Nach Arbeitslosigkeit ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hasso
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Nach Arbeitslosigkeit ?

Beitragvon hasso » 23.02.2008, 19:59

Hallo,

ich möchte erst einmal alle Mitglieder begrüßen!

Habe das Forum, heute durch Zufall, bei der Suche nach einer Antwort gefunden. Jetzt gleich einmal meine Frage. Meine Arbeitslosigkeit endet demnächst. Bis jetzt bin ich über das Arbeitsamt bei einer BKK versichert. Bei der ich schon über 35 Jahre bin. Meine Frau, die als selbstständiger Geringverdiener (unter 350€)verdient, ist bei mir bis jetzt in der Familienversicherung mitversichert. Da ich bis zur Überbrückung bis zur Rente wie es bis jetzt aussieht, keine Arbeit mehr finde, muss ich mich ja selbst versichern. Ich kann mit der Unterstützung meiner Tochter, die Zeit überbrücken. Hartz4 u.s.w kann bei uns nicht beansprucht werden. Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung mit mir und meiner Frau aus? Wie müsste ich mich versichern und wie hoch könnte so ein monatlicher Krankenkassen Beitrag sein? Mein Frau wird bis zu meiner Rente weiter unter 350€ im Monat verdienen.

freue mich über jeden Tip
gruß hasso

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.02.2008, 00:06

Also, Du kannst Dich freiwillig versichern. Es geht nach dem Einkommen.

Die Beitragseinstufung richtet sich nach § 240 SGB V. Es gibt hier allerdings eine sog. Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt derzeit ca. 830,00 Euro; liegt Dein Einkommen drunter, dann zahlst Du den sog. Mindestbeitrag. Liegt Dein Einkomme drüber, dann zahlst Du mehr.

Die Krankenkasse wird vermutlich genau wissen möchten, wovon Du lebst. Dann gebe doch einfach die Unterstützung der Tochter - allerdings als Darlehen - an.

Gehe mal davon aus, dass Du ca. 130,00 Euro monatlich zahlen musst.

hasso
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Beitragvon hasso » 24.02.2008, 10:02

Danke für die schnelle Antwort.

wie schon gesagt, werden wir kein Einkommen mehr haben, ausser die 350€ meiner Frau und die Unterstüzung meiner Tochter. Etwas Gespartes wird auch noch aufgebraucht. Ist meine Frau dann weiter bei mir mitversichert?

dij
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Beitragvon dij » 24.02.2008, 11:06

Die Familienversicherung unterscheidet nicht danach, ob das Mitglied pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.

hasso
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Beitragvon hasso » 24.02.2008, 12:43

also bedeutet das , dass meine Frau weiterhin mit mir versichert ist? Nach der geschilderten Situation die ich am Anfang erklärte.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.02.2008, 12:47

Korrekt, Du bist als sog. Stammversicherte bei der Krankenkasse freiwillig versichert und die Holde geniesst weiterhin die kostenlose Familienversicherung.

hasso
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Beitragvon hasso » 24.02.2008, 13:34

Dann möchte ich mich recht herzlich bei euch bedanken, fü die schnelle Auskunft und wünsche allen noch einen schönen Sonntag.

gruß hasso


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