Eine bislang selbstständige Person kann sehr wahrscheinlich mit Ende der Selbstständigkeit in die gesetzliche Familienversicherung.
Grund: die Rente ist so niedrig, dass die Voraussetzungen der Familienversicherung (FAMI) wohl erfüllt werden.
Die bisherige Prämie in der Voll-PKV = 700 EUR/Monat
Null EUR in GKV zu 700 EUR in PKV. Da ist es der bisherigen privat versicherten Person sicher nicht zu verübeln, die 700 EUR zu sparen.
Die Person möchte aber eigentlich weiter die Vorteile der PKV genießen.
Frage:
kann die Voll-PKV in eine Zusatz-PKV umgewandelt werden, so dass keine neue Gesundheitsüberprüfung (die letzten 30 Jahren sind das eine oder andere Zipperlein dazu gekommen) nötig ist oder gilt die Zusatz-PKV als neuen Vertrag mit der Konsequenz, dass bestehende Erkrankungen zu einer höheren Prämie führen oder sogar ausgeschlossen werden ?
Ende Voll-PKV wegen FAMI in GKV, Zusatz-Versicherung ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ende Voll-PKV wegen FAMI in GKV, Zusatz-Versicherung ?
Das kommt auf den Versicherer an. Manche haben in ihren Bedingungen geregelt, dass man einen Anspruch auf solche Zusatztarife hat, ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten. Bei anderen Versicherern ist dies nicht geregelt, da wird also im Einzelfall entschieden. Je größer die "Zipperlein", desto eher wird der Versicherer ablehnen.
Re: Ende Voll-PKV wegen FAMI in GKV, Zusatz-Versicherung ?
Hallo zusammen,
der Vollversicherte VN, für den Familienversicherung in der GKV eintritt, kann - wenn es auf Geld nicht ankommen sollte - grundsätzlich seine VV auch neben der FamVers weiterlaufen lassen; er ist nicht verpflichtet und der Versicherer VR nicht berechtigt, den Vertrag zu beenden. VP muss allerdings VR zum Eintritt der FamVers informieren.
Bei knapperer Kasse (des VN) und daher dem Wunsch, Beiträge zu sparen, könnte zunächst geprüft werden, ob es ein Tarifwechsel innerhalb des VV-Tarifprogrammes tun würde; dies wäre dann im Rahmen des § 204 VVG ebenfalls rechtlich geklärt und könnte ohne Gesundheitsprüfung ablaufen, wenn VP auf partielle Mehrleistungen des/der neuen Tarife(s) ggü. dem/den bisherigen Tarif(en)) verzichtet.
Diffiziler wirds, wie schon von @RolandPKV angesprochen, wenn es zum Wechsel von Voll- in Zusatztarife kommen soll bzw. müsste. Wie es dann weitergeht, hängt auch von der Struktur der Vollversicherung ab. Nur mal ein Beispiel, wie es werden könnte, wenn die VV nach dem klassischen Bausteinsystem
- Ambulanttarif (Arzt, Heilpraktiker, Psycho, Physio, Hilfsmitte usw.)
- Stationärtarif (inkl. Wahlarzt, 2- oder 1-Bettzimmerzuschlag)
- Zahntarif (Zahnbehandlung, Zahnersatz, ggf. Kieferorthop.)
besteht.
1) Der Ambulanttarif könnte fortgesetzt werden, ggf. mit einem höheren Selbstbehalt.
2) Der Stationärtarif wird auf Antrag in einen adäquaten Zusatztarif überführt.
3) zum Zahntarif siehe 2).
Zu 1):
Manche VR haben noch einen "richtigen" ambulanten Zusatztarif im Bauchladen, der i.d.R. in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip in der GKV korrspondiert. Das könnte dann eine Alternative mit geringeren beiträgen, aber auch Leistungsnachteilen (Stichwort "reine Privatärzte") sein.
Zu 2):
Auch wenn der Wechsel vom VR grundsätzlich nur mit Gesundheitsprüfung angeboten wird (Stichwort "keine gleichartigen Tarife", § 204 VVG kommt nicht zum Zuge) müsste sich ein Weg im Rahmen von Verhandlungen finden lassen (hier noch keine Vertiefung des Themas).
Zu 3):
siehe "Zu 2)". Das sollte vergleichsweise unkompliziert machbar sein.
Komplizierter kanns werden, wenn die VV aus einem einzigen "All-In" Tarif besteht und der VR sich (bedingungsgemäß zu Recht) auf "Risikoprüfung wegen nicht gleichartiger Tarife" beruft. Auch da gibts in der Praxis sicher einen gangbaren Weg, und wenn man notfalls über den Tellerrand der Kranken- und Pflegeversicherung hinaus blicken muss.
Grüße
von GS
der Vollversicherte VN, für den Familienversicherung in der GKV eintritt, kann - wenn es auf Geld nicht ankommen sollte - grundsätzlich seine VV auch neben der FamVers weiterlaufen lassen; er ist nicht verpflichtet und der Versicherer VR nicht berechtigt, den Vertrag zu beenden. VP muss allerdings VR zum Eintritt der FamVers informieren.
Bei knapperer Kasse (des VN) und daher dem Wunsch, Beiträge zu sparen, könnte zunächst geprüft werden, ob es ein Tarifwechsel innerhalb des VV-Tarifprogrammes tun würde; dies wäre dann im Rahmen des § 204 VVG ebenfalls rechtlich geklärt und könnte ohne Gesundheitsprüfung ablaufen, wenn VP auf partielle Mehrleistungen des/der neuen Tarife(s) ggü. dem/den bisherigen Tarif(en)) verzichtet.
Diffiziler wirds, wie schon von @RolandPKV angesprochen, wenn es zum Wechsel von Voll- in Zusatztarife kommen soll bzw. müsste. Wie es dann weitergeht, hängt auch von der Struktur der Vollversicherung ab. Nur mal ein Beispiel, wie es werden könnte, wenn die VV nach dem klassischen Bausteinsystem
- Ambulanttarif (Arzt, Heilpraktiker, Psycho, Physio, Hilfsmitte usw.)
- Stationärtarif (inkl. Wahlarzt, 2- oder 1-Bettzimmerzuschlag)
- Zahntarif (Zahnbehandlung, Zahnersatz, ggf. Kieferorthop.)
besteht.
1) Der Ambulanttarif könnte fortgesetzt werden, ggf. mit einem höheren Selbstbehalt.
2) Der Stationärtarif wird auf Antrag in einen adäquaten Zusatztarif überführt.
3) zum Zahntarif siehe 2).
Zu 1):
Manche VR haben noch einen "richtigen" ambulanten Zusatztarif im Bauchladen, der i.d.R. in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip in der GKV korrspondiert. Das könnte dann eine Alternative mit geringeren beiträgen, aber auch Leistungsnachteilen (Stichwort "reine Privatärzte") sein.
Zu 2):
Auch wenn der Wechsel vom VR grundsätzlich nur mit Gesundheitsprüfung angeboten wird (Stichwort "keine gleichartigen Tarife", § 204 VVG kommt nicht zum Zuge) müsste sich ein Weg im Rahmen von Verhandlungen finden lassen (hier noch keine Vertiefung des Themas).
Zu 3):
siehe "Zu 2)". Das sollte vergleichsweise unkompliziert machbar sein.
Komplizierter kanns werden, wenn die VV aus einem einzigen "All-In" Tarif besteht und der VR sich (bedingungsgemäß zu Recht) auf "Risikoprüfung wegen nicht gleichartiger Tarife" beruft. Auch da gibts in der Praxis sicher einen gangbaren Weg, und wenn man notfalls über den Tellerrand der Kranken- und Pflegeversicherung hinaus blicken muss.
Grüße
von GS
Re: Ende Voll-PKV wegen FAMI in GKV, Zusatz-Versicherung ?
Sind die 700€ pro Monat wirklich nur die KV oder ist da auch die PV mit drin? Wenn nicht, würde die Ersparnis nicht 700€ betragen. Zudem kann die versicherte Person von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur KV beantragen, was die Summe weiter drücken würde.
Die Vorteile der PKV wird es halt leider nicht zum Nulltarif geben. Man kann versuchen wie oben beschrieben die Bausteine zur Familienversicherung dazuzubuchen, doch da wird man auch schnell im 3-stelligen Bereich landen.
Man könnte schauen, dass man den Zuschuss der Rentenversicherung bekommt und in einen günstigeren Tarif in der PKV wechseln.
Die Vorteile der PKV wird es halt leider nicht zum Nulltarif geben. Man kann versuchen wie oben beschrieben die Bausteine zur Familienversicherung dazuzubuchen, doch da wird man auch schnell im 3-stelligen Bereich landen.
Man könnte schauen, dass man den Zuschuss der Rentenversicherung bekommt und in einen günstigeren Tarif in der PKV wechseln.
Re: Ende Voll-PKV wegen FAMI in GKV, Zusatz-Versicherung ?
danke euch für die Antworten 

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