkeit und die Arbeitnehmertätigkeit muss natürlich real sein und sollte auch schon nicht nur ein paar Wochen dauern, bis es dann zur freiwilligen Versicherung kommt. Es soll Krankenkassen geben, die so etwas ganz genau betrachten.
Gruss
Czauderna
ja, kann sie - wer bereits Mitglied einer GKV Kasse ist, der kann es auch bleiben, wenn keine Krankenversicherungspflicht vorliegt.
Nein, Krankenversicherungsbeiträge für Zeiten der PKV-Versicherung sind natürlich nicht nachzuzahlen.
Ach ja, nur als Anmerkung - der Weg - PKV (Selbständig) nach GKV (Arbeitnehmer und Krankenversicherungspflichtig) muss natürlich "wasserdicht" sein, also keine hauptberufliche Selbständigkeit neben der Arbeitnehmertätigkeit und die Arbeitnehmertätigkeit muss natürlich real sein und sollte auch schon nicht nur ein paar Wochen dauern, bis es dann zur freiwilligen Versicherung kommt. Es soll Krankenkassen geben, die so etwas ganz genau betrachten.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel PKV / Pflicht-GKV / freiwillige GKV
Was nicht erwähnt wurde, aber ggf. sehr wichtig sein kann: der Wechsel in die GKV als Angestellter per Versicherungspflicht klappt nur, wenn die Person jünger als 55 ist.
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