Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Falk
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Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Falk » 08.01.2025, 10:12

Hallo Profis,

ich habe Ende 2024 nach über 20 Jahren meine Selbstständigkeit aufgegeben, alles verkauft und die Gewerbe abgemeldet.

Zur Zeit bilde ich mich privat weiter und gehe keiner Beschäftigung nach, ich werde in diesem Jahr 47.

Da mich die PKV inzwischen monatlich fast 750€ kostet möchte ich in die GKV wechseln.

Soweit ich richtig informiert bin brauche ich dazu ein Angestelltenverhältnis mit einem Lohn von mindestens 538,01€ pro Monat?
Dann gehe ich zu irgendeiner GKV und beantrage dort meine Mitgliedschaft bzw. den Wechsel?

Welche Fallstricke drohen mir die ich evtl. nicht überblicke?

Sind vergangene Einkommenssteuerbescheide irgendwie relevant?

Ich habe mein Kapital zum großen Teil in Aktien usw angelegt, laut Hochrechnung würden da in 2025 ca 1300 netto pro Monat an Dividenden anfallen.
Beitragspflichtigen Einnahmen wie Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur relevant wenn man freiwillig in der GKV ist, bei mir wäre das also nicht relevant und ich bin dazu auch nicht Auskunftspflichtig gegenüber der GKV?

Krankenversicherung der Rentner (KVdR) :
Mal angenommen das ich von diesem Jahr an bis 67 in der GKV versichert bin, dann müsste ich in die KVdR kommen?
("In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat.")

Gibt es sonst etwas zu beachten?


Danke fürs Lesen!

LG
Falk

heinrich
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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 11:27

Der Grenzwert für eine Versicherungspflicht ist nicht mehr 538 EUR

Ab 1.1.2025 ist der Grenzwert 556 EUR.

Es muss ein tatsächliche Beschäftigungsverhältnis sein.


In die KVDR kommt man, wenn man eine Rente beziehen wird (das sollte hier kein Problem werden)

und eine Vorversicherungszeit erfüllt (kurz: 9/10 in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens innerhalb einer Rahmenfrist).
Als Ende der Rahmenfrist gilt der Tag des Rentenantrages (nicht wie lange man arbeiter oder wann die Rente beginnt).

Solltest Du mit (nur als Bespiel) 58 wegen Erwerbsunfähigkeit Rente beantragen, dann bekommst Du die Zeit bis 67 natürlich nicht hin.
Also: halte durch
Falls die Vorversicherungszeit nicht reicht, dann schließt sich halt eine freiwillige gesetzliche Versicherung an. Ist auch nicht so dramatisch.
Da sind eben nur Einnahmen wie Miete und Zinsen beitragspflichtig.

PS: Solltest Du Kinder haben....pro Kind... wird dir für die Vorversicherung 3 Jahre angerechnet (geschenkt) quase.
Hast Du viele Kinder klappt die KVDR besser

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Czauderna » 08.01.2025, 11:45

Hallo und willkommen im Forum
So wie geschildert ist tatsächlich bei Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit der Wechsel in die GKV möglich, ja sogar erforderlich. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine richtige, also tatsächliche Beschäftigung handeln muss, die auch einer Prüfung durch die Rentenversicherung standhalten muss,
In diesem Falle wären deine weiteren Einkünfte (Kapitalerträge) nicht von Bedeutung.
Ob du nach heutiger Rechtslage mit 67 in die Krankenversicherung der Rentner kommen wirst, das kommt wirklich darauf an, ob du die nötige Vorversicherungszeit erfüllt hast und das könnte knapp werden.
Gruss
Czauderna
PS . Mein Beitrag war schon um 11:26 fertig, leider gab es eine technische Störung - deshalb auch die Überschneidung mit Heinrich

Saxum
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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Saxum » 08.01.2025, 13:41

Ohne Gewähr, aber der Zugang zur KVdR ist meinem ersten Empfinden nach hier nicht gegeben, denn die erste Erwerbstätigkeit dürfte vermutlich viel eher liegen als mit jetzt 27. (Beginn der Selbstständigkeit) etwa beispielsweise etwa zum Beginn der Ausbildung oder einer Beschäftigung während des Studiums. Da könnte meines Erachtens nach die Grenze der 9/10tel Regel hier längst überschritten sein.

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Czauderna » 08.01.2025, 13:49

Saxum hat geschrieben:Ohne Gewähr, aber der Zugang zur KVdR ist meinem ersten Empfinden nach hier nicht gegeben, denn die erste Erwerbstätigkeit dürfte vermutlich viel eher liegen als mit jetzt 27. (Beginn der Selbstständigkeit) etwa beispielsweise etwa zum Beginn der Ausbildung oder einer Beschäftigung während des Studiums. Da könnte meines Erachtens nach die Grenze der 9/10tel Regel hier längst überschritten sein.

Hallo,
ich habe es mal grob berechnet und bin ab dem 18. Lebensjahr als erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit eingestiegen und da könnte es knapp werden mit der KVdR, aber nur theoretisch und ohne Kinderzeiten gerechnet.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 14:04

da liegt Saxum schon richtig und hat schon für den Fragesteller gerechnet.

Wenn Fragesteller mit 19 Jahren die erste Erwerbstätigkeit hatte
und mit 67 Jahren den Rentenantrag stellt
Das sind 48 Jahre.
Die Hälfte ist 24 Jahre.
90 % von 24 = 21,6 Jahre.

Und von 47 bis 67 sind es nur 20 Jahren.

Dann, wie Saxum richtig meinte, kann die KVDR niemals erfüllt werden.

Es sei denn, Fragesteller war laaange Student oder hat mindestens 1 Kind

Falk
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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Falk » 08.01.2025, 17:59

Danke erstmal für eure Antworten!

Bezüglich KDVR:
Zählt die Ausbildung als erste Erwerbstätigkeit?
Ich habe es nicht genau im Kopf aber ich denke nach Klasse 11 bin ich in die Ausbildung, danach Zivi, danach 2-3 Jahre Angestellt und ab dann Selbstständig. Ich muss mal schauen wie ich das genau ermitteln kann.
Mit 2 Kindern kann ich aber dienen :-)

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 19:07

Ja, Ausbildung zählt.

Die zwei Kinder zählen als 6 Jahre; sogar dann, wenn diese in der ersten Erwerbslebenshälfte geboren oder ausschließlich erzogen wurden.

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Falk » 09.01.2025, 15:29

ok danke, dann sollte es mit der KVdR ja klappen.

Kann bitte noch jemand etwas zu meinen anderen Fragen sagen?

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Czauderna » 09.01.2025, 15:36

Hallo,
was genau war noch unklar ?
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon RolandPKV » 09.01.2025, 15:49

"Sind vergangene Einkommenssteuerbescheide irgendwie relevant?"
Nein, es zählt nur Dein Einkommen als Arbeitnehmer.

"Dann gehe ich zu irgendeiner GKV und beantrage dort meine Mitgliedschaft bzw. den Wechsel?"
Ja. Wenn Du es nicht selbst machst, wird Dich der Arbeitgeber bei einer Kasse anmelden.

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Falk » 09.01.2025, 16:46

Super, danke!

Beitragspflichtigen Einnahmen wie Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur relevant wenn man freiwillig in der GKV ist, bei mir wäre das also nicht relevant und ich bin dazu auch nicht Auskunftspflichtig gegenüber der GKV?


Liege ich da richtig?
Wenn ein versicherungspflichtes Arbeitsverhältnis vorliegt, dann sind andere Einnahmen wie zB aus Kapitalvermögen nicht relevant?

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Czauderna » 09.01.2025, 17:22

Hallo,
ja, so ist es und in diesem Fall wird auch die Krankenkasse nicht danach fragen, also nach Kapitalerträgen oder Vermietung/Verpachtung.
Sollte mal Arbeitseinkommen (Selbständige Tätigkeit) im Spiel sein, dann kann das schon passieren, aber dem ist ja nicht so.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Falk » 09.01.2025, 17:41

Hallo,

ok, vielen Dank für die Infos :)


LG
Falk

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Re: Wechsel von PKV in GKV nach Geschäftsaufgabe

Beitragvon Racer76 » 09.01.2025, 22:00

Falk hat geschrieben:Beitragspflichtigen Einnahmen wie Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur relevant wenn man freiwillig in der GKV ist, bei mir wäre das also nicht relevant und ich bin dazu auch nicht Auskunftspflichtig gegenüber der GKV?


Ja, in diesem "Solidarsystem" ist es so, dass im Fenster der Versicherungspflicht nur das Arbeitseinkommen herangezogen wird. Selbst wenn man 560€ in einem Midijob verdient und nebenbei Tausende auf's Konto aus Mieten und Dividenden fließen.

Falk hat geschrieben:Welche Fallstricke drohen mir die ich evtl. nicht überblicke?


Wenn du aktuell einen mittleren bis hochwertigen PKV Tarif hast, wirst du dich schnell wundern, wie und wann du Termine bei Ärzten bekommst und auf welchen Leistungen (z.B. IGEL) du am Ende sitzen bleibst. Das mag aus Sicht der geringen Beiträge mit einem Midijob akzeptabel erscheinen. Was aber, wenn du später einen gut bezahlten Job ergatterst oder dich wieder selbstständig machen möchtest? Oder den Midijob wieder aufgibst?

Wenn du mit 47 schon über 20 Jahre Altersrückstellungen gebildet hast (und noch weitere 20 Jahre sammeln kannst), können die PKV Beiträge im Ruhestand sehr moderat ausfallen, vor allem wenn es mit der KVdR doch nicht klappt (oder es diese bis dato nicht mehr gibt).


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